Kredit in der Probezeit
Wer als Arbeitnehmer seinen Job gewechselt hat, der befindet sich üblicherweise erst einmal in der so genannten „Probezeit“. Aus Bankensicht ist die Probezeit ein besonderes Stadium, welches sich je nach Kundensituation unterschiedlich stark auf die Möglichkeiten der Kreditaufnahme auswirken kann. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dem Thema „Kreditaufnahme während der Probezeit“ und geht auf alle wichtigen Aspekte ein, welche man als Kreditnehmer wissen sollte. Dazu gibt es einige Tipps und Tricks, welche dabei helfen können, trotz laufender Probezeit eine Kreditbewilligung zu erzielen.
Was bedeutet Probezeit?
Egal, ob Arbeitgeberwechsel oder Neueinstieg ins Berufsleben, jeder Arbeitnehmer startet bei einem neuen Arbeitgeber im Regelfall mit einer so genannten „Probezeit“. Die Probezeit kann eine Dauer von maximal sechs Monaten haben. Der Begriff „Probezeit“ ist ein Rechtsbegriff aus dem Arbeitsrecht, wobei es nicht nur bei unbefristeten, sondern auch bei befristeten Arbeitsverträgen eine Probezeit geben kann. Die Probezeit dient dem Zweck, die Eignung eines neuen Vertragspartners „ausprobieren“ zu können.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen dabei prüfen, ob die gegenseitigen Erwartungen erfüllt werden und eine für ein intaktes Arbeitsverhältnis notwendige Harmonie besteht. Während der Probezeit haben beide Parteien die Möglichkeit, das laufende Arbeitsverhältnis unter deutlich gelockerten Bedingungen aufzulösen. Gemäß § 622 Abs. 3 BGB müssen Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten, um das Arbeitsverhältnis rechtswirksam auflösen zu können.

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Wie denken Banken über die Probezeit?
Aus Bankensicht ist die Probezeit ein äußerst kritisches Stadium. Insbesondere mit Blick auf die Kreditvergabe ermöglicht es die Probezeit nicht, eine langfristige Bewertung zur Bonität beziehungsweise Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers durchzuführen. Dies hängt damit zusammen, dass ein Arbeitnehmer bzw. Kreditnehmer ohne Vorankündigung und innerhalb von nur zwei Wochen seinen Arbeitsplatz und damit seine monatlichen Einnahmen verlieren könnte. Für die Kreditvergabe und den Abschluss von Kreditverträgen mit einer mehrjährigen Laufzeit ist dies aus Sicht des Kreditgebers im Regelfall keine zufriedenstellende Basis.
Kreditnehmer, welche ihren Arbeitgeber gewechselt haben und sich dadurch noch in der Probezeit befinden, haben es aus diesem Grund unter normalen Umständen äußerst schwer, eine Kreditzusage zu erhalten. Im Falle einer Probezeit ist es üblich, dass die Banken sehr genau prüfen und zum Teil auch Informationen zum Arbeitgeber sowie zur allgemeinen Branchensituation einfordern.
Ist die Kreditaufnahme während der Probezeit möglich?
Die Kreditaufnahme während einer laufenden Probezeit ist nicht einfach, aber sie ist auf keinen Fall unmöglich. Fakt ist jedoch, dass es Kreditnehmer auf jeden Fall deutlich leichter haben, wenn sie eine noch laufende Probezeit von beispielsweise drei Monaten erst abwarten und anschließend ihren gewünschten Kredit bei der Bank beantragen. Grundsätzlich muss jedoch gesagt werden, dass das Thema „Probezeit“ bankenübergreifend auf keinen Fall gleich behandelt wird.
