Buy now, pay later ab November 2026: Was sich bei Klarna, PayPal & Co. ändert
Ein paar Schuhe bestellen, das neue Smartphone kaufen oder die Rechnung für einen größeren Einkauf einfach um 30 Tage verschieben: Buy now, pay later, kurz BNPL, hat das Bezahlen im Internet grundlegend verändert.
Was für Verbraucher wie eine besonders komfortable Zahlungsmethode aussieht, ist wirtschaftlich jedoch häufig nichts anderes als eine kurzfristige Finanzierung.
Genau deshalb ändern sich in Deutschland zum 20. November 2026 die Regeln.
Viele Buy-now-pay-later-Angebote, Kleinkredite und zinsfreie Finanzierungen werden künftig vom Verbraucherkreditrecht erfasst. Anbieter müssen dann unter anderem strengere Vorgaben bei der Kreditwürdigkeitsprüfung erfüllen und Verbraucher besser informieren.
Allerdings gilt eine wichtige Einschränkung:
Nicht jeder Rechnungskauf und nicht jedes spätere Bezahlen wird automatisch zum regulierten Verbraucherkredit.
Entscheidend ist, wer die Finanzierung anbietet, wie lange der Zahlungsaufschub dauert und ob dafür Kosten entstehen.
Die wichtigsten BNPL-Änderungen ab 20. November 2026
| Zahlungsmodell | Neue Kreditregeln ab November 2026? |
|---|---|
| Sofort bezahlen | Nein |
| Vorkasse | Nein |
| BNPL über einen externen Zahlungs-/Finanzierungsanbieter | Grundsätzlich häufig ja |
| Ratenzahlung über Zahlungsdienstleister | Grundsätzlich ja |
| Zinsfreie Finanzierung über Bank oder Finanzierer | Grundsätzlich ja |
| Kleinkredit unter 200 Euro | Grundsätzlich ja |
| Händler gewährt selbst bis zu 50 Tage kostenlos Zahlungsaufschub | Kann ausgenommen sein |
| Bestimmter großer Online-Anbieter gewährt selbst bis zu 14 Tage kostenlosen Aufschub | Kann ausgenommen sein |
| Klassischer längerfristiger Ratenkredit | Bereits heute reguliert |
Die Tabelle zeigt bereits das eigentliche Problem: BNPL ist rechtlich kein einzelnes Produkt.
Unter derselben Bezeichnung können sich vollkommen unterschiedliche Vertragsmodelle verbergen.
Was bedeutet Buy now, pay later eigentlich?
„Buy now, pay later“ bedeutet übersetzt:
Jetzt kaufen, später bezahlen.
In der Praxis treten hauptsächlich drei Modelle auf.
1. Später bezahlen
Der Kunde kauft beispielsweise für 150 Euro ein und bezahlt den vollständigen Betrag erst 14 oder 30 Tage später.
2. Zahlung in mehreren Raten
Ein Einkauf von beispielsweise 600 Euro wird auf drei, sechs oder zwölf Monatsraten verteilt.
3. Rechnungskauf über einen Zahlungsdienstleister
Der Händler erhält sein Geld zeitnah vom Zahlungsdienstleister. Der Kunde bezahlt später an den Zahlungsanbieter.
Genau hier liegt der Unterschied zum klassischen Rechnungskauf.
Beim traditionellen Rechnungskauf sagt der Händler beispielsweise:
„Sie können die Rechnung innerhalb von 14 Tagen bezahlen.“
Bei vielen modernen BNPL-Modellen steht dagegen ein weiteres Unternehmen zwischen Händler und Kunde.
Das kann rechtlich einen erheblichen Unterschied machen.
Warum werden die Regeln überhaupt verschärft?
BNPL hat eine Besonderheit: Die Finanzierung fühlt sich häufig nicht wie eine Finanzierung an.
Beim klassischen Bankkredit ist jedem Verbraucher bewusst:
Ich leihe mir Geld und muss es zurückzahlen.
Beim Online-Shopping sieht der Prozess dagegen eher so aus:
Produkt auswählen, Warenkorb öffnen, Zahlungsmethode auswählen und auf „Später bezahlen“ klicken.
Die finanzielle Verpflichtung bleibt dieselbe, wird psychologisch aber weniger deutlich wahrgenommen.
