Der neue SCHUFA-Score 2026: So funktioniert die neue Bonitätsbewertung
Der bekannte SCHUFA-Basisscore in Prozent hat ausgedient. Seit dem 17. März 2026 können Verbraucher den neuen SCHUFA-Score sehen. Statt eines Prozentwertes gibt es jetzt zwischen 100 und 999 Punkte – und erstmals legt die SCHUFA offen, aus welchen Kriterien sich der Wert zusammensetzt und wie viele Punkte dafür vergeben werden.
Das ist eine erhebliche Veränderung.
Statt mehr als 100 Kriterien aus verschiedenen Branchenscores konzentriert sich das neue Modell auf zwölf nachvollziehbare Kriterien. Dazu gehören Zahlungsstörungen, bestehende Kredite, die Dauer von Bankverbindungen, Kreditanfragen und derzeit noch die Dauer des Wohnsitzes an der aktuellen Adresse.
Verbraucher können den Score im kostenlosen SCHUFA-Account einsehen und anhand der eigenen Daten nachvollziehen.
Doch damit ist die Umstellung noch nicht abgeschlossen.
Zum 20. November 2026 tritt zusätzlich ein neues Scoring-Recht in Kraft. Der neue § 37a Bundesdatenschutzgesetz schränkt ein, welche personenbezogenen Daten überhaupt zur Scoreberechnung genutzt werden dürfen und gibt Verbrauchern zusätzliche Auskunfts- und Anfechtungsrechte.
Das führt sogar dazu, dass der erst im März eingeführte Score an einer Stelle erneut angepasst werden dürfte.
Der neue SCHUFA-Score auf einen Blick
| Neuer SCHUFA-Score | Stand 2026 |
|---|---|
| Einführung für Verbraucher | 17. März 2026 |
| Skala | 100 bis 999 Punkte |
| Berechnung | 12 offengelegte Kriterien |
| Alter Basisscore | Wird durch neuen Score ersetzt |
| Branchenscores | Übergangsweise teilweise noch im Einsatz |
| Umstellung der Unternehmen | Bis Ende 2028 vorgesehen |
| Kostenlos einsehbar | Ja |
| Eigene Berechnung nachvollziehbar | Ja |
| Neue gesetzliche Scoring-Regeln | Ab 20. November 2026 |
Grundsätzlich gilt:
Je höher der Score, desto besser schätzt die SCHUFA die Bonität ein.
999 Punkte sind also besser als 700 Punkte.
Allerdings ist ein Score von 999 keineswegs erforderlich, um einen Kredit zu bekommen.
Die fünf neuen SCHUFA-Score-Klassen
Die SCHUFA unterteilt ihren neuen Score in fünf Klassen.
| Score | Klasse | Einschätzung |
|---|---|---|
| 776–999 | Hervorragend | geringes statistisches Zahlungsausfallrisiko |
| 709–775 | Gut | durchschnittliches Zahlungsausfallrisiko |
| 642–708 | Akzeptabel | leicht erhöhtes Zahlungsausfallrisiko |
| 100–641 | Ausreichend | erhöhtes bis deutlich erhöhtes Risiko |
| Kein Score | Ungenügend | beispielsweise bei offenen Zahlungsstörungen |
Nach Angaben der SCHUFA liegen derzeit rund 62 Prozent der bewerteten Personen in der Klasse „Hervorragend“ und weitere rund 20 Prozent in der Klasse „Gut“.
Das zeigt bereits:
Ein Score von 999 Punkten ist kein realistisches Ziel, das Verbraucher unbedingt erreichen müssten.
Tatsächlich erreichen nach Angaben der SCHUFA nur etwa 0,03 Prozent die maximale Punktzahl.
Bedeutet ein guter SCHUFA-Score automatisch einen günstigen Kredit?
Nein.
Das ist eines der häufigsten Missverständnisse.
Die SCHUFA vergibt selbst keine Kredite und entscheidet nicht, ob eine Bank einen Antrag annimmt.
Der Score ist lediglich eine Information, die ein Unternehmen bei seiner eigenen Entscheidung berücksichtigen kann.
Eine Bank prüft bei einem Ratenkredit beispielsweise zusätzlich:
- Einkommen,
- Beschäftigungsverhältnis,
- Haushaltsausgaben,
- bestehende Kreditraten,
- Unterhaltsverpflichtungen,
- verfügbare monatliche Liquidität,
- Kredithöhe,
- Laufzeit,
- eigene interne Risikomodelle.
Ein sehr guter SCHUFA-Score kann daher eine wichtige Voraussetzung für günstige Konditionen sein.
Er garantiert sie aber nicht.
Umgekehrt bedeutet ein nur durchschnittlicher Score nicht automatisch, dass überhaupt kein Kredit möglich ist.
