Kredit vom Algorithmus abgelehnt? Diese neuen Rechte haben Verbraucher ab November 2026
Kreditantrag ausfüllen, Einkommen angeben, auf „Prüfen“ klicken – und wenige Sekunden später erscheint die Meldung: Kredit leider nicht möglich.
Was im Hintergrund zu dieser Entscheidung geführt hat, ist für Verbraucher häufig kaum erkennbar. Banken und Finanzdienstleister setzen längst automatisierte Systeme ein, um Bonität und Kreditwürdigkeit zu beurteilen. Dabei können eigene Kundendaten, Einkommensinformationen, bestehende Verpflichtungen und Daten von Auskunfteien eine Rolle spielen.
Ab dem 20. November 2026 bekommen Verbraucher in Deutschland bei solchen Verfahren deutlich stärkere Rechte.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können sie bei automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfungen unter anderem eine verständliche Erklärung, das Eingreifen eines Menschen und eine erneute Überprüfung verlangen. Gleichzeitig werden die Regeln für Scoring verschärft.
Wichtig ist allerdings: Eine manuelle Überprüfung bedeutet nicht automatisch, dass der Kredit anschließend genehmigt werden muss.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Neue Regel ab 20. November 2026 | Bedeutung für Verbraucher |
|---|---|
| Automatisierte Kreditprüfung | Menschliches Eingreifen kann verlangt werden |
| Erklärung | Logik und Bedeutung der automatisierten Verarbeitung müssen verständlich erläutert werden |
| Eigener Standpunkt | Verbraucher dürfen zusätzliche Informationen beziehungsweise ihre Sicht darstellen |
| Überprüfung | Kreditwürdigkeitsprüfung und Kreditentscheidung können überprüft werden |
| Ablehnung | Bei automatisierter Prüfung entstehen zusätzliche Informationspflichten |
| Auskunftei | Bei Ablehnung aufgrund einer Datenbank müssen zusätzliche Informationen genannt werden |
| Scoring | Neue Regeln begrenzen die für bestimmte Scores zulässigen Daten |
| Datenqualität | Kreditdatenbanken müssen Verfahren für aktuelle und richtige Informationen vorhalten |
| Beschwerden | Verbraucher müssen Datenbankeinträge leichter beanstanden können |
Warum entscheiden Computer überhaupt über Kredite?
Für Banken ist Kreditvergabe ein Massengeschäft.
Bei vielen Online-Krediten erwarten Verbraucher innerhalb weniger Minuten eine Entscheidung. Eine vollständige manuelle Prüfung jedes einzelnen Antrags wäre kaum möglich.
Deshalb werden Kreditentscheidungen häufig technisch vorbereitet.
Ein System kann beispielsweise prüfen:
- Einkommen
- regelmäßige Ausgaben
- bestehende Kredite
- laufende finanzielle Verpflichtungen
- bisheriges Zahlungsverhalten
- Informationen einer Auskunftei
- interne Kundendaten
- Verhältnis zwischen Einkommen und Kreditrate
- beantragte Kredithöhe
- Kreditlaufzeit
Aus diesen Informationen kann ein Risikoprofil entstehen.
Am Ende lautet das Ergebnis beispielsweise:
Antrag genehmigt.
Antrag nur zu anderen Konditionen möglich.
oder:
Antrag abgelehnt.
Automatisierung ist dabei nicht grundsätzlich problematisch. Sie ermöglicht schnelle Entscheidungen und kann dafür sorgen, dass vergleichbare Anträge nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden.
Problematisch wird sie dort, wo Verbraucher eine Entscheidung nicht nachvollziehen können oder falsche Daten in die Berechnung eingeflossen sind.
Ab 20. November 2026 gibt es ein Recht auf menschliches Eingreifen
Genau an diesem Punkt setzt das neue Verbraucherkreditrecht an.
