Ein Problem besteht in Deutschland aktuell darin, dass es insbesondere in den Metropolen zunehmend weniger bezahlbaren Wohnraum ergibt. Dies gilt nicht nur für Mietwohnungen, sondern darüber hinaus können sich Normalverdiener immer öfter kein Eigenheim mehr leisten. Besonders betroffen sind häufig Familien mit einem oder mehreren Kindern, sodass die Bundesregierung in gewisser Weise eingeschritten ist.
Durch das neu geschaffene Baukindergeld, welches teilweise bereits rückwirkend zum 1. Januar 2018 gezahlt wird, soll nämlich Familien dabei geholfen werden, sich trotz gestiegener Immobilienpreise ein Eigenheim leisten zu können. Mit dieser neuen staatlichen Förderung für die Eigenheimfinanzierung möchten wir uns folgenden Beitrag näher beschäftigen.
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Steigende Immobilienpreise und knapper Wohnraum: Baukindergeld als Lösung?
Der wesentliche Grund für die Einführung des Baukindergeldes dürfte sein, dass die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren vor allem in den Großstädten zum Teil erheblich gestiegen sind. Aber auch die Tatsache, dass bezahlbarer Wohnraum vor allem für Familien immer knapper wird, dürfte dazu geführt haben, dass sich die Bundesregierung für das Schaffen einer neuen Form der Eigenheimförderung entschieden hat.
Das Baukindergeld soll es Familien mit Kindern ermöglichen, eine stabile Immobilienfinanzierung durchzuführen und so die Chance zu nutzen, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Auch bei zu hohen Mieten ist das Baukindergeld indirekt eine Hilfe, indem Familien im besten Fall von Mietern zu Immobilieneigentümern werden. Aufgrund der existierenden Einkommensgrenzen, auf die wir später noch näher eingehen werden, ist das Baukindergeld insbesondere für Geringverdiener und Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen gedacht. Schätzungen zufolge sind es rund 200.000 Familien hierzulande, die das Baukindergeld beantragen können.
Baukindergeld – wie hoch ist die Förderung?
Der interessanteste Aspekt besteht beim Baukindergeld sicherlich für Familien mit Kindern darin, welche Förderung in welchen Abständen gezahlt wird. Die Regelung ist in diesem Bereich sehr einfach, denn pro Kind zahlt der Staat eine Förderung in Höhe von 1.200 Euro. Dies aber nicht nur einmal, sondern für einen Zeitraum von exakt zehn Jahren werden diese 1.200 Euro jährlich an Baukindergeld pro Kind gezahlt. Dies bedeutet, dass eine dreiköpfige Familie mit einem minderjährigen, im Haushalt lebenden Kind über ein Jahrzehnt hinweg eine Gesamtförderung über 12.000 Euro erhält.

Bezüglich der Kinder gibt es allerdings eine wichtige Obergrenze zu beachten. Das Baukindergeld wird nämlich maximal für drei Kinder gezahlt, sodass Eltern ab dem vierten Kind nicht zusätzlich in Anspruch auf eine weitere staatliche Förderung haben. Maximal profitieren Familien demzufolge von einem Baukindergeld, welches in der Höhe bei drei Kindern 36.000 Euro beträgt. Damit ist der Gesamtbetrag schon mit nur einem Kind deutlich höher als sonstige „Zuschüsse“, wie zum Beispiel die Wohnungsbauprämie oder auch Riester-Zulagen.
Wer kann das Baukindergeld erhalten?