Die SCHUFA kennt Ihr Einkommen nicht
Auch das überrascht viele Verbraucher.
Die SCHUFA kennt nach eigenen Angaben beispielsweise nicht:
- Ihr Einkommen,
- Ihr Vermögen,
- Ihren Beruf,
- Ihren Familienstand,
- Ihre Nationalität,
- Ihre politische Einstellung,
- Ihre Religion.
Die SCHUFA weiß also nicht, ob jemand 2.500 Euro oder 15.000 Euro im Monat verdient.
Eine Bank kann diese Informationen im Rahmen ihrer eigenen Kreditwürdigkeitsprüfung selbstverständlich trotzdem abfragen.
Deshalb sind:
SCHUFA-Score
und
Kreditwürdigkeit aus Sicht einer Bank
nicht dasselbe.
Diese zwölf Kriterien bestimmen aktuell den neuen SCHUFA-Score
Das Besondere am neuen Modell ist die Offenlegung der Punktelogik.
Die zwölf Kriterien ergeben zusammen maximal:
999 Punkte.
| Nr. | Kriterium | Aktuell mögliche Punkte |
|---|---|---|
| 1 | Zahlungsstörungen | 100–264 |
| 2 | Alter des ältesten Bankvertrags | 0–69 |
| 3 | Alter der ältesten Kreditkarte | 0–81 |
| 4 | Alter der aktuellen Adresse | 0–94 |
| 5 | Alter des jüngsten Rahmenkredits | 0–36 |
| 6 | Anfragen/Abschlüsse Girokonto und Kreditkarte | 0–117 |
| 7 | Anfragen außerhalb des Bankenbereichs | 0–99 |
| 8 | Neue Ratenkredite der letzten 12 Monate | 0–66 |
| 9 | Längste Restlaufzeit der Ratenkredite | 0–61 |
| 10 | Kreditstatus | 0–19 |
| 11 | Immobilienkredit | 0–55 |
| 12 | Identitätsprüfung | 0–38 |
| Maximum | 999 Punkte |
Einige dieser Kriterien wirken auf den ersten Blick überraschend.
Deshalb lohnt sich ein genauer Blick.
1. Zahlungsstörungen: Das wichtigste Einzelkriterium
Mit bis zu 264 Punkten hat das Zahlungsverhalten ein besonders großes Gewicht.
Wer keine Zahlungsstörung hat, erhält aktuell die volle Punktzahl.
Eine Zahlungsstörung kann beispielsweise entstehen, wenn eine berechtigte und unbestrittene Forderung trotz Fälligkeit und ausreichender Mahnung nicht bezahlt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Meldung erfüllt sind.
Dabei unterscheidet die SCHUFA zwischen:
- keinen Zahlungsstörungen,
- erledigten Zahlungsstörungen,
- offenen Zahlungsstörungen.
Bei einer erledigten Zahlungsstörung können aktuell 100 Punkte in diesem Kriterium verbleiben.
Bei einer offenen Zahlungsstörung berechnet die SCHUFA dagegen grundsätzlich keinen regulären Score.
Das Unternehmen, das eine Auskunft anfordert, erhält dann die Information über die bestehende Zahlungsstörung.
2. Ein altes Girokonto kann positiv sein
Das zweite Kriterium betrachtet das Alter des ältesten Bankvertrages.
Dazu können unter anderem gehören:
- Girokonten,
- Kredite,
- Leasingverträge,
- Bürgschaften,
- bestimmte andere Bankverträge.
Je länger eine stabile Geschäftsbeziehung besteht, desto mehr Punkte sind grundsätzlich möglich.
Ein Bankvertrag, der mindestens 20 Jahre besteht, bringt derzeit maximal:
69 Punkte.
Das führt zu einem interessanten Effekt:
Ein altes Girokonto, das problemlos funktioniert, kann für den Score wertvoller sein als die regelmäßige Suche nach einem neuen Konto.
3. Auch eine alte Kreditkarte kann helfen
Ähnlich funktioniert die älteste Kreditkarte.
Besteht eine Kreditkarte bereits lange und ohne Auffälligkeiten, kann das statistisch für eine stabile Kredithistorie sprechen.
Aktuell gibt es maximal:
81 Punkte.
Die maximale Punktzahl wird ab einer entsprechend langen Vertragsdauer erreicht.
Wer dagegen gerade erst eine neue Kreditkarte erhalten hat, bekommt für dieses Kriterium deutlich weniger Punkte.
Das bedeutet aber nicht:
„Jeder sollte sofort eine Kreditkarte beantragen.“
Auch neue Anträge und Verträge können an anderer Stelle in den Score einfließen.
4. Der Wohnort spielt 2026 eine besondere Rolle
Der derzeitige Score berücksichtigt auch das:
Alter der aktuellen Adresse.
