Kredit trotz Arbeitslosigkeit
Auch wenn Arbeitslosigkeit bei den meisten Menschen nur eine Momentaufnahme ist, die diese in der Regel mit spürbaren Einkommensverlusten verbunden. Gerade dann ist der Wunsch nach einem Kredit, um die möglichen Einkommenseinbußen zu kompensieren besonders hoch. Es ist jedoch nicht leicht, einen Kredit trotz Arbeitslosigkeit bei der Bank genehmigt zu bekommen – selbst dann nicht, auch dann nicht wenn das Arbeitslosengeld vergleichsweise hoch ist. Hintergrund dieser Beurteilung ist die aktuelle Gesetzeslage die das Arbeitslosengeld zum nicht pfändbaren Einkommen zählt.
Wer in jüngster Zeit mal einen Blick auf den aktuellen Arbeitsmarkt geworfen hat, der wird merken, dass in zahlreichen Branchen derzeit unsichere Zeiten herrschen. Dies kann bei den Angestellten und Arbeitern schnell zu einer unerwarteten Arbeitslosigkeit führen, welche wiederum für rund 40 Prozent niedrigere Einnahmen sorgt. Je nachdem, wie und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer finanziell vorgesorgt hat, kann es aufgrund der Arbeitslosigkeit schnell zu finanziellen Engpässen kommen. Häufig entsteht bereits nach wenigen Monaten ein Bedarf an Fremdkapital, welcher durch die Aufnahme eines Kredites gestillt werden soll.
Die Kreditaufnahme ist für Arbeitslose jedoch kein leichtes Vorhaben und es müssen stets gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit man von der Bank eine Kreditzusage erhält. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dem Thema „Kredit für Arbeitslose“ und beinhaltet alle wichtigen Rahmenbedingungen sowie zahlreiche Tipps für arbeitslose Kreditinteressenten.

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Sollten Sie trotz Arbeitslosigkeit einen Kredit wünschen, seien Sie darauf eingestellt, dass dies mit Anstrengungen verbunden sein wird. Es wird Sie Zeit, Kraft und Nerven kosten. In der Regel muss man dann andere Sicherheiten, wie beispielsweise einen solventen Bürgen aufbringen, der mit Ihnen für den Kredit einsteht. Erfahrungsgemäß hat sich die Targobank auf das Segment Kredit trotz Arbeitslosigkeit spezialisiert. In unserem kostenlosen Kreditrechner erfahren Sie mehr.
Der Status „Arbeitslos“
Mit Blick auf das Thema „Arbeitslosigkeit“ ist es erst einmal wichtig zu verstehen, dass der Bezug von Arbeitslosengeld I immer zeitlich begrenzt ist. Dies sorgt dafür, dass Banken und Kreditinstitute die Leistungen des Arbeitslosengeld I nur sehr schwer als „sichere Einnahmen“ verbuchen können. Wer das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht sowie weniger als 30 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, der kann maximal 12 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen.
Für die Bezugsdauer von einem Jahr müssen Arbeitslose altersunabhängig mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Nach Ablauf der genannten Fristen von 12 bis maximal 24 Monaten verlieren Arbeitslose, sofern sie noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I und werden zu Empfängern von Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II. Da die Hartz IV-Leistungen deutlich geringer ausfallen als das vorherige Arbeitslosengeld I, kommt es zu einer weiteren Reduzierung der monatlichen Einnahmen.
Für einen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von 24, 36 oder sogar 48 Monaten sind dies natürlich suboptimale Voraussetzungen, welche dafür sorgen, dass die Arbeitslosigkeit bei vielen Banken als „rotes Tuch“ gesehen wird. Es ist hierbei wichtig zu erwähnen, dass die für die Kreditvergabe stets geforderte Kapitaldienstfähigkeit (Einnahmen – Pauschalen für die Lebenshaltung = monatlicher Überschuss) im Zeitraum des Arbeitslosengeld I noch durchaus gegeben ist, jedoch spätestens mit Bezug von Hartz IV-Leistungen nicht mehr dargestellt werden kann.