Das Problem verstärkt sich, wenn mehrere Einkäufe gleichzeitig laufen.
Zum Beispiel:
| Einkauf | Spätere Zahlung |
|---|---|
| Kleidung | 120 € |
| Smartphone-Zubehör | 89 € |
| Möbel | 249 € |
| Schuhe | 139 € |
| Elektronik | 199 € |
| Gesamt | 796 € |
Jeder einzelne Betrag wirkt überschaubar.
Insgesamt stehen aber plötzlich fast 800 Euro zur Zahlung an.
Genau diese Häufung kurzfristiger Verpflichtungen ist eines der Risiken von BNPL.
Kleine Beträge sind künftig nicht mehr automatisch ausgenommen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Kredite unter 200 Euro.
Bislang waren Allgemein-Verbraucherdarlehen mit einem Nettodarlehensbetrag von weniger als 200 Euro grundsätzlich vom klassischen Verbraucherdarlehensrecht ausgenommen.
Diese pauschale Grenze fällt zum 20. November 2026 weg.
Das ist für BNPL besonders relevant.
Denn gerade diese Zahlungsmodelle werden häufig für kleinere Beträge genutzt.
Ein Einkauf über 79, 129 oder 180 Euro kann deshalb künftig grundsätzlich genauso in den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts fallen wie eine deutlich größere Finanzierung.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder 79-Euro-Rechnungskauf automatisch einen umfangreichen Kreditvertrag erfordert.
Für bestimmte Zahlungsaufschübe gibt es weiterhin Ausnahmen.
Die wichtige 50-Tage-Regel beim Rechnungskauf
Für den klassischen Rechnungskauf hat der Gesetzgeber eine wichtige Ausnahme vorgesehen.
Gewährt der Händler den Zahlungsaufschub selbst, kann dieser weiterhin außerhalb der entsprechenden Verbraucherkreditregeln bleiben.
Dafür müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.
Der Händler muss:
- den Zahlungsaufschub selbst gewähren,
- auf die Einschaltung eines Dritten als Finanzierer verzichten,
- den Zahlungsaufschub unentgeltlich anbieten,
- eine vollständige Zahlung innerhalb von höchstens 50 Tagen nach Lieferung oder Leistung verlangen,
- bei Zahlungsverzug nur begrenzte Kosten vorsehen.
Erst wenn diese Voraussetzungen zusammenkommen, greift die Ausnahme.
Beispiel
Ein kleiner Online-Händler verkauft einen Bürostuhl für 300 Euro.
Der Kunde erhält den Stuhl am 1. Dezember und darf die Rechnung bis zum 20. Dezember bezahlen.
Es fallen weder Zinsen noch Gebühren an und kein externer Finanzierer übernimmt den Zahlungsaufschub.
Ein solcher klassischer Rechnungskauf kann weiterhin außerhalb der neuen Verbraucherkreditregeln liegen.
Warum externe Zahlungsanbieter den Unterschied machen können
Anders sieht es aus, wenn nicht der Händler selbst, sondern ein Drittanbieter die Finanzierung übernimmt.
Das typische Modell:
Der Kunde bestellt beim Online-Shop.
Der Händler erhält sein Geld von einem Zahlungs- oder Finanzierungsdienstleister.
Der Kunde bezahlt diesen Dienstleister erst später.
Hier handelt es sich wirtschaftlich nicht mehr nur darum, dass der Verkäufer seinem Kunden einige Tage Zeit für die Bezahlung seiner Rechnung gibt.
Ein Dritter finanziert beziehungsweise organisiert den Zahlungsaufschub.
Solche Modelle gehören zu den Konstellationen, die der Gesetzgeber künftig stärker regulieren will.
Deshalb sollte man bei Angeboten von Klarna, PayPal und anderen Zahlungsdienstleistern nicht allein auf die Bezeichnung des Produkts schauen.
Entscheidend ist immer die konkrete Vertragsgestaltung.
Was bedeutet das konkret für Klarna, PayPal & Co.?
Es wäre falsch zu sagen:
„Ab 20. November ist jede Klarna- oder PayPal-Zahlung ein Kredit.“
Das ist nicht der Fall.
Normale Sofortzahlungen bleiben normale Zahlungen.
Relevant werden insbesondere Funktionen wie:
- später bezahlen,
- Zahlung aufschieben,
- Ratenzahlung,
- Finanzierung,
- zinsfreie Finanzierung,
- Aufteilung eines Kaufpreises in mehrere Teilzahlungen.