Beinhaltet die Kreditwürdigkeitsprüfung bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, kann der Kreditnehmer vom Darlehensgeber das Eingreifen einer Person verlangen.
Das ist eine wichtige Änderung.
Das Recht entsteht nicht erst dann, wenn der gesamte Kreditantrag vollständig autonom von einer künstlichen Intelligenz entschieden wurde.
Entscheidend ist vielmehr, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung ist und Einfluss auf die Bewertung haben kann.
Welche Rechte habe ich konkret?
Das Recht auf menschliches Eingreifen umfasst mehrere Punkte.
Verbraucher können verlangen:
- eine klare und verständliche Erklärung der Kreditwürdigkeitsprüfung,
- Informationen über die Logik der automatisierten Verarbeitung,
- Informationen über deren Risiken,
- Informationen darüber, welche Bedeutung die automatisierte Verarbeitung für die Kreditentscheidung hatte,
- die Darstellung des eigenen Standpunkts,
- eine Überprüfung der Kreditwürdigkeitsprüfung,
- eine Überprüfung der Entscheidung über die Kreditvergabe.
Das ist deutlich mehr als die bloße Aussage:
„Ihr Antrag entspricht leider nicht unseren Vergabekriterien.“
Beispiel: Kredit wegen falscher Daten abgelehnt
Ein Arbeitnehmer beantragt einen Ratenkredit über 15.000 Euro.
Sein Einkommen ist stabil und bestehende Verpflichtungen sind gering.
Der Antrag wird trotzdem automatisiert abgelehnt.
Später stellt sich heraus, dass eine bereits vollständig zurückgezahlte Verbindlichkeit noch falsch beziehungsweise veraltet in einem verwendeten Datensatz geführt wurde.
Genau in solchen Situationen ist eine erneute Prüfung besonders wichtig.
Der Verbraucher kann seinen Standpunkt erläutern und darauf hinweisen, dass die zugrunde gelegten Informationen nicht der tatsächlichen finanziellen Situation entsprechen.
Eine Person auf Seiten des Kreditgebers muss sich dann mit der Prüfung und der Kreditentscheidung befassen.
Muss mir die Bank ihren kompletten Algorithmus offenlegen?
Nein.
Das neue Recht bedeutet nicht, dass Banken ihren vollständigen Programmcode, interne Risikomodelle oder Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen müssen.
Verbraucher haben aber Anspruch auf klare und verständliche Erläuterungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung.
Dabei geht es insbesondere darum, nachvollziehen zu können:
- welche Rolle die automatisierte Verarbeitung gespielt hat,
- welche Logik dahintersteht,
- welche Bedeutung sie für die Entscheidung hatte,
- welche Auswirkungen daraus entstanden sind.
Für Verbraucher soll also nachvollziehbar werden, warum ein automatisiertes System zu einem bestimmten Ergebnis beigetragen hat.
Muss die Bank mich auf dieses Recht hinweisen?
Ja.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen muss der Kreditgeber den Darlehensnehmer nach Abschluss der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten über die entsprechenden Rechte informieren.
Der Verbraucher soll deshalb nicht erst selbst herausfinden müssen, dass er eine menschliche Überprüfung verlangen kann.
Wird ein Kreditantrag abgelehnt und beruhte die Kreditwürdigkeitsprüfung auf automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten, entstehen weitere Informationspflichten.
Was muss mir die Bank bei einer Ablehnung sagen?
Ab dem 20. November 2026 gilt zunächst allgemein:
Entscheidet ein Kreditgeber nach der Kreditwürdigkeitsprüfung, den Kreditvertrag nicht abzuschließen, muss er den Antragsteller unverzüglich darüber informieren.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen kann gegebenenfalls zusätzlich ein Hinweis auf leicht zugängliche Schuldnerberatungsangebote erforderlich sein.
Ist die Ablehnung mit einer Auskunft aus einer Kreditdatenbank verbunden, muss der Verbraucher zusätzliche Informationen erhalten.
