
In den Hochzinsphasen der 80er und 90er Jahre waren Arbeitgeberdarlehen sehr beliebt und wurden von zahlreichen Unternehmen offeriert. Auch heute sind Kredite vom Arbeitgeber zum Teil sehr interessant und werden von großen Konzernen sowie kleineren Familienunternehmen an Mitarbeiter vergeben. Doch unter welchen Kriterien ist ein Arbeitgeberdarlehen möglich? Was sollte bei der Kreditaufnahme berücksichtigt werden und welche Verpflichtungen geht man als Arbeitnehmer ein, wenn man sich einen Kreditbetrag vom „Chef“ leiht? Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dem Thema der Arbeitgeberdarlehen und beinhaltet neben Antworten auf die genannten Fragen zudem hilfreiche Tipps.
Ist ein Kredit vom Arbeitgeber möglich?
Grundsätzlich ist es immer eine Entscheidung des Arbeitgebers, ob Kredite an die Belegschaft vergeben werden oder nicht. Arbeitgeberdarlehen können Bestandteil der strategischen Mitarbeiterführung sein, da sie den Mitarbeitern einen speziellen Anreiz geben und für eine Bindung an das Unternehmen sorgen können. Als Arbeitnehmer hat man jedoch grundsätzlich keinen „Rechtsanspruch“ auf ein Arbeitgeberdarlehen und es existieren in dieser Richtung branchenübergreifend auch keine tariflichen Vorgaben. Wenn ein Unternehmen sich für die Vergabe von Arbeitgeberdarlehen entscheidet, so ist dieses Angebot auch in der Regel kein Bestandteil der laufenden Arbeitsverträge. Dies hängt damit zusammen, dass die Vergabe von Arbeitgeberdarlehen häufig nur in einem gewissen Rahmen und zu gewissen Zeiten angeboten wird. Unternehmen können Arbeitgeberdarlehen beispielsweise dann anbieten, wenn sie über eine außerordentlich hohe Liquidität verfügen und auf dem Markt keine, zu den individuellen Vorstellungen passenden, Geldanlagen vorfinden.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeberdarlehen aufgenommen werden?
Die Voraussetzungen für ein Arbeitgeberdarlehen variieren von Unternehmen zu Unternehmen und sind dazu oftmals „Verhandlungssache“. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen für sein Arbeitgeberdarlehen frei zu gestalten, wobei am Ende natürlich das Unternehmen entscheidet, welcher Kreditwunsch begleitet wird und welcher nicht. Wichtig ist natürlich, dass sich der Arbeitnehmer in einem ungekündigten sowie unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. Ob ein Arbeitgeber eine dingliche Sicherung erhalten möchte oder nicht, dass hängt immer mit den Vorgaben des Unternehmens sowie der jeweiligen Kredithöhe zusammen. Zinsfreie Arbeitgeberdarlehen sind nicht möglich, da der Kreditbetrag ansonsten vom Finanzamt als „Einkommen“ eingestuft werden würde und daher in vollem Umfang steuerpflichtig wäre. Viele Unternehmen vergeben Arbeitgeberdarlehen nur an Mitarbeiter, welche eine gewisse Betriebszugehörigkeit oder eine bestimmte Position vorweisen können. Es kann in diesem Zusammenhang sein, dass ein mittelständisches Unternehmen durchaus bereit ist, einem leitenden Angestellten einen Kredit in Höhe von 30.000,00 Euro zu gewähren, während ein „einfacher“ Arbeiter keine Kreditzusage erhält.
Der Kredit vom „Chef“ als Alternative zum Bankdarlehen
Unter Finanzierungsgesichtspunkten kann der Kredit vom „Chef“ eine hervorragende Alternative zum klassischen Bankdarlehen darstellen. Auf der einen Seite können die Rahmenbedingungen für ein Arbeitgeberdarlehen frei verhandelt und individuell festgelegt werden, sodass Arbeitnehmer beispielsweise das Recht zur kostenfreien Ratenanpassung oder ein unbegrenztes Sondertilgungsrecht von ihrem Arbeitgeber erhalten können. Auf der anderen Seite wird der Zinssatz individuell vom Arbeitgeber festgelegt, weshalb häufig Konditionen unter dem jeweiligen Marktzinsniveau möglich sind. Kredite vom „Chef“ können aus diesem Grund aus Kostengründen, aber auch aufgrund einer großen Flexibilität sehr interessant sind. Verzichtet ein Arbeitgeber beispielsweise aufgrund einer langen Betriebszugehörigkeit oder der Bereitstellung von Ersatzsicherheiten auf eine dingliche Besicherung, so ist dies sehr förderlich für den Arbeitnehmer. Soll ein Arbeitgeberdarlehen beispielsweise im Rahmen einer Baufinanzierung verwendet werden, so werden die freien Grundschulden nicht durch das Blankodarlehen des Arbeitgebers belastet. Der Arbeitnehmer kann die Grundschulden daher in voller Höhe für andere Darlehen verwenden, was unter Umständen aufgrund eines niedrigeren Blankoanteils für bessere Konditionen sorgt.
