Banken in Deutschland sind seriös, die Sparkassen sowieso. Die Kreditinstitute genießen bei den Verbrauchern hierzulande immer noch einen Ruf, der mit Seriosität und einer vorzüglichen Reputation einhergeht. An Betrug und an unlautere Machenschaft denkt man mit einem Blick auf die Finanzwirtschaft hierzulande nicht wirklich.
Trotzdem sind es gerade die Sparkassen, die in den zurückliegenden Jahren immer wieder negativ aufgefallen sind. Wir denken an dieser Stelle zum Beispiel an die falschen Zinsberechnungen und das damit verbundene Chaos beim einst beliebten Prämien-Sparen. Die landeseigenen Sparkassen sind von den Gericht immer und immer wieder zurechtgestutzt worden.
Neulich hat es nun einen ganz besonderen Sparkassen-Fall gegeben, der vom Landgericht Dessau-Roßlau verhandelt wurde. Wir haben die Infos.
Kunden tappen reihenweise in die Gebührenfalle
Es ist ein Geheimnis, dass die Sparkassen in den zurückliegenden Monaten und Jahren immer wieder versucht haben, die Gebühren für die Girokonto zu erhöhen. Wirklich einfach ist der Vorgang für die Kreditinstitute aber nicht mehr. Laut geltendem Recht müssen die Kunden den Erhöhungen explizit zustimmen. Die Sparkassen können die Kosten nicht mehr einseitig anheben. Das Anpassen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Girokonto-Regeln kann nicht mehr einseitig erfolgen.
Also was tun? Die Frage hat sich in der Sparkasse Wittenberg in Sachsen-Anhalt auch Vorstandschef Thomas Arndt gestellt. Der Sparkassen-Boss hatte ein ganz findige Idee, die ihn nun vors Gericht gebracht hat.
Da Arndt von seinen Kunden eine Unterschrift für die neuen, überarbeiteten Geschäftsbedingungen benötigte, hat er kurzerhand einen entsprechend Passus auf den Überweisungsformularen einfügen lassen. Haben die Sparkassen-Kunden in und um Wittenberg nun eine Überweisung ausgefüllt, haben sie mit ihrer Unterschrift gleichzeitig der veränderten Gebührenordnung zugestimmt. Man kann in dieser Stelle mit Fug und Recht von einem „Trick“ sprechen, der bisher in Deutschland einmalig ist.
Abmahnung und einstweilige Verfügung
Der Bundesverband der Verbraucherschützer ist auf das Handeln der Wittenberger Sparkasse aufmerksam geworden und hat das Kreditinstitut abgemahnt. Gleichzeitig haben die Verbraucherschützer beim Landgericht den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt.
In der Verhandlung haben die Richter in Dessau-Roßlau nun zugestimmt und die Sparkasse mit einer einstweiligen Verfügung belegt. Der Passus auf den Überweisungsformularen ist zu entfernen bzw. wird die Rechtsgültigkeit der Zustimmung zu den AGB aufgehoben.
Für die Verbraucherschützer ist das Urteil natürlich ein Erfolg. Laut offizieller Stellungnahme sei bei den Sparkassen in den zurückliegenden Monaten immer wieder eine gewisse „Kreativität“ zu beobachten, wenn es um die Durchsetzung höherer Kosten geht. Einen Überweisungsauftrag für die Änderung von Gebühren zu nutzen, sei nun aber einmalig und die Krönung. Die Wittenberger Sparkassen-Kunden befanden sich in einer echten Zwangslage. Das Ausführen von Überweisungen war unmöglich, ohne direkt auf höhere Gebührensätze zu bekommen. Positiv sei, dass das Landgericht in Dessau-Roßlau genau dieser Argumentation gefolgt sei.
Die Sparkasse wird keine Rechtsmittel einlegen
Sparkassen-Chef Thomas Arndt hat sich auf Anfrage von diversen Medien persönlich zur Thematik geäußert. Von einer Trickserei wie sie ihm vorgeworfen werde, können keine Rede sein. Man habe in der Sparkasse Wittenberg lediglich versucht, einen einfachen Weg für die Kunden zu finden, um die Geschäftsbeziehung reibungslos fortführen zu können. Ohnehin werde das Verfahren auf den Überweisungsträgern schon seit längerer Zeit nicht mehr genutzt.
Hintergrund der Gebührenstreitigkeit ist ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem April 2021, in dem festgestellt wird, dass die Zustimmung zu neuen AGB- und Gebühren-Änderungen nicht durch das Schweigen der Kunden herbeigeführt werden kann. |
Girokonten-Kosten müssen nicht sein
Die „Liebe der Deutschen“ zu den Sparkassen und ihre Treue ist bekannt. Richtig ist aber, dass das Bezahlen von Kosten für Girokonten heutzutage nicht mehr zwingend nötig ist. Es gibt sehr viele Kreditinstitute – vor allem Online Banken – die komplett auf Girokonten-Gebühren verzichten. Sie können monatlich wahrlich Geldsparen, wenn Sie sich für einen entsprechenden Anbieter entscheiden.
Vor dem Wechsel ihrer Kontoverbindung sollten Sie aber immer daran denken, dass die Online Banken keine Ansprechpartner vor Ort haben. Die Kommunikation ist etwas schwieriger. Obwohl die Sparkassen ihr Filialnetz in den zurückliegenden Jahren gewaltig eingeschränkt haben, sind sie in den Städten und auf dem Land noch immer recht gut aufgestellt.