Dazu gehören insbesondere:
- die Tatsache, dass eine solche Auskunft zur Ablehnung geführt hat,
- die erhaltene Auskunft,
- Einzelheiten zur konsultierten Datenbank,
- die berücksichtigten Datenkategorien.
Bei einer automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung muss außerdem darüber informiert werden, dass eine automatisierte Verarbeitung stattgefunden hat.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen muss der Kreditnehmer zudem auf sein Recht auf eine Prüfung durch eine Person und auf das Verfahren zur Anfechtung der Ablehnung hingewiesen werden.
Heißt das: Jede Bank muss mir exakt sagen, warum sie mich ablehnt?
Hier muss man differenzieren.
Die neuen Regelungen erhöhen die Transparenz deutlich. Daraus folgt aber nicht automatisch ein Anspruch darauf, dass eine Bank jedes interne geschäftliche Vergabekriterium vollständig offenlegt.
Besonders weit gehen die Informationsrechte jedoch dann, wenn:
- automatisierte Datenverarbeitung verwendet wurde,
- eine Auskunftei beziehungsweise Kreditdatenbank ausschlaggebend war,
- ein Scoringverfahren betroffen ist.
Verbraucher sollen künftig wesentlich besser nachvollziehen können, auf welcher Datengrundlage eine Entscheidung getroffen wurde.
Scoring und Kreditwürdigkeitsprüfung sind nicht dasselbe
Diese Begriffe werden häufig miteinander vermischt.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Hier beurteilt der Kreditgeber, ob der Antragsteller voraussichtlich in der Lage sein wird, den Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen.
Dabei können beispielsweise Einkommen, Ausgaben, Verbindlichkeiten und weitere wirtschaftliche Informationen eine Rolle spielen.
Scoring
Beim Scoring wird mithilfe statistischer Verfahren ein Wahrscheinlichkeitswert berechnet.
Ein solcher Wert kann beispielsweise ausdrücken, wie wahrscheinlich ein bestimmtes zukünftiges Verhalten eingeschätzt wird.
Ein Bonitätsscore einer Auskunftei ist also ein möglicher Bestandteil einer Kreditwürdigkeitsprüfung.
Er ist aber nicht automatisch die gesamte Kreditentscheidung.
Eine Bank kann zusätzlich eigene Daten, Einkommen, bestehende Verpflichtungen und interne Vergabekriterien berücksichtigen.
Auch für Scoring gelten ab November 2026 neue Regeln
Parallel zum neuen Verbraucherkreditrecht wird das Bundesdatenschutzgesetz geändert.
Der neue § 37a BDSG regelt Scoringverfahren neu.
Besonders interessant ist dabei, dass bestimmte personenbezogene Daten für die Erstellung der dort geregelten Wahrscheinlichkeitswerte ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Nicht verwendet werden dürfen unter anderem:
- besondere Kategorien personenbezogener Daten,
- das Alter,
- das Geschlecht,
- der Name,
- personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke,
- Informationen über Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf Bankkonten,
- Anschriftendaten.
Außerdem dürfen die entsprechenden Wahrscheinlichkeitswerte keine minderjährigen Personen betreffen.
Das ist eine weitreichende Änderung.
Warum dürfen Anschrift und Alter beim Scoring nicht mehr verwendet werden?
Die Idee dahinter ist einfach:
Die Bonität einer Person soll möglichst auf tatsächlich aussagekräftigen und sachlich nachvollziehbaren Kriterien beruhen.
Ein Verbraucher soll beispielsweise nicht deshalb einen schlechteren statistischen Wert erhalten, weil er:
- in einem bestimmten Stadtteil lebt,
- einer bestimmten Altersgruppe angehört,
- männlich oder weiblich ist.
Gerade sogenannte Geodaten beziehungsweise Anschriftendaten waren beim Thema Bonität immer wieder umstritten.