Dabei geht es nicht darum, ob jemand in München, Berlin oder Magdeburg wohnt.
Bewertet wird nach dem derzeit veröffentlichten Modell, wie lange jemand bereits an derselben Adresse lebt.
Wer erst seit kurzer Zeit umgezogen ist, bekommt aktuell weniger Punkte.
Ab 20 Jahren an derselben Anschrift sind derzeit maximal:
94 Punkte
vorgesehen.
Dieses Kriterium ist allerdings ausgerechnet eines der interessantesten Themen der kommenden Rechtsänderung.
Das Adresskriterium dürfte sich ab 20. November ändern
Ab dem 20. November 2026 tritt der neue § 37a BDSG in Kraft.
Danach dürfen bei den von der Vorschrift erfassten Scoringverfahren Anschriftendaten nicht zur Erstellung des Wahrscheinlichkeitswertes verwendet werden.
Das geht weiter als die bisherige Regelung.
Bislang konnten Anschriftendaten grundsätzlich verwendet werden, solange der Score nicht ausschließlich auf ihnen beruhte und weitere rechtliche Voraussetzungen erfüllt waren.
Künftig enthält das Gesetz ein ausdrückliches Nutzungsverbot.
Das aktuell veröffentlichte SCHUFA-Modell enthält gleichzeitig weiterhin:
„Alter der aktuellen Adresse“
als eines seiner zwölf Kriterien.
Damit besteht für dieses Merkmal Anpassungsbedarf beziehungsweise zumindest rechtlicher Klärungsbedarf.
Für Verbraucher bedeutet das:
Die heute dargestellte 12-Kriterien-Berechnung ist der aktuelle Stand Anfang Oktober 2026. Rund um den 20. November kann sich insbesondere das Adresskriterium nochmals verändern.
5. Rahmenkredite können den Score beeinflussen
Ein weiteres Kriterium ist das Alter des jüngsten Rahmenkredites.
Ein Rahmenkredit stellt einen Kreditrahmen bereit, auf den der Kunde flexibel zugreifen kann.
Ein sehr neu eingerichteter Rahmenkredit wirkt sich im aktuellen Modell weniger günstig aus als ein älterer beziehungsweise gar nicht vorhandener Rahmenkredit.
Maximal sind hier:
36 Punkte
möglich.
Der Hintergrund ist erneut statistisch:
Neue Kreditaktivität kann mit einem erhöhten Finanzierungsbedarf zusammenhängen.
Das muss im Einzelfall überhaupt nichts Negatives bedeuten – der Score bewertet jedoch statistische Wahrscheinlichkeiten und nicht die individuelle Motivation eines Verbrauchers.
6. Viele neue Konten und Kreditkarten können Punkte kosten
Dieses Kriterium ist besonders wichtig für Verbraucher, die häufig Konten und Kreditkarten wechseln.
Bewertet werden Anfragen und Abschlüsse für:
- Girokonten,
- Kreditkarten
innerhalb der vergangenen zwölf Monate.
Keine entsprechenden neuen Anfragen oder Abschlüsse bringen derzeit maximal:
117 Punkte.
Bei einer Anfrage beziehungsweise einem Abschluss sinkt die Punktzahl.
Bei mehreren Aktivitäten reduziert sie sich weiter.
Allerdings gibt es eine wichtige 28-Tage-Regel:
Mehrere entsprechende Anfragen und Abschlüsse innerhalb eines Zeitraums von 28 Tagen werden für dieses Kriterium nur einmal gezählt.
Damit soll verhindert werden, dass ein konzentrierter Vergleich übermäßig abgestraft wird.
7. Auch Anfragen außerhalb der Bankenwelt zählen
Überraschend ist für viele das siebte Kriterium.
Dabei betrachtet die SCHUFA Bonitätsanfragen aus Bereichen wie:
- Online-Handel,
- Telekommunikation,
- Finanzdienstleistungen,
- anderen Unternehmen außerhalb des klassischen Bankenbereichs.
Keine oder eine Anfrage innerhalb von zwölf Monaten bringt derzeit:
99 Punkte.
Bei zwei Anfragen sinkt die Punktzahl.
Bei drei Anfragen gibt es noch weniger.
Ab vier entsprechenden Anfragen werden derzeit für dieses Kriterium keine Punkte mehr vergeben.
Auch hier gilt eine 28-Tage-Regel für mehrere Anfragen innerhalb eines kurzen Zeitraums.
Warum ist das relevant?
Eine Bonitätsanfrage kann beispielsweise entstehen, wenn ein Verbraucher:
- auf Rechnung bestellt,
- einen Mobilfunkvertrag abschließt,
- eine Ratenzahlung nutzt,
- bestimmte Dienstleistungen beantragt.
