Bürgschaftskredit
Bei einem Bürgschaftskredit handelt es sich um eine besondere Form des Personalkredits. Bei einem Bürgschaftskredit übernimmt ein Dritter für einen Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber eine Bürgschaft und leistet die Rückzahlung des Kredites, wenn der eigentliche Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.
Rechtsstellung der Beteiligten
Bei einem Bürgschaftskredit werden insgesamt zwei Rechtsgeschäfte getätigt. Der erste Vertrag wird zwischen dem Gläubiger (Kreditgeber) und dem Schuldner (Kreditnehmer) geschlossen. Dieser Vertrag enthält die üblichen Regelungen eines Kreditgeschäfts, etwa Höhe der Kreditsumme und Rückzahlungsmodalitäten. Über den eigentlichen Kredit hinaus schließt der Schuldner mit einem Dritten – dem Bürgen – einen Bürgschaftsvertrag. In diesem Vertrag wird geregelt, wie verfahren wird, wenn der eigentliche Schuldner zahlungsunfähig wird und seiner Verpflichtung, den Kredit zurückzuzahlen, nicht mehr nachkommen kann. Der Bürgschaftsvertrag regelt alle Rückzahlungsmodalitäten für den Bürgen (z.B. Kreditsumme, Zinsen, Dauer der Rückzahlung).
In vielen Fällen wird der Bürgschaftsvertrag über eine Restschuldversicherung zusätzlich abgesichert. Eine Restschuldversicherung springt dann ein, wenn auch der Bürge nicht zahlen kann. Gläubiger sichern hierüber gerne das Todesfallrisiko des Bürgen ab und vermeidet damit Rückzahlungsausfälle, wenn der Bürge vor Begleichung seiner Schuld verstirbt.
Wann ist eine Bürgschaft sinnvoll?
Eine Bürgschaft ist für den Gläubiger immer dann sinnvoll, wenn der eigentliche Schuldner nicht allumfänglich kreditwürdig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn absehbar ist, dass sich aufgrund veränderter Lebensumstände eine Reduktion des Einkommens des Schuldners abzeichnet (z.B. drohende Arbeitslosigkeit, Krankheit). Auch wenn der Schuldner nicht genügend Sicherheiten einbringen kann, um den Kredit entsprechend absichern zu können (z.B. über eine Immobilie, die sich bei Zahlungsverzug veräußern ließe), kann ein Bürge eingesetzt werden.
Wer kann Bürge werden?
Im Prinzip kann jede Privatperson aber auch die öffentliche Hand Bürge werden.
Privatpersonen werden oft als Bürge eingesetzt, wenn kleinere Kredite – etwa für den Kauf eines Autos – abgesichert werden sollen. Sofern der potentielle Bürge über Mittel und Sicherheiten verfügt, kann er als Bürge fungieren und wird in der Regel vom Gläubiger akzeptiert.
Häufig tritt auch die öffentliche Hand (Bund, Länder oder Gemeinden) als Bürge ein. Das passiert meist dann, wenn eine Privatperson ein Existenzgründerdarlehen aus einschlägigen Förderprogrammen erhält. Kreditgeber sind in diesen Fällen meist öffentlich-rechtliche Förderbanken. In unserem unverbindlichen Kreditvergleich können Sie die Konditionen verschiedener Banken vorab vergleichen und sehen sofort, wie hoch eine Rate ausfallen würde.
Was ist bei einem Bürgschaftskredit zu beachten? Wo liegen die Risiken?
Wer mit dem Gedanken spielt, für jemanden eine Bürgschaft zu übernehmen, sollte sich über die Pflichten, die daraus erwachsen, gut informieren. Fakt ist, dass Banken in der Regel nur dann eine Bürgschaft verlangen, wenn der Kreditnehmer ein gewisses Zahlungsausfallrisiko darstellt. Gläubiger scheuen sich nicht, die ausgefallenen Zahlungen bei den Bürgen einzufordern, wenn nötig auch mittels Veräußerung von Wertgegenständen (z.B. einer Immobilie). Leider passiert es immer wieder, dass Bürgen im Privatbereich sich nicht im Klaren darüber sind, welche Pflichten der Bürgschaftsvertrag beinhaltet – oft genug geraten die Bürgen im Anschluss an die Zahlungsübernahme selbst in eine finanzielle Schieflage. Der Bürge sollte daher unbedingt überdenken, ob er im Falle des Zahlungsausfalls tatsächlich in der Lage ist, ausstehende Rückzahlungen zu leisten.
Auch der eigentliche Schuldner geht ein gewisses Risiko ein. Allein der Umstand, dass der Kreditgeber einen Bürgen verlangt, ist Grund genug, noch einmal genau zu überprüfen, ob der Kredit unbedingt aufgenommen werden muss oder ob es andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt.
Wer sich unsicher ist, ob ein Bürgschaftskredit in Anspruch genommen werden sollte, sollte sich unbedingt beraten lassen. Schuldenberatungsstellen, aber auch Anwälte mit entsprechendem Spezialgebiet sind als erste Ansprechpartner geeignet, offene Fragen zu beantworten oder eine Risikobewertung der individuellen Gegebenheiten vorzunehmen.