Ab dem 20. November 2026 zieht das neue Bundesdatenschutzgesetz bei den unter § 37a fallenden Wahrscheinlichkeitswerten eine klare Grenze.
Darf die SCHUFA dann gar keine Adresse mehr speichern?
Doch.
Hier muss man sehr genau unterscheiden.
Dass Anschriftendaten nicht für die Erstellung bestimmter Wahrscheinlichkeitswerte verwendet werden dürfen, bedeutet nicht, dass eine Auskunftei grundsätzlich keine Adresse mehr speichern darf.
Eine Adresse kann beispielsweise weiterhin notwendig sein, um eine Person eindeutig zu identifizieren und Datensätze richtig zuzuordnen.
Verboten ist bei dem neuen Scoring vielmehr die Verwendung der Anschrift als Berechnungsmerkmal für den entsprechenden Wahrscheinlichkeitswert.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Werden auch meine Kontobewegungen vom Scoring ausgeschlossen?
Beim neuen Scoring nach § 37a BDSG dürfen Informationen über Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf und von Bankkonten nicht zur Erstellung dieser Wahrscheinlichkeitswerte verwendet werden.
Auch hier gilt allerdings:
Das bedeutet nicht, dass Banken bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung grundsätzlich keine Kontoinformationen beziehungsweise finanzielle Informationen mehr berücksichtigen dürfen.
Kreditwürdigkeitsprüfung und Scoring sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
Für eine Kreditwürdigkeitsprüfung sind Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen finanziellen Umständen ausdrücklich relevant.
Die Vorschrift zum Scoring darf deshalb nicht mit einem generellen Verbot verwechselt werden, die tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kreditnehmers zu prüfen.
Social Media gehört nicht in die Kreditentscheidung
Auch personenbezogene Daten aus sozialen Netzwerken sind besonders geschützt.
Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Allgemein-Verbraucherdarlehen dürfen bestimmte in Kreditdatenbanken vorhandene Social-Media-Daten nicht verarbeitet werden.
Zudem gelten soziale Netzwerke nach den neuen Regeln nicht als zulässige externe Informationsquelle für die Kreditwürdigkeitsprüfung.
Für Verbraucher bedeutet das beispielsweise:
Ob jemand Luxusurlaube auf Instagram zeigt, bestimmten Personen auf X folgt oder auf Facebook bestimmte Interessen angegeben hat, soll nicht darüber entscheiden, ob ein Ratenkredit vergeben wird.
Auch sensible Daten sind tabu
Besonders sensible personenbezogene Daten dürfen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eines Allgemein-Verbraucherdarlehens ebenfalls nicht Grundlage der Prüfung sein.
Dazu gehören die besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung.
Hierunter fallen beispielsweise Informationen über:
- Gesundheit,
- Religion oder Weltanschauung,
- politische Meinungen,
- ethnische Herkunft,
- sexuelle Orientierung,
- biometrische Daten zu Identifikationszwecken.
Eine Kreditentscheidung soll sich an der wirtschaftlichen Rückzahlungsfähigkeit orientieren und nicht an höchstpersönlichen Eigenschaften des Antragstellers.
Neue Transparenzrechte beim Scoring
Auch beim eigentlichen Scoring entstehen zusätzliche Rechte.
Wer einen entsprechenden Wahrscheinlichkeitswert erstellt, muss dem Betroffenen auf Antrag verständliche Informationen zur Verfügung stellen.
Dazu gehören unter anderem:
- die verwendeten personenbezogenen Daten,
- die verwendeten Kriterien,
- die Gewichtung der Kriterien beziehungsweise Kategorien, die den Score am stärksten beeinflussen,
- die Aussagekraft des konkreten Wahrscheinlichkeitswertes,
- die erstellten Wahrscheinlichkeitswerte,
- die Empfänger dieser Werte.
Gerade die Information über die Gewichtung der besonders einflussreichen Kriterien ist für Verbraucher relevant.