Das bedeutet nicht, dass jeder Rechnungskauf automatisch den Score verschlechtert.
Ob ein Unternehmen überhaupt eine SCHUFA-Anfrage stellt, entscheidet der jeweilige Anbieter.
8. Mehrere neue Ratenkredite können negativ wirken
Die SCHUFA berücksichtigt ebenfalls, wie viele Ratenkredite innerhalb der vergangenen zwölf Monate neu aufgenommen wurden.
Aktuell gilt:
| Neue Ratenkredite | Punkte |
|---|---|
| Kein Kredit | 66 |
| 1 Kredit | 48 |
| 2 Kredite | 32 |
| 3 oder mehr | 0 |
Das ergibt statistisch durchaus Sinn.
Wer innerhalb kurzer Zeit mehrere Kredite aufnimmt, kann einen steigenden Finanzierungsbedarf haben.
Allerdings zeigt auch dieses Beispiel die Grenzen eines Scores:
Jemand könnte drei kleine Finanzierungen vollkommen problemlos bedienen und trotzdem weniger Punkte erhalten als eine Person ohne Kredit.
Der Score beschreibt eine statistische Wahrscheinlichkeit – keine persönliche Bewertung des Menschen.
9. Auch die Restlaufzeit bestehender Kredite zählt
Nicht nur die Anzahl der Kredite ist relevant.
Auch die längste Restlaufzeit wird berücksichtigt.
Ein Kredit mit nur noch kurzer Restlaufzeit wird anders bewertet als ein Darlehen, das noch viele Jahre läuft.
Aktuell sind für dieses Kriterium maximal:
61 Punkte
möglich.
Die volle Punktzahl gibt es grundsätzlich bei keinem Ratenkredit beziehungsweise bei einer relativ kurzen verbleibenden Laufzeit.
Bei langen Restlaufzeiten sinkt der Wert.
10. Ein erfolgreich zurückgezahlter Kredit kann positiv sein
Das Kriterium „Kreditstatus“ zeigt einen weiteren interessanten Effekt.
Ein bereits positiv erledigter Ratenkredit kann besser bewertet werden als überhaupt keine Kredithistorie.
Aktuell sieht die Logik vereinfacht so aus:
| Kreditstatus | Punkte |
|---|---|
| Offener oder negativ erledigter Ratenkredit | 0 |
| Kein Ratenkredit | 9 |
| Positiv erledigter Ratenkredit | 19 |
Eine erfolgreiche Kredithistorie kann also statistisch ein positives Signal sein.
Das heißt aber natürlich nicht, dass man einen Kredit aufnehmen sollte, nur um den SCHUFA-Score zu verbessern.
11. Ein Immobilienkredit bringt sogar Punkte
Für manche Verbraucher dürfte dies eines der überraschendsten Kriterien sein.
Ein vorhandener Immobilienkredit beziehungsweise eine entsprechende Bürgschaft kann aktuell:
55 Punkte
bringen.
Ohne einen solchen Immobilienkredit gibt es für dieses Kriterium:
0 Punkte.
Der Grund liegt nicht darin, dass Schulden grundsätzlich positiv wären.
Ein Immobilienkredit entsteht üblicherweise erst nach einer umfangreichen Kreditwürdigkeitsprüfung durch eine Bank und wird über einen langen Zeitraum bedient.
Das Vorhandensein einer solchen Finanzierung kann daher statistisch zusätzliche Informationen über die Bonität liefern.
Wieder gilt:
Niemand sollte deshalb eine Immobilie finanzieren, nur um 55 SCHUFA-Punkte zu bekommen.
12. Eine bestätigte Identität bringt 38 Punkte
Das letzte Kriterium betrifft eine bereits erfolgte Identitätsprüfung.
Ist der SCHUFA bekannt, dass die Identität einer Person beispielsweise im Rahmen eines Bankvertrags geprüft wurde, erhält sie derzeit:
38 Punkte.
Ist keine solche Identitätsprüfung gespeichert:
0 Punkte.
Auch dieses Merkmal basiert auf der Idee, dass eine eindeutig geprüfte Identität die Datenqualität verbessert und Risiken reduziert.
Warum der neue Score transparenter ist
Beim alten SCHUFA-System wussten Verbraucher zwar grundsätzlich, welche Arten von Informationen eine Rolle spielen konnten.
Die genaue Gewichtung blieb jedoch weitgehend undurchsichtig.
Beim neuen Score lassen sich die Punkte deutlich konkreter nachvollziehen.
Ein Verbraucher kann beispielsweise sehen:
- welches Kriterium wie viele Punkte bringt,
- welche eigenen Daten diesem Kriterium zugeordnet sind,
- warum Punkte fehlen,
- welche Änderungen den Score beeinflussen können.
