
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb ein Kreditnehmer die Laufzeit eines bestehenden Kredits verändern möchte. Einige Beispiele können hierfür eine zu hoch angesetzte monatliche Rate, ein unerwarteter Geldgewinn oder auch ein finanzieller Engpass sein. In den meisten Fällen soll die Kreditlaufzeit jedoch verlängert werden, um die monatliche Belastung zu reduzieren. Doch ist dies überhaupt bei jedem bestehenden Kredit möglich? Wie sollte für eine Laufzeitverlängerung vorgegangen werden und welche Dinge sind dabei zu beachten?
Kann die Laufzeit bei einem bestehenden Kredit verlängert werden?
Wenn es um die Laufzeitverlängerung bei einem bestehenden Kredit geht, so muss grundsätzlich gesagt werden, dass der Kreditnehmer bei einem Standardvertrag keinen rechtlichen Anspruch auf diese Vertragsänderung besitzt. Dies gilt vor allem für Privatkredite, welche ohne eine feste Zinsfestschreibung abgeschlossen werden. Einige Banken bieten ihren Kunden im Kreditgespräch mittlerweile die Option einer flexiblen Ratenanpassung an, wobei es auch hier meistens Unter- und Obergrenzen für die Kreditrate gibt. Dazu wird die Option der flexiblen Ratenanpassung entweder in den Zinssatz eingepreist oder durch das Anfallen einer einmaligen Optionsprämie berechnet. Die vom Kreditnehmer gewünschte Flexibilität ist daher in den seltensten Fällen kostenfrei und muss bereits vor Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Kreditgeber besprochen werden. In der Praxis können Laufzeitveränderungen, welche beispielsweise über eine Stundung der Kreditrate erreicht werden, häufig trotzdem durchgeführt werden. Hierbei kommt es jedoch immer auf die Service- und Kulanzbereitschaft des Kreditgebers an, welcher die gewünschte Vertragsveränderung vollkommen eigenständig entscheiden kann.
Laufzeitverlängerung – so sollten Kreditnehmer vorgehen
Wer die Laufzeit eines bestehenden Kredits bei seiner Bank verändern möchte, der sollte unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch mit seinem Berater suchen. Da zur Laufzeitverlängerung in der Regel Kulanzentscheidungen getroffen werden, ist es enorm wichtig, dass der Kreditnehmer seine Bank offen, ehrlich und am besten persönlich mit seinem Anliegen kontaktiert. Ein Anruf bei der jeweiligen Bank genügt bereits, um den Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Sollte der Kreditgeber eine Direktbank sein, so sollte das Anliegen so weit wie möglich telefonisch besprochen und anschließend schriftlich per Brief oder Mail eingereicht werden. Wichtig ist es, dabei die Gründe (beispielsweise eine vorübergehende Arbeitslosigkeit) für die gewünschte Laufzeitverlängerung darzulegen, damit sich die Bank ein besseres Bild von der persönlichen Situation des Kreditnehmers machen kann.
Diese Dinge sollten bei der Verlängerung beachtet werden
Die Laufzeit eines bestehenden Kredits kann grundsätzlich durch zwei Varianten verlängert werden: Auf der einen Seite kann die im Vertrag festgelegte Kreditrate für einen gewissen Zeitraum komplett ausgesetzt beziehungsweise gestundet werden. Bei einer Kreditstundung hat der Kreditnehmer die komplette Rate für einen mit der Bank vereinbarten Zeitraum zur freien Verfügung. Die anfallenden Zinsen laufen auf dem Kreditbetrag auf und erhöhen dadurch die absolute Restschuld. Die Kreditlaufzeit verlängert sich dabei mindestens um den Zeitraum der durchgeführten Stundung, beispielsweise sechs Monate. Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit, die monatliche Kreditrate zu reduzieren, um einen Kompromiss aus monatlicher Liquidität und kontinuierlicher Kreditrückzahlung zu „fahren“. Bei beiden Varianten muss unbedingt darauf geachtet werden, unter welchen Bedingungen der jeweilige Kreditgeber die Laufzeitverlängerung durchführt. Bei einer Stundung fallen neben den Zinsen in einigen Fällen einmalige Stundungsgebühren an, welche den Bearbeitungsaufwand der Bank ausgleichen sollen und zwischen 50,00 und 250,00 Euro liegen können.
Dazu sollte unbedingt darauf geachtet werden, ob und wie die Bank die beantragte Stundung an die SCHUFA meldet. Bei einer beantragten Ratenreduzierung setzen viele Banken einen neuen Kreditvertrag auf. Dieser beinhaltet dabei häufig jedoch nicht nur die gewünschte niedrigere Rate, sondern zum Teil auch einen höheren Zinssatz. Eine Konditionenanpassung nach oben ist bei einer „internen Umschuldung“ keine Seltenheit, sodass im Rahmen der weiteren Kreditlaufzeit höhere Kosten für den Kreditnehmer entstehen. Klassische Bearbeitungsgebühren fallen nach den BGH-Urteilen der Jahre 2013 und 2014 eigentlich nicht mehr an, wenn eine Bank einen eigenen Kredit hausintern umschuldet.
Tipp: Umschuldung durch Bank B statt Laufzeitverlängerung bei Bank A
Sollte der aktuelle Kreditgeber die gewünschte Laufzeitveränderung vollkommen ablehnen und keinerlei Entgegenkommen in Aussicht stellen, so gibt es vor allem einen zielführenden Weg, welcher zu einem neuen Kreditvertrag mit niedrigerer monatlicher Rate führt. Eine Umschuldung, also die Aufnahme eines neuen Kredits zur Ablösung, ist in einigen Fällen wesentlich leichter als die Änderung eines bestehenden Kreditvertrags. Aktuell können Kreditnehmer dabei sogar noch vom historisch niedrigen Zinsniveau profitieren. Problematisch sind Umschuldungen dabei nur, wenn der Kreditnehmer die typischen Kreditvoraussetzungen (unbefristetes Arbeitsverhältnis, Kapitaldienstfähigkeit etc.) derzeit nicht erfüllt und dadurch nicht kreditwürdig ist. In einem solchen Fall wird keine andere Bank der Vergabe eines Ablösekredits zustimmen, weshalb der Kreditnehmer auf seinen aktuellen Kreditgeber angewiesen ist.
Fazit: Wenn die Laufzeit eines bestehenden Kreditvertrags durch eine Stundung oder Ratenreduzierung verlängert werden soll, dann ist es vor allem wichtig, ein persönliches Gespräch mit dem Kreditgeber aufzunehmen. Grundsätzlich haben Kreditnehmer, sofern im Kreditvertrag nichts anderes vereinbart wurde, keinen Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Laufzeitverlängerung. Kreditnehmer, welche sich in einer finanziellen Notlage befinden, sind daher immer auf eine Kulanzentscheidung angewiesen. In vielen Fällen lassen die Banken bei einer gewünschten Laufzeitverlängerung jedoch mit sich reden. Als Kreditnehmer sollte man dabei jedoch immer darauf achten, welche Kosten von der Bank berechnet werden und ob sich der Zinssatz durch die Vertragsveränderung gegebenfalls erhöht. Da viele Banken zur Ratenreduzierung einen neuen Kreditvertrag erstellen, sind kostenerhöhende Konditionenanpassungen keine Seltenheit.