Ist die Kreditvergabe an Arbeitslose möglich?
Trotz der Tatsache, dass es sich bei der Arbeitslosigkeit aus Bankensicht um eine kritische „Überbrückungszeit“ handelt, kann eine Kreditaufnahme unter gewissen Voraussetzungen dargestellt werden.
Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Arbeitsloser einen Kredit aufnehmen kann, muss dabei stets individuell beantwortet werden. Darüber hinaus muss mit Blick auf die Kreditvergabe gesagt werden, dass man es als arbeitsloser Kreditinteressent häufig deutlich leichter hat, wenn mit der jeweiligen Bank beziehungsweise dem Kreditinstitut im Vorfeld schon eine Geschäftsbeziehung bestand.
Dies hängt ganz einfach damit zusammen, dass die Bank die Sicherheit beim Kreditwunsch eines langjährigen Kundens wesentlich besser einschätzen kann. Im Rahmen der Kreditentscheidung kann die Bank diesbezüglich auch Erfahrungswerte miteinbeziehen, welche aus der Zeit vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit stammen. Dies kann sich sehr vorteilhaft auf die Wahrscheinlichkeit der Kreditgewährung auswirken, weshalb man sich als arbeitsloser Kreditinteressent ruhig zuerst an seine „Hausbank“ wenden sollte.
Rahmenbedingungen für einen Kredit an Arbeitslose
Um einen Kredit als Arbeitsloser aufnehmen zu können, müssen gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sein. Zuerst einmal ist es wichtig, dass sich der gewünschte Kreditbetrag in einem überschaubaren Rahmen, beispielsweise im Bereich des so genannten „Kleinkredits“ (Beträge im Bereich von 500,00 bis 5.000,00 EUR), bewegt. Die Höhe des Kreditbetrages muss vor allem mit Blick auf die Laufzeit des Kredites bestimmt werden, welche so kurz wie möglich sein sollte. Dies hängt ganz einfach damit zusammen, dass bei einem Arbeitslosen, welcher aktuell Leistungen des Arbeitslosengeld I bezieht, immer die Gefahr besteht, dass innerhalb der festgelegten Bezugsfrist kein neuer Job gefunden und der Arbeitslose zum Hartz IV-Empfänger wird. Im Idealfall hat der gewünschte Kredit daher eine Laufzeit, welche dafür sorgt, dass die komplette Rückzahlung innerhalb von 12 beziehungsweise maximal 24 Monaten erfolgt.
Als Arbeitsloser sollte man der Bank daher, im Bereich der gegebenen Kapitaldienstfähigkeit, eine möglichst hohe monatliche Rückzahlung anbieten. Darüber hinaus wünschen zahlreiche Banken bei der Kreditvergabe an Arbeitslose die Bereitstellung von Zusatz- beziehungsweise Ersatzsicherheiten. Akzeptierte Kreditsicherheiten sind beispielsweise freie Grundschulden, die Abtretung von Guthaben aus Bausparverträgen oder kapitalbildenden Lebensversicherungen sowie Bürgschaften beziehungsweise solvente Mitantragssteller. Selbstschuldnerische Bürgen oder auch Mitantragssteller sorgen mit ihrer Bonität dafür, dass die Gesamtbewertung des Kreditwunsches wesentlich positiver ausfällt. Durch diese Vorgehensweise können auch an Arbeitslose nicht nur kurzläufige Kredite gewährt werden, da das vorhandene Ausfallrisiko auf zwei oder mehr Personen verteilt wird und die Bezugsfrist des Arbeitslosengeld I dadurch kein großes Problem mehr darstellt.