Sie können dadurch wesentlich besser nachvollziehen, welche Faktoren den eigenen Score maßgeblich beeinflusst haben.
Kann ich auch einen Score anfechten?
Ja.
Bei einer Entscheidung, die auf den unter § 37a BDSG geregelten Wahrscheinlichkeitswerten beruht, bekommt die betroffene Person Rechte auf:
- Anfechtung,
- Darlegung des eigenen Standpunkts,
- Entscheidung durch eine natürliche Person.
Auch hier gilt:
Der Anspruch auf eine menschliche Entscheidung bedeutet nicht, dass anschließend zwangsläufig ein anderes Ergebnis herauskommen muss.
Er verhindert aber, dass eine relevante Entscheidung vollkommen unangreifbar in einer automatisierten Blackbox verschwindet.
Was passiert mit falschen Daten bei einer Auskunftei?
Auch hier werden die Vorgaben konkreter.
Datenbanken mit Informationen über Allgemein-Verbraucherdarlehen müssen Verfahren vorhalten, mit denen sichergestellt wird, dass gespeicherte Informationen aktuell und zutreffend sind.
Zudem müssen Verfahren vorhanden sein, mit denen Verbraucher Beschwerden über den Inhalt der Datenbank einfacher vorbringen können.
Das schließt auch Daten ein, die Dritte aus dieser Datenbank erhalten können.
Besteht der Verdacht, dass ein negativer Kreditantrag auf falschen Informationen beruht, sollte deshalb nicht einfach ein neuer Kreditantrag nach dem nächsten gestellt werden.
Sinnvoller ist es zunächst, die Datengrundlage zu prüfen.
Neue Information bei eingetragenen Kreditrückständen
Bei Datenbanken, die Informationen über Allgemein-Verbraucherdarlehen enthalten, gibt es noch eine weitere Neuerung.
Werden dort Rückstände bei der Rückzahlung eines Darlehens eingetragen, muss der Verbraucher grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung darüber informiert werden.
Zusätzlich muss auf die entsprechenden Datenschutzrechte hingewiesen werden.
Dadurch sollen Verbraucher deutlich früher erkennen können, dass negative Informationen über einen Kredit gespeichert wurden.
Was sollte ich tun, wenn mein Kredit abgelehnt wurde?
Eine Ablehnung ist zunächst ärgerlich.
Sie sollte aber nicht automatisch dazu führen, sofort zehn weitere Kreditanträge zu stellen.
Sinnvoller ist ein strukturiertes Vorgehen.
Schritt 1: Grund der Ablehnung prüfen
Prüfen Sie zunächst, welche Informationen der Kreditgeber zur Ablehnung zur Verfügung stellt.
War eine Auskunftei beteiligt?
Kam ein automatisiertes Verfahren zum Einsatz?
Schritt 2: Menschliche Überprüfung verlangen
Wenn bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung war, können Sie ab dem 20. November 2026 eine Überprüfung durch eine Person verlangen.
Schritt 3: Eigene Situation erklären
Gibt es besondere Umstände, die ein automatisiertes System möglicherweise falsch bewertet?
Beispiele:
- alter Kredit bereits vollständig zurückgezahlt,
- kürzlich deutlich höheres Einkommen,
- falscher Negativeintrag,
- ungewöhnlich hohe einmalige Ausgabe,
- veraltete persönliche Informationen.
Diese Punkte sollten bei der erneuten Prüfung genannt werden.
Schritt 4: Daten bei Auskunfteien kontrollieren
Sind die gespeicherten Daten falsch, unvollständig oder veraltet, sollte eine Berichtigung verlangt werden.
Schritt 5: Erst danach einen neuen Kreditantrag stellen
Mehrere wahllose Kreditanträge lösen ein Datenproblem nicht.
Wenn die eigentliche Ursache eine fehlerhafte Information ist, sollte diese zunächst korrigiert werden.
