
Im Rahmen der Kreditvergabe spielt die Kreditwürdigkeit eine große Rolle. Jeder Kreditgeber möchte genau wissen, ob der jeweilige Kreditnehmer auch langfristig in der Lage sein wird, den gewünschten Kredit ordnungsgemäß zurückzuzahlen. Kreditsuchende interessiert es hingegen vor allem, ob sie einen gewünschten Kreditbetrag überhaupt von ihrer Bank bekommen würden. Die Fragestellung „Wie kreditwürdig bin ich?“ kann zwar nicht pauschal beantwortet werden, es gibt jedoch einige Faktoren, welche ein Urteil über die Kreditwürdigkeit eines Kreditinteressenten ermöglichen.
Was versteht man unter dem Begriff „kreditwürdig“?
Die Kreditwürdigkeit ist gemeinsam mit der allgemeinen Kreditfähigkeit die wichtigste Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe. Ein Kreditnehmer ist würdig für einen Kredit, wenn er über geordnete finanzielle Verhältnisse verfügt sowie eine ausreichende Bonität und eine zum Kredit passende Kapitaldienstfähigkeit vorweisen kann. Zusammengefasst: Ein Kreditinteressent ist als „kreditwürdig“ zu bezeichnen, wenn eine Erfüllung der Kreditverpflichtung zum Zeitpunkt der Kreditvergabe sowie für die Zukunft zu erwarten ist. Grundsätzlich wird mit Blick auf die Kreditwürdigkeit zwischen persönlicher und materieller Kreditwürdigkeit unterschieden. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit geht es darum, dass der Schuldner, welcher eine Privatperson oder ein Unternehmen sein kann, aufgrund von charakterlichen Eigenschaften, beruflichen Qualifikationen oder der bisherigen Geschäftsbeziehung als zuverlässig und vertrauenswürdig zu sehen ist. Die materielle Kreditwürdigkeit bezieht sich auf die aktuellen und zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners. Ein hohes monatliches Nettoeinkommen sorgt für eine gute Kapitaldienstfähigkeit, wodurch die Rückzahlung der vereinbarten Kreditrate gewährleistet wird.
Die SCHUFA dient mit ihrem Scoring als Anhaltspunkt
Eine bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit stets herangezogene Informationsquelle ist die SCHUFA-Auskunft. Die SCHUFA liefert dazu mit ihrem eigens entwickelten Score-Verfahren sogar eine „Gesamtbewertung“, welche von Banken, aber auch von Kreditinteressenten in jedem Fall als Anhaltspunkt genommen werden kann. Der SCHUFA-Score setzt sich dabei aus verschiedenen Wahrscheinlichkeitswerten zusammen, welche einem Kreditgeber beispielsweise Aufschluss zur Zahlungsmoral eines Schuldners geben können. Natürlich steckt in dem Score-Verfahren der SCHUFA jede Menge Theorie – Fakt ist jedoch, dass deutsche Banken eine ordentliche SCHUFA im Rahmen der Kreditvergabe fordern und als Kreditnehmer weiß man, dass man sich bei einem Score-Wert im Bereich von 90 bis 100 SCHUFA-seitig auf der sicheren Seite befindet. Wenn ein Kreditinteressent eine gute bis einwandfreie SCHUFA besitzt, können Banken auch aus den vorhandenen Einträgen viele positive Schlussfolgerungen ziehen. Sie können beispielsweise erkennen, dass der Kreditnehmer über eine gute Zahlungsmoral verfügt, da es bei bisherigen Krediten nie zu Zahlungsstörungen gekommen ist.
Das Einkommen als elementarer Bestandteil der Kreditwürdigkeit
Im Vergleich zur SCHUFA hat das monatliche Einkommen einen sehr klaren und auch messbaren Einfluss auf die persönliche Kreditwürdigkeit eines Schuldners. Das monatliche Einkommen stellt die Rückzahlung der Kreditrate sicher und macht damit das Kreditgeschäft überhaupt erst möglich. Mit Blick auf die Kreditwürdigkeit ist einkommenstechnisch beispielsweise entscheidend wie hoch das Einkommen ist und ob es aus einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis resultiert. Der Kreditnehmer sollte sich dazu nicht mehr in der Probezeit befinden und im Idealfall eine gewisse Betriebszugehörigkeit bei seinem aktuellen Arbeitgeber aufweisen können. Es kann sich ebenfalls positiv auf die Kreditwürdigkeit auswirken, wenn es sich beim Arbeitgeber um ein besonders bekanntes und seriöses Unternehmen handelt. Dazu haben Beamte einkommenstechnisch eine hohe Kreditwürdigkeit, da sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und dadurch einen sehr sicheren Job besitzen.
Sicherheiten „machen“ kreditwürdig
Unabhängig vom Einkommen können Kreditnehmer eine gute Kreditwürdigkeit auch durch den Nachweis vorhandener Sicherheiten erreichen. Wer beispielsweise eine abbezahlte Wohnung besitzt, könnte diese im Notfall verkaufen, um die Verbindlichkeiten eines offenen Kredits auf einen Schlag zu begleichen. Gleiches gilt für längerfristige Geldanlagen, Festgelder oder Guthaben, welches sich beispielsweise in einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag befindet. Auch wenn die finanziellen Mittel dabei häufig gebunden sind, können sie beispielsweise an den Kreditgeber abgetreten werden, was die Risiken eines Kreditausfalls zum Teil vollständig egalisiert. Die Bereitstellung von Sicherheiten „macht“ in diesem Zusammenhang kreditwürdig und kann insbesondere bei hohen Beträgen im Bereich der Privatkredite das „Zünglein an der Waage“ sein.
Ausschlusskriterien im Rahmen der Kreditwürdigkeit
Neben den vielen Faktoren, welche den Schuldner kreditwürdig machen und für eine Kreditvergabe sprechen, gibt es auch klare Ausschlusskriterien, welche die Kreditvergabe nahezu unmöglich gestalten. Eine miserable SCHUFA-Auskunft mit zahlreichen negativen Einträgen und einem dementsprechenden Scoring führt bei deutschen Banken zu einer nahezu pauschalen Kreditablehnung. Gleiches gilt für laufende Insolvenzverfahren, welche für Kreditgeber wie ein „rotes Tuch“ anzusehen sind. Bei einer Privatinsolvenz genießt ein Kreditgeber keinerlei Sicherheit und dazu weiß er, dass es bereits weitere Gläubiger mit offenen Forderungen gibt, welche bei Zahlungsproblemen vor ihm die Hand aufhalten werden.
Fazit: Die Frage nach der Kreditwürdigkeit kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Die Kreditwürdigkeit muss stets individuell geprüft werden, was anhand der Ermittlung von persönlicher sowie materieller Kreditwürdigkeit durchgeführt wird. Ein Kreditnehmer ist dabei als „kreditwürdig“ zu bezeichnen, wenn zu 100 Prozent davon auszugehen ist, dass er seinen im Kreditvertrag geregelten Verpflichtungen während der Kreditlaufzeit nachkommen wird. Da die Hauptaufgabe des Kreditnehmers die dauerhafte und pünktliche Rückzahlung der vereinbarten Kreditrate ist, kommt es bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit vor allem auf das monatliche Einkommen und die damit verbundene Kapitaldienstfähigkeit an.