Ob ein bestimmtes Produkt tatsächlich unter das Verbraucherkreditrecht fällt, hängt von seiner rechtlichen Ausgestaltung ab.
Außerdem können Zahlungsanbieter ihre Produkte und Vertragsbedingungen jederzeit ändern.
Die Marke entscheidet deshalb nicht über die rechtliche Einordnung.
Das konkrete Zahlungsmodell entscheidet.
Für bestimmte große Online-Anbieter gilt sogar eine 14-Tage-Grenze
Bei bestimmten großen Online-Anbietern ist die Ausnahme für einen eigenen Rechnungskauf noch enger gefasst.
Handelt es sich um einen Online-Anbieter, der weder als Kleinstunternehmen noch als kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der maßgeblichen EU-Regeln gilt und entsprechende Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet, reduziert sich die privilegierte Zahlungsfrist auf maximal:
14 Tage nach Lieferung beziehungsweise Erbringung der Leistung.
Zusätzlich gelten weitere Voraussetzungen.
Insbesondere darf kein Dritter das Darlehen, den Zahlungsaufschub oder die sonstige Finanzierungshilfe übernehmen.
Für Verbraucher bedeutet das:
Ein 30-Tage-Zahlungsaufschub eines großen Online-Anbieters kann rechtlich anders behandelt werden als dieselbe Zahlungsfrist bei einem kleineren Händler.
50 Tage oder 14 Tage: Wo liegt der Unterschied?
Vereinfacht sieht die neue Regelung so aus:
| Anbieter | Maximal mögliche privilegierte Zahlungsfrist |
|---|---|
| Klassischer Händler bei erfüllten Voraussetzungen | 50 Tage |
| Kleines oder mittleres Online-Unternehmen | grundsätzlich bis 50 Tage |
| Bestimmter großer Online-Anbieter | grundsätzlich nur bis 14 Tage |
| Externer Finanzierungsanbieter beteiligt | Ausnahme regelmäßig problematischer |
Wichtig ist das Wort „vereinfacht“.
Ob eine Ausnahme tatsächlich greift, hängt von sämtlichen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Es reicht deshalb nicht, ausschließlich auf die Zahl der Tage zu schauen.
Nicht jede Forderungsabtretung macht aus einer Rechnung sofort BNPL
Hier steckt ein interessantes Detail in der neuen Regelung.
Unternehmen verkaufen beziehungsweise übertragen offene Forderungen teilweise im Rahmen ihrer normalen Unternehmensfinanzierung.
Das bedeutet nicht automatisch, dass dadurch aus jedem normalen Rechnungskauf eine BNPL-Finanzierung wird.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde klargestellt, dass insbesondere bei großen Online-Anbietern zwischen dem Erwerb der gesamten Finanzierung beziehungsweise des zugrunde liegenden Schuldverhältnisses und einer bloßen Forderungsabtretung unterschieden werden muss.
Für Verbraucher dürfte dieses Detail im Alltag kaum sichtbar sein.
Für die rechtliche Einordnung des Zahlungsmodells kann es aber entscheidend sein.
BNPL-Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit stärker prüfen
Eine der größten praktischen Änderungen betrifft die Kreditwürdigkeitsprüfung.
Bei den künftig erfassten Verbraucherkrediten darf ein Anbieter eine Finanzierung grundsätzlich nur gewähren, wenn die Prüfung ergibt, dass es wahrscheinlich ist, dass der Verbraucher seine Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllen kann.
Damit verschiebt sich der Maßstab.
Es reicht künftig nicht einfach, keine offensichtlichen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit zu erkennen.
Vielmehr soll eine nachvollziehbare positive Prognose erfolgen.
Muss ich künftig für einen 50-Euro-Einkauf Gehaltsabrechnungen hochladen?
Nicht automatisch.
Die neuen Regeln verlangen zwar eine eingehendere Kreditwürdigkeitsprüfung, gleichzeitig muss der Umfang der hierfür eingeholten Informationen verhältnismäßig sein.
Berücksichtigt werden unter anderem:
- Art der Finanzierung,
- Laufzeit,
- Höhe des Kredits,
- finanzielles Risiko für den Verbraucher.