Diese Aspekte sollten Sie unbedingt beachten
So verheißungsvoll die Möglichkeit eines Arbeitgeberdarlehens auch scheint – ein Kreditangebot vom „Chef“ sollte unter keinen Umständen „blind“ unterschrieben werden. Es ist grundsätzlich zwar nicht davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber einen Kredit zu nachteiligen Bedingungen an seine Mitarbeiter vergibt, dennoch gibt es durchaus einige Dinge, welche mit Blick auf ein Arbeitgeberdarlehen beachtet werden sollten. Viele Arbeitgeber koppeln das Bestehen des Arbeitsverhältnisses an die Kreditvergabe und räumen sich aus diesem Grund ein Rücktrittsrecht ein, welches dann in Kraft tritt, wenn der Arbeitnehmer kündigt und das Unternehmen verlässt. Ebenso kann es sein, dass Arbeitgeber einen Kredit „fällig“ stellen können, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dieses unerwartet erfordert. Mit derartigen „Vertragsbedingungen“ müssen sich Arbeitnehmer unter Umständen anfreunden, wenn sie einen Kreditvertrag mit ihrem Arbeitgeber eingehen. Darüber hinaus hat ein Arbeitnehmer im Regelfall stets offenzulegen, für welchen Verwendungszweck er den Kreditbetrag des Arbeitgebers benötigt. Im Falle einer gewünschten Baufinanzierung ist dieses zwar ziemlich klar, doch wenn ein Kredit für private Zwecke benötigt wird, so hätte ein Arbeitnehmer diese „Offenlegungsverpflichtung“ nicht, wenn er statt seinem Arbeitgeber einfach seine Hausbank mit dem Kreditwunsch kontaktieren würde.
Weitere Tipps zum Thema Arbeitgeberdarlehen
Wer sich die Vergabe eines Arbeitgeberdarlehens wünscht, der sollte offen und ehrlich an seinen „Chef“ herantreten. Die Vergabe eines Arbeitgeberdarlehens ist häufig „Verhandlungssache“ und zahlreiche Unternehmen sind vor allem in finanziellen oder familiären Notsituationen bereit, ihren Arbeitnehmern einen benötigten Kredit zu gewähren. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Arbeitskraft des Arbeitsnehmers aus Unternehmenssicht nur dann gewährleistet ist, wenn der Arbeitnehmer über geordnete finanzielle Verhältnisse verfügt. Geldsorgen können schnell zu seelischen Erkrankungen führen, welche wiederum einen Arbeitsausfall mit sich bringen. Auch wenn man beispielsweise keinen „legitimen Kredit“ im Rahmen einer Baufinanzierung benötigt, sollte man sich nicht schämen und den jeweiligen Kreditbedarf persönlich mit dem „Chef“ besprechen. Darüber hinaus ist es für die Chance auf ein Arbeitgeberdarlehen immer positiv, wenn man beispielsweise aus Kollegenkreisen weiß, dass das Unternehmen anderen Mitarbeitern in ähnlichen beziehungsweise vergleichbaren Situationen bereits mit einem Kredit geholfen hat. Derartige Präzedenzfälle sind immer von Vorteil, wobei es für den Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Gleichbehandlung gibt, weshalb der „Chef“ stets eine Einzelfallentscheidung treffen kann.
Fazit: Arbeitgeberdarlehen können für Arbeitnehmer aus Kostengründen, aber auch aufgrund einer speziellen Flexibilität sehr interessant sein. Die Chancen auf einen Kredit vom „Chef“ variieren jedoch von Unternehmen zu Unternehmen und hängen mit der jeweiligen Philosophie und Mitarbeiterführung zusammen. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in finanziellen Notsituationen aushelfen, damit der Arbeitnehmer einen „freien Kopf“ für die Arbeit hat und die volle Leistung seiner Arbeitskraft abrufen kann. Darüber hinaus werden Arbeitgeberdarlehen jedoch auch häufig zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung vergeben. Die Gestaltung eines Arbeitgeberdarlehens ist „Verhandlungssache“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei es einige Dinge gibt, welche man als Arbeitnehmer unbedingt beachten sollte.