
Der BGH hat in einem von vielen Parteien bereits mit Spannung erwartetem Urteil entschieden, dass von Kunden zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit Krediten über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg zurückgefordert werden können.
Damit urteilte der Bundesgerichtshof über einen schon länger währenden „Streit“, in dem es zunächst nur um die Rechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren gegen, wobei anschließend allerdings auch noch die Frage auftrat, welche Verjährungsfrist gültig ist.
Hintergrundinformationen zu den Bearbeitungsgebühren
Im Zusammenhang mit Ratenkrediten und anderen Verbraucherdarlehen berechnen zahlreiche Banken schon seit Jahren, teilweise sogar Jahrzehnten, sogenannte Bearbeitungsgebühren. Seit über einem Jahr gibt es in Deutschland eine Auseinandersetzung zwischen den Banken und Kunden bzw. einigen Experten, ob die Erhebung dieser Gebühren überhaupt rechtmäßig ist.
Die Kreditinstitute begründen die Berechnung der Bearbeitungsgebühren in aller Regel damit, dass es sich dabei um eine Entschädigung für einen zusätzlichen Aufwand handeln würde, der im Zuge der Darlehensbearbeitung und Vergabe der Kredite anfallen würde. Insbesondere die Bonitätsprüfung, aber auch die Bearbeitung von Sicherheiten und andere Aspekte sollen von der Bearbeitungsgebühr abgedeckt werden. Schon seit einigen Monaten steht aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes im Sommer 2014 fest, dass die Berechnung der Bearbeitungsgebühren in der Form nicht zulässig ist.
BGH sieht Bearbeitungsgebühren als nicht rechtens an
Mitte 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Berechnung der Bearbeitungsgebühren nicht rechtens sei. Zuvor hatten bereits mehrere Oberlandesgerichte ebenfalls so geurteilt, sodass die Experten davon ausgegangen waren, dass auch der BGH zu der gleichen Erkenntnis gelangen wird. Seit dieser Zeit gibt es nun ein höchstrichterliches Urteil, sodass Kreditnehmer die Möglichkeit haben, zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Die Begründung des obersten Gerichtes in diesem Fall war, dass die Leistungen, mit denen die Banken die Berechnung der Bearbeitungsgebühren begründen, meistens nur zu deren eigenem Vorteil wäre.
So hätten Kunden beispielsweise nichts davon, wenn die Bank nach der Antragstellung die Kreditwürdigkeit überprüft. Unklar war bisher allerdings noch, für welche Zeiträume eine solche Rückforderung geltend gemacht werden kann. Diese Frage wurde jetzt kürzlich ebenfalls vom Bundesgerichtshof geklärt, denn der BGH stellte fest, dass eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gelte. Insbesondere Bankenverbände waren davon ausgegangen, dass der BGH eine dreijährige Frist festsetzen würde, sodass das Urteil letztendlich positiv für alle betroffenen Kreditnehmer ist. (Aktenzeichen XI ZR 17/14)
Betroffene Kreditnehmer können Gebühren zehn Jahre zurückfordern
Aufgrund des aktuellen BGH-Urteils haben nun alle betroffenen Kreditnehmer die Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühren von der jeweiligen Bank zurückzufordern. Dies gilt für sämtliche Darlehensverträge, die in den Bereich der Verbraucherkredit fallen und ab dem 29. Oktober 2004 geschlossen wurden. Dieses Datum ist deshalb entscheidend, weil das Urteil des BGH am 29. Oktober 2014 Gültigkeit erlangte, sodass ab diesem Zeitpunkt zehn Jahre zurückgerechnet werden können.
Hat ein Kreditnehmer also beispielsweise am 1. September 2005 einen Ratenkredit abgeschlossen und in dem Zusammenhang Bearbeitungsgebühren gezahlt, so hat er das Recht, die Erstattung von seiner Bank zu fordern. Wichtig zu betonen ist, dass der Rückzahlungsanspruch nicht nur für noch laufende Darlehen gilt, sondern ebenso für bereits erledigte Kredite, die vollständig getilgt sind.
Rückerstattungsansprüche schriftlich formulieren
Wer nun seine Bank auffordern möchte, eine Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Gebühren vorzunehmen, der sollte dies auf jeden Fall schriftlich tun. Es ist empfehlenswert, die Forderung per Einschreiben zustellen zu lassen. Inhaltlich sollten möglichst viele Daten in dem Schreiben genannt werden, wie zum Beispiel – falls noch vorhanden – die damalige Darlehenskontonummer, die Kreditsumme, die Höhe der gezahlten Bearbeitungsgebühr sowie weitere Details.
Dem Kreditinstitut sollte eine bestimmte Frist gesetzt werden, um die Überweisung der zu erstattenden Bearbeitungsgebühr durchzuführen. Experten raten hier, der Bank etwa vier bis sechs Wochen Zeit zu geben. Sollte der Rückforderungsanspruch seitens des Kreditinstitutes nicht anerkannt werden, ist es anzuraten, sich zunächst an den Banken-Ombudsmann als eine Art Schlichtungsstelle zu wenden. Fruchtet dies ebenfalls nicht, bleibt noch der Gang zum Fachanwalt, der die Ansprüche notfalls bei Gericht durchsetzen kann.