Von Kreditinstitut zu Kreditinstitut existieren hinsichtlich der Bereitschaft zur Kreditvergabe große Unterschiede, sodass von „pauschaler Ablehnung“ bis hin zur relativ problemlosen Kreditvergabe alles möglich ist. Man sollte bei einem zeitkritischen Kreditbedarf daher nicht den „Kopf in den Sand“ stecken, nur weil es beispielsweise bei der Hausbank vor Ort erst einmal eine Kreditablehnung gab. Es lohnt sich auf jeden Fall mehrere Banken mit dem gewünschten Anliegen der Kreditaufnahme zu kontaktieren, da von Bank zu Bank unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Während einer Probezeit steigen und fallen die Chancen auf eine Kreditvergabe natürlich auch mit Blick auf die Kredithöhe, den Verwendungszweck sowie die vom Kunden gewünschte Kreditlaufzeit.

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Tipps für die Kreditaufnahme in der Probezeit
Wenn während einer laufenden Probezeit ein Kredit aufgenommen werden soll, so gibt es einige Aspekte, welche sich positiv auf die Kreditentscheidung auswirken können. Zuerst einmal ist es so, dass schon bei der Auswahl der Bank vieles richtig beziehungsweise falsch gemacht werden kann. Die Hausbank des Kreditnehmers, insbesondere wenn es sich um eine regionale Filialbank handelt, sollte erst einmal der Hauptansprechpartner sein. Dies hängt ganz einfach damit zusammen, dass zu dieser Bank bereits eine aktive Geschäftsbeziehung besteht, welche aus Bankensicht unter Umständen die Miteinbeziehung positiver Erfahrungswerte in die Kreditentscheidung ermöglicht.
Darüber hinaus kennen Regionalbanken im Regelfall lokale Arbeitgeber und wissen unter Umständen auch, dass es bei Arbeitgeber X üblich ist, dass neu eingestellte Arbeitnehmer nach ihrer Probezeit auch übernommen werden (vorausgesetzt es liegt kein individuelles Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor). Darüber hinaus kann zur Verbesserung der Chancen auf Kreditbewilligung natürlich auch mit zusätzlichen Sicherheiten gearbeitet werden. Wenn es beispielsweise einen selbstschuldnerischen Bürgen oder einen Mitantragssteller gibt, welcher eine positive Bonität aufweist, so ist dies ein sehr gutes Argument für eine Kreditzusage.
Bürgschaften stehen vor allem bei Direkt- und Online-Banken hoch im Kurs und können das „Zünglein an der Waage“ für die Kreditzusage darstellen. Im Falle eines Beratungsgesprächs vor Ort sollte man hinsichtlich des gewünschten Kredites von Anfang an offen und ehrlich sein und aus der laufenden Probezeit kein „Geheimnis“ machen. Am Ende kommt es natürlich auch immer auf das Quäntchen „Glück“ an, ob der jeweilige Bankberater die individuelle Kundensituation als „kreditwürdig“ einschätzt oder nicht. Bei einem größeren Kreditbedarf und einer Probezeit mit Restlaufzeit von beispielsweise drei Monaten könnte mit der Bank natürlich auch vereinbart werden, einen Teilbetrag des Kredites sofort und den anderen Teil erst nach Beendigung der Probezeit aufzunehmen. Eine Mischung aus Verhandlungsgeschick und Kreativität ist für derartige Vereinbarungen natürlich notwendig, grundsätzlich können Banken einem derartigen Kundenwunsch jedoch in jedem Fall zustimmen.
Fazit: Die Probezeit, welche eine maximale Laufzeit von sechs Monaten haben kann, dient grundsätzlich dem Zweck, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausprobieren können, ob alle Voraussetzungen für ein zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis auf beiden Seiten erfüllt werden. Da das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit innerhalb von nur zwei Wochen von beiden Parteien aufgelöst werden kann, sind Banken sehr kritisch, wenn ein Arbeitnehmer trotz laufender Probezeit einen Kredit wünscht. Grundsätzlich gibt es jedoch zahlreiche Möglichkeiten, beispielsweise Bürgschaften oder individuelle Vereinbarungen mit dem Berater, welche die Chance auf eine Kreditzusage erhöhen können.