Eine kurzfristige Finanzierung über 50 Euro kann deshalb anders geprüft werden als ein Ratenkredit über 20.000 Euro.
Das ist wichtig.
Die Reform bedeutet nicht zwangsläufig, dass Verbraucher bei jedem kleinsten BNPL-Kauf Gehaltsnachweise und Kontoauszüge hochladen müssen.
Wie die Anbieter ihre Prüfverfahren konkret gestalten, wird sich in der Praxis zeigen.
Welche Informationen dürfen bei der Bonitätsprüfung eine Rolle spielen?
Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll sich auf einschlägige und genaue Informationen stützen.
Relevant können insbesondere sein:
- Einkommen,
- regelmäßige Ausgaben,
- bestehende finanzielle Verpflichtungen,
- andere finanzielle und wirtschaftliche Umstände.
Auch Informationen des Verbrauchers selbst sowie bestimmte zulässige externe Datenquellen können einbezogen werden.
Dabei gilt weiterhin der Grundsatz:
Es sollen nur Informationen erhoben werden, die für die konkrete Prüfung tatsächlich erforderlich und angemessen sind.
Social-Media-Profile sind keine Grundlage für die Kreditentscheidung
Besonders wichtig ist der Datenschutz.
Bestimmte sensible personenbezogene Informationen dürfen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Allgemein-Verbraucherdarlehen nicht verwendet werden.
Auch soziale Netzwerke dürfen nicht einfach als Informationsquelle für die Kreditwürdigkeitsprüfung genutzt werden.
Ein Zahlungsanbieter soll also nicht prüfen:
- welche Personen jemand auf Instagram folgt,
- welche politischen Beiträge jemand liked,
- welche Fotos jemand veröffentlicht,
- welche privaten Interessen aus Social Media hervorgehen.
Die Entscheidung über eine Finanzierung soll sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren.
Automatische Ablehnung? Auch hier entstehen neue Rechte
Gerade BNPL-Angebote funktionieren nur deshalb so schnell, weil im Hintergrund weitgehend automatisierte Systeme arbeiten.
Innerhalb weniger Sekunden wird entschieden:
Zahlung genehmigt oder abgelehnt.
Automatisierte Verfahren bleiben auch künftig möglich.
Verbraucher bekommen aber stärkere Rechte, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden und daraus Kreditentscheidungen entstehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sie unter anderem:
- Informationen über die Entscheidung verlangen,
- ihren eigenen Standpunkt erläutern,
- die Entscheidung anfechten,
- eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen.
Das ist besonders wichtig, wenn Daten falsch oder veraltet sind.
Bedeutet eine gute Bonität automatisch, dass BNPL genehmigt wird?
Nein.
Auch eine positive Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet einen Anbieter nicht dazu, eine Finanzierung anzubieten.
Ein Unternehmen darf weiterhin eigene geschäftliche Entscheidungen treffen.
Die neue Regel bedeutet lediglich:
Ist die Kreditwürdigkeitsprüfung negativ, darf der erfasste Kredit grundsätzlich nicht vergeben werden.
Ein positives Ergebnis erzeugt dagegen keinen Anspruch auf Finanzierung.
Können BNPL-Anträge dadurch häufiger abgelehnt werden?
Das ist durchaus möglich.
Wenn Anbieter künftig bei bislang kaum geprüften Kleinstfinanzierungen strengere Kreditwürdigkeitsprüfungen durchführen müssen, könnte dies zu mehr Ablehnungen führen.
Das muss für Verbraucher allerdings nicht zwingend ein Nachteil sein.
Wer bereits:
- mehrere Ratenkäufe,
- einen stark genutzten Dispokredit,
- bestehende Ratenkredite,
- Kreditkartenschulden
bedienen muss, sollte nicht automatisch noch weitere Konsumfinanzierungen erhalten.
Die entscheidende Frage ist nicht:
„Kann ich noch irgendwo Geld bekommen?“
Sondern:
„Kann ich die zusätzliche Verpflichtung dauerhaft problemlos bezahlen?“
Welche Informationen müssen Verbraucher vor dem Abschluss bekommen?
Wer einen regulierten Verbraucherkredit beziehungsweise eine entsprechende Finanzierungshilfe abschließt, soll bereits vor Vertragsabschluss besser informiert werden.