Das ist für Verbraucher ein erheblicher Fortschritt.
Aber nutzen Banken schon alle den neuen Score?
Nein.
Das neue System befindet sich weiterhin in einer Übergangsphase.
Die SCHUFA will den neuen Score bis Ende 2028 zum zentralen Bonitätsscore entwickeln.
Viele Unternehmen nutzen ihn bereits.
Ende September 2026 wurden nach Angaben der SCHUFA rund:
390.000 neue Scorewerte pro Woche
abgerufen.
Damit war der neue Score bereits der am zweithäufigsten abgefragte SCHUFA-Bonitätsscore.
Der bisherige Banken-Branchenscore lag zu diesem Zeitpunkt mit ungefähr:
400.000 Abfragen pro Woche
noch knapp davor.
Für Verbraucher bedeutet das:
Der neue Score ist bereits praktisch relevant – aber noch nicht jedes Unternehmen verwendet ausschließlich dieses Modell.
Was ändert sich zusätzlich am 20. November 2026?
Mit § 37a BDSG werden die Regeln für Scoring deutlich konkreter.
Bestimmte Daten dürfen bei den von der Vorschrift erfassten Wahrscheinlichkeitswerten künftig ausdrücklich nicht zur Berechnung verwendet werden.
Dazu gehören:
- besondere Kategorien personenbezogener Daten,
- persönliches Alter,
- Geschlecht,
- Name,
- personenbezogene Daten aus sozialen Netzwerken,
- Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf Bankkonten,
- Anschriftendaten.
Auch Minderjährige dürfen von den entsprechenden Wahrscheinlichkeitswerten nicht betroffen sein.
Wichtig: Persönliches Alter ist etwas anderes als Vertragsalter
Hier muss genau unterschieden werden.
Das neue Gesetz verbietet die Nutzung des:
Alters der Person.
Das bedeutet nicht automatisch, dass beispielsweise das:
Alter eines Bankvertrages
nicht berücksichtigt werden darf.
Das sind vollkommen unterschiedliche Informationen.
Ob jemand 25 oder 65 Jahre alt ist, darf nach der neuen Vorschrift nicht Grundlage des Scores sein.
Wie lange ein Girokonto oder Kreditvertrag bereits besteht, kann dagegen grundsätzlich weiterhin ein bonitätsbezogenes Merkmal darstellen, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die SCHUFA darf Ihre Adresse trotzdem weiterhin kennen
Auch beim Adressverbot ist die Unterscheidung wichtig.
Dass Anschriftendaten nicht zur Erstellung des entsprechenden Wahrscheinlichkeitswertes genutzt werden dürfen, bedeutet nicht:
„Die SCHUFA darf meine Adresse nicht mehr speichern.“
Eine Auskunftei muss Personen eindeutig identifizieren können.
Name, Geburtsdatum und Anschrift können deshalb weiterhin wichtige Stammdaten sein.
Verboten ist nach der neuen Vorschrift ihre Verwendung als Berechnungsmerkmal für den Score.
Speichern und Scoring sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
Auch Kontobewegungen sind nicht dasselbe wie Bankverträge
Das neue Gesetz schließt Informationen über:
Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf Bankkonten
von der Scoreerstellung aus.
Das bedeutet beispielsweise, dass ein Auskunftei-Score nicht davon abhängig gemacht werden soll, ob jemand jeden Monat 3.000 Euro Gehalt erhält und 2.900 Euro ausgibt.
Davon zu unterscheiden ist die Information, dass ein bestimmter Bankvertrag existiert beziehungsweise wie lange er bereits besteht.
Auch hier sollte man das neue Gesetz nicht weiter auslegen, als es tatsächlich reicht.
Neue Auskunftsrechte ab November
§ 37a BDSG bringt Verbrauchern noch einen weiteren wichtigen Vorteil.
Wer einen entsprechenden Wahrscheinlichkeitswert erstellt, muss auf Antrag künftig unter anderem verständlich mitteilen:
- welche personenbezogenen Daten verwendet wurden,
- welche Kriterien genutzt wurden,
- welche Kriterien beziehungsweise Kategorien besonders großen Einfluss hatten,
- welche Aussagekraft der konkrete Score besitzt,
- welche Wahrscheinlichkeitswerte erstellt wurden,
- an wen diese Werte übermittelt wurden.
Das ist besonders interessant, wenn ein Verbraucher wegen eines Scorewertes Probleme bekommt.
Entscheidung wegen Score abgelehnt? Verbraucher können sich wehren
Beruht eine Entscheidung auf einem solchen Wahrscheinlichkeitswert, entstehen zusätzliche Rechte.
Verbraucher können insbesondere:
- die Entscheidung anfechten,
- ihren eigenen Standpunkt darlegen,
- eine Entscheidung durch einen Menschen verlangen.