Fazit: Die Kreditvergabe an Arbeitslose ist sicherlich nicht einfach und kann nur unter gewissen Voraussetzungen erfolgen. Ein sehr guter Ansprechpartner ist dabei die „Hausbank“ des arbeitslosen Kreditinteressenten, da diese bereits auf eine vorhandene Geschäftsbeziehung schauen kann und den Kunden im Regelfall auch aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit kennt.
Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass Kredite für Arbeitslose nur bis zu einem gewissen Betrag (wird individuell von der Bank festgelegt) und mit kurzen Laufzeiten vergeben werden. Die Bereitstellung von Zusatz- und Ersatzsicherheiten sorgt grundsätzlich dafür, dass die Chancen auf eine Kreditzusage steigen, weshalb man der Bank in diesem Bereich möglichst viel anbieten sollte (beispielsweise freie Grundschulden auf bestehendem Wohneigentum).
Was ein Bürge oft nicht weiß
Banken besichern ihre Kredite gern mit einer Bürgschaft. Wünscht man einen Kredit trotz Arbeitslosigkeit, hängt die Kreditentscheidung sehr oft von der Bonität des Bürgen, der gegenüber der Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft abzeichnen muss, ab. Oft wissen Bürgen nicht, was das für sie überhaupt bedeutet. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat die Bank den Vorteil, dass sich, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht zahlt, gleich an den Bürgen wenden kann, der verpflichtet ist, umgehend einzuspringen und ausstehende Raten auszugleichen.
Doch nicht nur das ist ein Nachteil bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Bürgen Sie für einen fremden Kredit zum Beispiel trotz Arbeitslosigkeit verlieren Sie dadurch eigene Bonität. Es kann also dazuführen, dass wenn Sie selbst einen Kredit wünschen nicht ausreichend kreditwürdig sind. Der Kredit wird von Seiten der Banken als Eventualverpflichtung betrachtet. Das heißt, selbst wenn der Bürge die Raten gar nicht zahlen muss, geht eine Bank davon aus, dass dieser Fall eventuell eintreten könnte. Wenn der Bürge selbst Kredit braucht, kann das ein Problem werden.
Unser Tipp an Bürgen und solche, die es werden wollen
Sollten Sie für ein Familienmitglied oder einen Freund gegenüber einem Dritten, zum Beispiel gegenüber eine Bank, eine Bürgschaft abgeben – so sollten Sie diese zeitlich begrenzen. Vereinbaren Sie so lang zu bürgen, bis der Kreditnehmer über die nötige Bonität verfügt, weil er vielleicht ab einem bestimmten Punkt wieder über einen festen Arbeitsplatz oder die nötige Liquidität verfügt.
Sollten Sie erkennen, dass ein Eintreten solcher Ereignisse eher unwahrscheinlich sind, kann man Bürgschaften auch auf einen konkreten Zeitpunkt beschränken. Dies ist abhängig von der Kreditsumme und von dem Risiko, dass die Bank bereit ist einzugehen. Sollte nicht abzusehen sein, dass sich die Bonität des Kreditnehmers bessern sollte, überlegen Sie sich zweimal ob Sie die persönliche Bürgschaft wirklich wünschen. Wiegen Sie genau die Vor- und Nachteile ab.

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Stellung von Sicherheiten
Nicht immer kann man als Arbeitsloser einen Bürgen stellen. Vielleicht könnte man – und will es auch nicht. Bevor Sie eine Person in Ihrem Umfeld ansprechen und eventuell finanziell belasten, raten wir zur Prüfung der eigenen Bonität. Ein Kredit trotz Arbeitslosigkeit kann problemlos genehmigt werden, wenn im Gegenzug entsprechende Sicherheiten vorhanden sind. Sicherheiten wie ein Haus oder Grundstück, Aktien, ein Auto, Schmuck oder Antiquitäten – vielleicht durch eine Erbschaft oder vielleicht eine Lebensversicherung oder einen Baussparvertrag den man abtreten könnte.