Verbraucher müssen erkennen können:
- wer der Kreditgeber beziehungsweise Finanzierungsanbieter ist,
- wie hoch die Finanzierung ist,
- welche Kosten entstehen,
- wann gezahlt werden muss,
- welche Raten vereinbart sind,
- welche Folgen ein Zahlungsverzug haben kann,
- welche Rechte bestehen.
Das klingt selbstverständlich.
Gerade bei BNPL ist es aber wichtig.
Denn wenn der gesamte Abschluss nur wenige Sekunden dauert, besteht die Gefahr, dass die tatsächliche finanzielle Verpflichtung hinter einem komfortablen Checkout-Prozess verschwindet.
Gibt es bei BNPL künftig ein Widerrufsrecht?
Bei Finanzierungshilfen, die unter das neue Verbraucherkreditrecht fallen, werden wesentliche Vorschriften des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts entsprechend angewendet.
Dazu gehört grundsätzlich auch das Widerrufsrecht.
Die reguläre Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Das ist gerade bei kleinen Finanzierungen eine relevante Verbesserung, weil bislang bestimmte Kredite aufgrund ihres geringen Betrags oder ihrer Ausgestaltung außerhalb dieser Schutzvorschriften liegen konnten.
Allerdings muss auch hier das konkrete Zahlungsmodell betrachtet werden.
Ein klassischer Rechnungskauf, der unter die gesetzliche Ausnahme fällt, wird dadurch nicht automatisch zu einem Verbraucherkredit mit sämtlichen Kreditrechten.
Was passiert, wenn ich meine BNPL-Rechnung nicht bezahlen kann?
Die neuen Regeln ändern nichts daran, dass ein Zahlungsaufschub zurückgezahlt werden muss.
Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, können je nach Vertrag und rechtlicher Situation beispielsweise entstehen:
- Verzugszinsen,
- Mahnkosten,
- Inkassokosten,
- negative Auswirkungen auf die Bonität,
- weitere rechtliche Schritte.
Besonders problematisch wird es, wenn Verbraucher eine fällige BNPL-Rechnung wiederum über eine andere Kreditform finanzieren.
Zum Beispiel:
BNPL-Rechnung wird fällig → Girokonto reicht nicht aus → Dispo wird genutzt → nächster BNPL-Kauf wird abgeschlossen.
Aus einem kurzfristigen Zahlungsaufschub entsteht dann schrittweise eine dauerhafte Verschuldung.
Warum kleine Raten gefährlich unterschätzt werden
Ein häufiger Denkfehler lautet:
„20 Euro im Monat kann ich mir leisten.“
Entscheidend ist aber nicht eine einzelne Rate.
Entscheidend ist die Summe sämtlicher Raten.
Beispiel
| Verpflichtung | Monatsrate |
|---|---|
| Smartphone | 39 € |
| Kleidung | 25 € |
| Fernseher | 59 € |
| Möbel | 45 € |
| BNPL-Einkäufe | 80 € |
| Autokredit | 260 € |
| Gesamt | 508 € |
Aus mehreren scheinbar kleinen Verpflichtungen werden mehr als 500 Euro monatliche Kreditbelastung.
Hinzu kommen Miete, Energie, Versicherungen, Lebensmittel und andere Lebenshaltungskosten.
Genau deshalb ist eine vernünftige Kreditwürdigkeitsprüfung sinnvoll.
Kreditvergleich24 meint: BNPL sollte auch als Kredit erkennbar sein
Wir halten die stärkere Regulierung von Buy now, pay later grundsätzlich für richtig.
Das Problem ist nicht, dass Verbraucher eine Rechnung einige Wochen später bezahlen können. Ein klassischer Rechnungskauf kann sogar sinnvoll sein, weil Kunden die Ware erst prüfen können, bevor sie ihr Geld überweisen.
Problematisch wird es dort, wo aus „später bezahlen“ ein dauerhaftes Konsumfinanzierungsmodell wird.
Ein Kredit wird nicht ungefährlicher, nur weil er im Checkout nicht als Kredit bezeichnet wird.
Gerade kleine Beträge senken die psychologische Hemmschwelle. 79 Euro hier, 129 Euro dort und noch drei Raten à 30 Euro wirken einzeln überschaubar. Die Summe der Verpflichtungen wird dabei schnell übersehen.
Dass Anbieter künftig stärker prüfen müssen, ob eine weitere Finanzierung tragfähig ist, halten wir deshalb für sinnvoll.