Das wird beispielsweise relevant, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Scores:
- einen Vertrag ablehnt,
- einen Kredit nicht gewährt,
- bestimmte Zahlungsarten sperrt,
- schlechtere Vertragsbedingungen anbietet.
Auch hier bedeutet eine menschliche Überprüfung allerdings nicht automatisch, dass anschließend ein Vertrag geschlossen werden muss.
Wie kann ich meinen SCHUFA-Score kostenlos prüfen?
Verbraucher haben mehrere Möglichkeiten.
Besonders praktisch ist inzwischen der kostenlose SCHUFA-Account.
Dort können die eigenen bonitätsrelevanten Daten digital eingesehen und dem jeweiligen Scorekriterium zugeordnet werden.
Daneben gibt es weiterhin die kostenlose:
Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
Sie enthält unter anderem Informationen darüber:
- welche Daten gespeichert sind,
- woher diese stammen,
- wer Informationen abgefragt hat,
- welche Scores in der Vergangenheit übermittelt wurden.
Wichtig:
Die Datenkopie ist kostenlos.
Im Internet gibt es Drittanbieter, die für die Bestellung einer eigentlich kostenlosen Datenkopie Gebühren verlangen.
Warum sollte man seine SCHUFA vor einem Kreditantrag prüfen?
Gerade vor einer größeren Finanzierung ist das sinnvoll.
Beispielsweise vor:
- Ratenkredit,
- Autokredit,
- Baufinanzierung,
- Umschuldung,
- größerem Leasingvertrag.
Der Grund ist einfach:
Sind falsche oder veraltete Informationen gespeichert, sollte man diese möglichst vor dem Kreditantrag korrigieren lassen.
Ein falscher Negativeintrag kann ansonsten:
- zur Ablehnung führen,
- Kreditkonditionen verschlechtern,
- den verfügbaren Kreditbetrag reduzieren.
Kann ich falsche SCHUFA-Daten korrigieren lassen?
Ja.
Falsche personenbezogene Daten müssen berichtigt beziehungsweise unzulässig gespeicherte Informationen gelöscht werden.
Typische Fehler können beispielsweise sein:
- längst erledigte Forderung noch als offen geführt,
- Vertrag einer falschen Person zugeordnet,
- Kredit nicht korrekt als erledigt gemeldet,
- falsche Adresse,
- unbekannte Anfrage,
- Identitätsmissbrauch.
Wer einen Fehler entdeckt, sollte ihn nicht einfach hinnehmen.
Die entsprechenden Nachweise sollten direkt eingereicht werden.
Wie lange bleibt ein negativer Eintrag gespeichert?
Das hängt von der Art des Eintrags ab.
Für erledigte Zahlungsstörungen gilt grundsätzlich weiterhin eine Speicherfrist von drei Jahren.
Seit 2025 existiert allerdings die sogenannte 100-Tage-Regel.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Speicherfrist einer einmaligen erledigten Zahlungsstörung auf:
18 Monate
verkürzen.
Dafür müssen insbesondere drei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach Übermittlung an die SCHUFA ausgeglichen.
- Bis zum Ende der verkürzten Frist entstehen keine weiteren Negativmeldungen.
- Es liegen keine entsprechenden Informationen aus Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen vor.
Die verkürzte Speicherfrist wird bei Erfüllung der Voraussetzungen automatisch berücksichtigt.
Wie kann ich meinen SCHUFA-Score verbessern?
Es gibt keinen seriösen Trick, mit dem aus 600 Punkten über Nacht 900 Punkte werden.
Die sinnvollsten Maßnahmen sind erstaunlich unspektakulär.
Rechnungen und Kreditraten pünktlich bezahlen
Offene Zahlungsstörungen sind der offensichtlichste Risikofaktor.
Nicht unnötig viele Kredite gleichzeitig aufnehmen
Mehrere neue Ratenkredite innerhalb kurzer Zeit können sich auf den Score auswirken.
Kreditkarten und Girokonten nicht ständig wechseln
Langjährige stabile Bankverträge können im aktuellen Modell positiv wirken.
Kreditanfragen konzentrieren
Mehrere relevante Anfragen innerhalb kurzer Zeit werden teilweise zusammengefasst. Trotzdem sollte man nicht unkontrolliert überall Verträge beantragen.
Daten regelmäßig kontrollieren
Falsche Informationen können nur korrigiert werden, wenn man sie bemerkt.
Nicht auf 999 Punkte optimieren
Der Versuch, jedes einzelne Kriterium künstlich zu optimieren, ist wenig sinnvoll.
Eine gesunde finanzielle Situation ist wichtiger als eine mathematisch perfekte SCHUFA.