Muster: So kann eine Überprüfung verlangt werden
Ein kompliziertes juristisches Schreiben ist grundsätzlich nicht notwendig.
Eine Anfrage kann beispielsweise so formuliert werden:
„Bei der Prüfung meines Kreditantrags wurden nach Ihrer Mitteilung personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet. Ich bitte daher um eine verständliche Erläuterung der Kreditwürdigkeitsprüfung und um Überprüfung der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie der Entscheidung über meinen Kreditantrag durch eine Person. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche wesentlichen Informationen für die Entscheidung berücksichtigt wurden.“
Falls konkrete falsche Informationen bekannt sind, sollten diese direkt ergänzt werden.
Habe ich nach der Überprüfung Anspruch auf den Kredit?
Nein.
Das ist wahrscheinlich das wichtigste Missverständnis bei den neuen Regelungen.
Das Recht auf Überprüfung ist kein Recht auf Kredit.
Eine Bank kann auch nach einer vollständigen manuellen Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Finanzierung nicht verantwortbar oder aus geschäftlichen Gründen nicht gewünscht ist.
Entscheidend ist aber:
Die Entscheidung soll nachvollziehbar, auf einer zulässigen Datengrundlage und bei Bedarf durch einen Menschen überprüfbar sein.
Was ist mit Immobilienkrediten?
Bei den neuen Spezialrechten muss zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen unterschieden werden.
Das besondere Recht aus dem neuen § 30 BDSG auf menschliches Eingreifen bei einer automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung ist speziell auf Allgemein-Verbraucherdarlehen zugeschnitten.
Bei Immobilienkrediten bestehen selbstverständlich ebenfalls Datenschutzrechte und Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung. Hier greifen aber nicht sämtliche neuen Spezialregelungen in identischer Weise.
Die allgemeinen Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung bleiben bestehen.
Kreditvergleich24 meint: Ein Computer darf helfen – aber nicht unangreifbar entscheiden
Automatisierte Kreditprüfungen sind nicht grundsätzlich schlecht.
Im Gegenteil: Ohne Automatisierung wären schnelle Online-Kredite mit Entscheidungen innerhalb weniger Minuten kaum möglich. Algorithmen können außerdem dafür sorgen, dass Kreditnehmer anhand einheitlicher Kriterien beurteilt werden.
Das eigentliche Problem beginnt dort, wo niemand mehr erklären kann, warum ein Verbraucher abgelehnt wurde.
Ein falscher Datensatz, ein veralteter Eintrag oder ein statistisches Modell darf nicht dazu führen, dass jemand dauerhaft von Finanzierungen ausgeschlossen wird, ohne die Entscheidung überhaupt überprüfen lassen zu können.
Deshalb halten wir insbesondere das neue Recht auf eine menschliche Überprüfung für sinnvoll.
Genauso richtig ist es aus unserer Sicht, Eigenschaften wie Geschlecht, Wohnanschrift oder Social-Media-Verhalten aus dem eigentlichen Scoring herauszuhalten.
Bonität sollte möglichst die finanzielle Realität eines Menschen widerspiegeln – nicht statistische Vermutungen darüber, wie Menschen mit ähnlichem Alter, Geschlecht oder Wohnort angeblich handeln.
Allerdings sollten Verbraucher auch nicht erwarten, dass jede Kreditentscheidung vollständig transparent wie eine einfache mathematische Formel wird. Banken müssen weiterhin Risiken bewerten dürfen und haben keinen Kontrahierungszwang.
Die richtige Balance lautet deshalb:
Automatisierung ja – Blackbox nein.
Checkliste: Kredit abgelehnt – was jetzt?
Wenn ein Kreditantrag nach dem 20. November 2026 abgelehnt wird, sollten Verbraucher folgende Punkte prüfen:
- Wurde die Kreditwürdigkeit automatisiert geprüft?
- Welche Auskunftei oder Datenbank wurde verwendet?
- Welche Datenkategorien wurden berücksichtigt?