Neben der Höhe des Baukindergeldes interessiert Verbraucher vor allem, wer berechtigt dazu ist, diese staatliche Förderung zur Eigenheimfinanzierung zu erhalten. Eine zwingende Voraussetzung besteht natürlich darin, dass Sie mindestens ein minderjähriges und im Haushalt lebendes Kind haben. Daraus resultiert, dass das Baukindergeld ausschließlich für Eltern bzw. Familien mit Kindern gedacht ist. Allerdings sind nicht grundsätzlich alle Familien verfügungsberechtigt, sondern es gibt Einkommensgrenzen. Diese richten sich danach, wie viele Kinder im Haushalt leben, und staffeln sich wie folgt:
- 1 Kind: 90.000 Euro
- 2 Kinder: 105.000 Euro
- 3 Kinder: 120.000 Euro
Aus diesen Zahlen resultiert, dass Sie beispielsweise bei einem Kind maximal ein Bruttoeinkommen in Höhe von 90.000 Euro pro Jahr erzielen dürfen, um das Baukindergeld zu erhalten. Da das Durchschnittseinkommen hierzulande aktuell bei rund 35.000 Euro im Jahr liegt, sind diese Grenzen relativ hoch angesetzt. Dadurch kommen nicht nur Geringverdiener und Durchschnittsverdiener in den Genuss der staatlichen Förderung, sondern auch einige Verbraucher, die schon zu den „Besserverdienern“ zählen, können vom Baukindergeld profitieren. Allerdings ist dieses Einkommen natürlich oft auf zwei Personen ausgerichtet, sodass die Grenze diesbezüglich wieder etwas relativiert wird.
Wofür darf das Baukindergeld verwendet werden?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die allerdings nicht zur freien Verwendung steht. Stattdessen ist es die zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Baukindergeldes, dass die staatliche Förderung in eine Eigenheimfinanzierung fließt. Schließlich soll durch das Baukindergeld nicht etwa der Konsum der Eltern angekurbelt werden, sondern stattdessen handelt es sich um eine gezielte Förderung, damit mehr Familien sich ein Eigenheim leisten können. Daher kommt natürlich auch die Bezeichnung Bau-Kindergeld zustande. Unter dieser Voraussetzung ist das Baukindergeld allerdings eine attraktive Fördermöglichkeit, denn beispielsweise im Vergleich zur Arbeitnehmer-Sparzulage oder der Wohnungsbauprämie ist der Förderbetrag erheblich höher. In Kombination mit dem sogenannten Wohnriester kommt eine erhebliche Summe zusammen, die Familien mit Kindern faktisch vom Staat geschenkt bekommen. Wie hoch der Betrag sein kann, möchten wir anhand des folgenden Beispiels erläutern.
Wohnriester und Baukindergeld als optimale Kombination
Die Anzahl der hierzulande abgeschlossen Riester-Verträge ist zwar in der jungen Vergangenheit zurückgegangen, aber dennoch ist insbesondere das sogenannte Wohnriester eine lohnenswerte staatliche Förderung. Mit dem neuen Baukindergeld lassen sich Wohnriester und diese staatliche Förderung zur Eigenheimfinanzierung optimal miteinander kombinieren. Die folgende Beispielrechnung zeigt deutlich, welche Gesamtsumme eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern im Laufe von zehn Jahren seitens des Staates geschenkt bekommt:
Im Beispiel handelt es sich um eine vierköpfige Familie, nämlich um die Eltern nebst zwei Kindern im Altern von sechs und acht Jahren. Die Familie hat einen Riester-Vertrag (Wohnriester) abgeschlossen und spart jährlich mehr als vier Prozent ihres Einkommen an. Es existieren zwei Verträge, da beide Personen abhängig beschäftigt sind. Zudem hat die Familie jetzt das eingeführte Baukindergeld beantragt, sodass sich daraus resultierend die folgenden Werte ergeben:
- Grundzulage Wohnriester: 2x 154 Euro jährlich
- Kinderzulage Wohnriester: 2x 185 Euro jährlich
- Baukindergeld: 2.400 Euro jährlich
- Dauer: jeweils 10 Jahre
- Förderung pro Jahr: 3.078 Euro
- Gesamtförderung in zehn Jahren: 30.780 Euro
Auf Basis dieses praxisnahen Beispiels ergibt sich eine stattliche Gesamtförderung in Höhe von über 30.000 Euro. Somit kann die Familie sogar einen größeren der Tilgung des Immobilienkredites mit den Mitteln des Baukindergeldes nebst der Riester-Zulagen vornehmen. Das Baukindergeld hat an der Gesamtförderung einen erheblichen Anteil und ist daher tatsächlich für Familien mit Kindern eine sehr attraktive Möglichkeit, sich den Wunsch vom Eigenheim durch eine stabile Immobilienfinanzierung zu erfüllen.
Darüber hinaus gibt es natürlich noch weitere Zuschüsse und Förderungen, wie zum Beispiel eine Wohnungsbauprämie und vor allem ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, welches ebenfalls von vielen Kreditnehmern in Anspruch genommen werden kann.