Was Sie ausdrücklich nicht tun sollten
Einige Ratschläge im Internet sind schlicht unsinnig.
Man sollte beispielsweise nicht:
- einen Kredit aufnehmen, nur um eine Kredithistorie aufzubauen,
- eine Immobilie finanzieren, nur weil ein Immobilienkredit Punkte bringt,
- alte sinnvolle Verträge ausschließlich wegen des Scores behalten,
- mehrere Kreditkarten eröffnen, um später eine lange Historie zu haben,
- wichtige finanzielle Entscheidungen nur nach SCHUFA-Punkten treffen.
Ein Score soll das finanzielle Verhalten abbilden.
Das finanzielle Verhalten sollte nicht vollständig dem Score untergeordnet werden.
Beispiel: Warum zwei Menschen mit gleichem Einkommen einen anderen Score haben können
Nehmen wir zwei Personen.
Person A
- Einkommen: 4.000 Euro netto
- seit 15 Jahren dasselbe Girokonto
- langjährige Kreditkarte
- keine Zahlungsstörungen
- keine neuen Ratenkredite
- wenig neue Bonitätsanfragen
Person B
- Einkommen: ebenfalls 4.000 Euro netto
- gerade neues Girokonto eröffnet
- mehrere neue Kreditkarten beantragt
- zwei Ratenkredite innerhalb eines Jahres
- zahlreiche Bonitätsanfragen
Beide verdienen exakt gleich viel.
Trotzdem kann der SCHUFA-Score unterschiedlich ausfallen.
Denn:
Das Einkommen kennt die SCHUFA überhaupt nicht.
Die Bank hingegen kennt nach dem Kreditantrag sowohl das Einkommen als auch den SCHUFA-Score.
Erst aus mehreren Informationen entsteht ihre eigentliche Kreditentscheidung.
Kreditvergleich24 meint: Die Transparenz war überfällig
Dass Verbraucher endlich nachvollziehen können, wie ihr zentraler Bonitätswert zustande kommt, halten wir für einen erheblichen Fortschritt.
Ein Score kann darüber mitentscheiden, ob jemand einen Kredit, einen Mobilfunkvertrag oder bestimmte Zahlungsoptionen bekommt. Ein solcher Wert darf aus unserer Sicht keine vollkommen undurchsichtige Blackbox sein.
Positiv ist deshalb vor allem, dass die SCHUFA die Kriterien und ihre Gewichtung nun offenlegt.
Einige Kriterien bleiben dennoch diskussionswürdig.
Dass beispielsweise ein langjähriger Wohnsitz statistisch mit einem geringeren Zahlungsausfallrisiko zusammenhängen kann, ist mathematisch nachvollziehbar. Für den einzelnen Menschen sagt ein Umzug aber wenig über dessen tatsächliche Zahlungsfähigkeit aus.
Ein Arbeitnehmer kann für einen besser bezahlten Job umziehen und dadurch im aktuellen Modell Punkte verlieren.
Genau deshalb halten wir die ab November strengeren gesetzlichen Vorgaben für sinnvoll.
Auch ein Score von 900 Punkten sollte aber nicht überschätzt werden.
Bonität ist mehr als eine Zahl.
Einkommen, Lebenshaltungskosten, bestehende Verpflichtungen und die tatsächlich verfügbare monatliche Liquidität sind für einen Kredit mindestens ebenso wichtig.
Unser Rat lautet deshalb nicht:
„Optimieren Sie Ihr Leben für Ihren SCHUFA-Score.“
Sondern:
Zahlen Sie Verpflichtungen zuverlässig, vermeiden Sie unnötige Schulden und kontrollieren Sie regelmäßig, ob die über Sie gespeicherten Daten stimmen.
Der Score verbessert sich dann im Idealfall als Folge eines stabilen finanziellen Verhaltens – und nicht als Selbstzweck.
Checkliste: SCHUFA vor einem Kreditantrag prüfen
Vor einer größeren Kreditanfrage empfehlen wir:
- kostenlosen SCHUFA-Account prüfen,
- gespeicherte Verträge kontrollieren,
- offene und erledigte Zahlungsstörungen überprüfen,
- unbekannte Anfragen kontrollieren,
- erledigte Kredite auf korrekten Status prüfen,
- fehlerhafte Daten berichtigen lassen,
- keine unnötigen neuen Kredite unmittelbar vorher aufnehmen,
- nicht parallel zahlreiche Girokonten und Kreditkarten beantragen,
- Einkommen und Haushaltsbudget separat realistisch berechnen.
Damit lässt sich zwar keine Kreditzusage garantieren.
Man verhindert aber, dass vermeidbare Datenfehler die Finanzierung unnötig erschweren.
Häufige Fragen zum neuen SCHUFA-Score 2026
Seit wann gilt der neue SCHUFA-Score?