- Sind die gespeicherten Daten aktuell?
- Gibt es falsche oder bereits erledigte Negativeinträge?
- Kann eine menschliche Überprüfung verlangt werden?
- Gibt es Informationen, die das Ergebnis verändern könnten?
- Passt die gewünschte Kreditrate tatsächlich zum verfügbaren Einkommen?
- Wäre eine niedrigere Kreditsumme oder längere Laufzeit sinnvoller?
Nicht jede Kreditablehnung ist ein Fehler.
Manchmal ist ein Nein auch ein Warnsignal, dass die gewünschte Finanzierung das eigene Budget zu stark belasten würde.
Häufige Fragen zu automatisierten Kreditentscheidungen
Darf ein Computer meinen Kreditantrag ablehnen?
Automatisierte Verfahren dürfen weiterhin eingesetzt werden. Ab dem 20. November 2026 entstehen bei Allgemein-Verbraucherdarlehen jedoch umfangreiche Rechte, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet.
Kann ich verlangen, dass ein Mensch meinen Kreditantrag prüft?
Ja. Bei der automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung eines Allgemein-Verbraucherdarlehens können Verbraucher ab dem 20. November 2026 das Eingreifen einer Person verlangen.
Muss die Kreditentscheidung vollständig automatisiert gewesen sein?
Nein. Das besondere Recht setzt nicht voraus, dass die endgültige Entscheidung ausschließlich automatisiert getroffen wurde. Entscheidend ist, dass automatisierte personenbezogene Datenverarbeitung Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung war.
Muss mir die Bank erklären, warum ich abgelehnt wurde?
Bei Ablehnungen bestehen neue Informationspflichten. Besonders umfangreich sind diese, wenn eine Kreditdatenbank oder automatisierte Verarbeitung beteiligt war.
Muss eine Bank nach manueller Prüfung meinen Kredit genehmigen?
Nein. Die Bank kann auch nach erneuter Prüfung bei ihrer Ablehnung bleiben.
Darf mein Wohnort meinen SCHUFA-Score beeinflussen?
Für die unter dem neuen § 37a BDSG geregelten Wahrscheinlichkeitswerte dürfen Anschriftendaten ab dem 20. November 2026 nicht zur Erstellung des Scores genutzt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Auskunfteien Anschriften nicht mehr zur Identifikation einer Person speichern dürfen.
Darf mein Alter für einen Bonitätsscore verwendet werden?
Bei den vom neuen § 37a BDSG erfassten Wahrscheinlichkeitswerten darf das Alter nicht für die Erstellung verwendet werden.
Darf eine Bank meine Instagram- oder Facebook-Daten prüfen?
Soziale Netzwerke gelten nach den neuen Regeln nicht als zulässige externe Informationsquelle für die Kreditwürdigkeitsprüfung. Auch beim neuen Scoring sind personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke als Berechnungsmerkmal ausgeschlossen.
Darf eine Bank mein Einkommen berücksichtigen?
Ja. Einkommen, Ausgaben und weitere finanzielle und wirtschaftliche Informationen gehören ausdrücklich zu den wesentlichen Grundlagen einer Kreditwürdigkeitsprüfung.
Sind Scoring und Kreditwürdigkeitsprüfung dasselbe?
Nein. Ein Score ist ein statistischer Wahrscheinlichkeitswert. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung ist die umfassendere Beurteilung, ob ein Verbraucher seine Kreditverpflichtungen voraussichtlich erfüllen kann. Ein Score kann ein Bestandteil dieser Prüfung sein.
Was mache ich bei falschen Daten?
Falsche oder veraltete Informationen sollten beim verantwortlichen Unternehmen beziehungsweise bei der betroffenen Auskunftei beanstandet und gegebenenfalls berichtigt werden. Bei einer darauf beruhenden Kreditentscheidung kann anschließend eine erneute Prüfung sinnvoll sein.