Genauso wichtig ist allerdings, dass die Regeln verhältnismäßig bleiben. Für einen kleinen kurzfristigen Zahlungsaufschub darf kein bürokratisches Verfahren entstehen, das einem Immobilienkredit ähnelt.
Guter Verbraucherschutz muss Schuldenrisiken reduzieren, ohne normale und sinnvolle Zahlungsarten unnötig kompliziert zu machen.
Unsere Checkliste vor „Später bezahlen“
Bevor Sie beim Online-Shopping BNPL auswählen, sollten Sie fünf Fragen beantworten können:
- Könnte ich den Einkauf auch heute vollständig bezahlen?
- Welche anderen Raten und späteren Zahlungen laufen bereits?
- Wann wird der komplette Betrag tatsächlich fällig?
- Fallen Zinsen, Gebühren oder Kosten für eine Verlängerung an?
- Ist zum Fälligkeitstag ausreichend Geld auf meinem Konto?
Eine einfache Regel kann helfen:
Wer einen nicht notwendigen Einkauf nur deshalb tätigen kann, weil die Zahlung verschoben wird, sollte den Kauf noch einmal überdenken.
BNPL ist eine Zahlungsmöglichkeit.
Es ist kein zusätzliches Einkommen.
Häufige Fragen zu Buy now, pay later ab November 2026
Gelten die neuen BNPL-Regeln ab sofort?
Nein. Die wesentlichen neuen Bestimmungen des Verbraucherkreditrechts gelten ab dem 20. November 2026.
Wird Klarna ab November automatisch zum Kredit?
Nein. Nicht jede Zahlung über Klarna, PayPal oder einen anderen Zahlungsdienstleister ist ein Kredit. Entscheidend ist das jeweils ausgewählte Produkt und dessen konkrete rechtliche Gestaltung.
Ist „30 Tage später bezahlen“ künftig ein Kredit?
Das kann der Fall sein. Wird der Zahlungsaufschub beispielsweise durch einen externen Finanzierungsanbieter gewährt, können die neuen Verbraucherkreditregeln greifen. Gewährt der Händler selbst einen kostenlosen Zahlungsaufschub und erfüllt sämtliche Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme, kann etwas anderes gelten.
Bleibt der normale Rechnungskauf erlaubt?
Ja. Der klassische Rechnungskauf bleibt möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein vom Händler selbst gewährter kostenloser Zahlungsaufschub von bis zu 50 Tagen ausgenommen sein.
Warum sind bei großen Online-Shops teilweise nur 14 Tage relevant?
Für bestimmte große Online-Anbieter gelten strengere Voraussetzungen. Bei ihnen kann die Ausnahme für einen selbst gewährten Zahlungsaufschub grundsätzlich nur bis maximal 14 Tage greifen.
Werden auch Käufe unter 200 Euro erfasst?
Ja. Die bisherige pauschale Ausnahme für Allgemein-Verbraucherdarlehen unter 200 Euro fällt weg.
Wird meine Bonität künftig bei jedem BNPL-Kauf geprüft?
Bei einem Zahlungsmodell, das unter die neuen Vorschriften fällt, ist grundsätzlich eine Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich. Wie umfangreich sie ausfallen muss, richtet sich unter anderem nach Art, Laufzeit, Höhe und Risiko der Finanzierung.
Muss ich dafür immer Gehaltsnachweise einreichen?
Nein. Die Prüfung muss verhältnismäßig sein. Bei kleinen kurzfristigen Finanzierungen können deshalb andere Prüfverfahren ausreichend sein als bei großen langfristigen Krediten.
Habe ich bei BNPL künftig 14 Tage Widerrufsrecht?
Bei erfassten Finanzierungshilfen werden grundsätzlich auch die Regeln zum Widerrufsrecht angewandt. Ob dies bei einem konkreten Zahlungsmodell der Fall ist, hängt allerdings von dessen rechtlicher Ausgestaltung ab.
Sind Buy-now-pay-later-Angebote grundsätzlich schlecht?
Nein. Ein Zahlungsaufschub kann praktisch und sinnvoll sein. Problematisch wird BNPL vor allem dann, wenn mehrere Verpflichtungen parallel laufen oder Einkäufe getätigt werden, die ohne Finanzierung eigentlich nicht ins eigene Budget passen.