Der neue Score ist seit dem 17. März 2026 für Verbraucher im SCHUFA-Account verfügbar.
Wie hoch kann der neue SCHUFA-Score sein?
Der Score reicht grundsätzlich von 100 bis 999 Punkten. Je höher die Punktzahl, desto besser wird die statistische Bonität eingeschätzt.
Was ist ein guter SCHUFA-Score?
Die SCHUFA bezeichnet 776 bis 999 Punkte als „Hervorragend“ und 709 bis 775 Punkte als „Gut“. Eine Bank berücksichtigt bei ihrer Kreditentscheidung jedoch weitere Informationen.
Ist der alte Basisscore in Prozent abgeschafft?
Für Verbraucher wurde der bisherige Basisscore durch den neuen Punktescore ersetzt. Bei Unternehmenskunden läuft die Umstellung auf den neuen zentralen Score allerdings noch. Bis Ende 2028 können deshalb teilweise weiterhin ältere Branchenscores relevant sein.
Wie viele Kriterien hat der neue Score?
Aktuell besteht das veröffentlichte Modell aus zwölf Kriterien.
Kennt die SCHUFA mein Gehalt?
Nein. Die SCHUFA gibt an, keine Informationen über Einkommen und Vermögen zu besitzen.
Kennt die SCHUFA meinen Beruf?
Nein. Auch der Beruf gehört nach Angaben der SCHUFA nicht zu den gespeicherten Informationen für die Bonitätsbewertung.
Kann ein Umzug meinen SCHUFA-Score verändern?
Nach dem aktuell veröffentlichten Scoremodell kann die Dauer an der aktuellen Adresse den Score beeinflussen. Dieses Kriterium steht allerdings vor einer Änderung, weil ab dem 20. November 2026 Anschriftendaten bei den vom neuen § 37a BDSG erfassten Scores nicht mehr für die Berechnung verwendet werden dürfen.
Wird mein persönliches Alter künftig für den Score verwendet?
Nach dem ab 20. November 2026 geltenden § 37a BDSG darf das persönliche Alter bei den von der Vorschrift erfassten Wahrscheinlichkeitswerten nicht für die Erstellung verwendet werden.
Darf die SCHUFA meine Adresse dann überhaupt noch speichern?
Das Verbot betrifft die Verwendung von Anschriftendaten zur Scoreberechnung. Die Speicherung einer Adresse zur Identifikation und Zuordnung einer Person ist davon zu unterscheiden.
Sind meine Kontobewegungen Teil des neuen SCHUFA-Scores?
Die SCHUFA kennt nach ihrem veröffentlichten Datenmodell nicht einfach die persönlichen Konto-Zahlungsströme. Ab 20. November 2026 verbietet § 37a BDSG bei den erfassten Scoringverfahren außerdem ausdrücklich die Verwendung von Informationen über Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf Bankkonten.
Verschlechtert eine Kreditanfrage meinen Score?
Nicht jede Anfrage wirkt gleich. Im neuen Modell spielen unter anderem bestimmte Anfragen und Abschlüsse innerhalb der vergangenen zwölf Monate eine Rolle. Für mehrere relevante Anfragen innerhalb eines 28-Tage-Zeitraums bestehen Zusammenfassungsregeln.
Ist ein bestehender Kredit automatisch schlecht für den Score?
Nein. Die Bewertung hängt vom Kreditstatus, der Anzahl neuer Kredite und der Laufzeit ab. Ein erfolgreich zurückgezahlter Kredit kann im aktuellen Modell sogar günstiger bewertet werden als gar keine Kredithistorie.
Warum bekomme ich trotz gutem SCHUFA-Score keinen Kredit?
Eine Bank prüft zusätzlich beispielsweise Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen, Beschäftigungsverhältnis und eigene interne Vergabekriterien. Ein guter SCHUFA-Score allein erzeugt keinen Anspruch auf einen Kredit.
Kann ich meinen SCHUFA-Score kostenlos einsehen?
Ja. Der neue SCHUFA-Account ermöglicht einen kostenlosen digitalen Einblick in die bonitätsrelevanten Daten und den neuen Score. Zusätzlich besteht weiterhin das Recht auf eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
Kann ich einen falschen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Falsche beziehungsweise unzulässig gespeicherte Daten können berichtigt oder gelöscht werden. Verbraucher sollten entsprechende Nachweise vorlegen und die Korrektur bei der SCHUFA beziehungsweise gegebenenfalls dem meldenden Unternehmen verlangen.
Muss ich für einen guten SCHUFA-Score 999 Punkte erreichen?
Nein. Nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung erreicht überhaupt 999 Punkte. Bereits deutlich niedrigere Werte fallen in die beste Scoreklasse.