Die Unternehmenskredite in Deutschland haben im vergangenen Jahr zwar wieder angezogen, doch für einige Firmen sind sie aufgrund der gestiegenen Zinsen trotzdem zu teuer. Es gibt hierzulande nicht wenige Unternehmen, die nach alternativen Finanzierungswegen suchen. Es gibt dabei sogar einen Weg, der neues Geld in die Kassen spült und faktisch nicht zu einer Verschuldung der Firma führt. Die Rede ist von den Beteiligungen. Wir haben ihnen folgend die relevantesten Informationen zur populären Finanzierungs- und Anlage-Strategie in Kurzform zusammengestellt.
Unterschiedliche Firmenbeteiligungen – Investitionsbanken der Länder vs. privates Venture Capital
Vorangestellt werden soll, dass es zwei Modelle der Firmenbeteiligung in Deutschland gibt. Auf der einen Seite stehen die Investitionsbanken der Ländern und auf der anderen Seite die privaten Venture Kapitalgeber. Die Vorgehensweise ist in beiden Sektionen gleich. Die Investoren erwerben Anteile der Firmen.
Für das Tagesgeschäft der Firmen gibt’s aber dann krasse Unterschiede. Die Investitionsbanken geben Geld, halten sich aber dann weitestgehend aus dem operativen Geschäft heraus. Bei den Venture Capital Gruppen ist dies anders. Sie nehmen starken Einfluss auf das Unternehmensgeschehen. Sie sind immer renditegetrieben und wollen das Maximum auf den Beteiligungen herausholen. Es hat in der Vergangenheit nicht wenige Fälle gegeben, in denen sich eine Venture Capital-Beteiligung schlussendlich für die Firmen als negativ herausgestellt hat. Die Unternehmen wurden von ihren Geldgebern im wahrsten Sinne des Wortes ausgepresst.
Beteiligung als Eigenkapital-Finanzierung
Bei einer klassischen Firmen-Beteiligung, wie sie derzeit von mehreren deutschen Unternehmen angeboten bzw. gesucht wird, handelt es sich um eine Investition ins Eigenkapital. Die Geldgeber beteiligen sich direkt an der Firma. Das Kapital wird auf der Eigenkapital-Seite verbucht. Dies heißt, dass für die begünstigten Unternehmen daraus keine Schuld abzuleiten ist. Sie müssen das Investment nicht zurückzahlen. Es sind weder Raten noch Zinsen fällig. Das unternehmerische Risiko, gerade bei Start-Ups wird minimiert, da eine Verschuldungsfalle ausgeschlossen ist.
Die Höhe der Beteiligung berechnet sich am Firmenwert, der in der Regel vorab von beiden Vertragspartner von Wirtschaftsprüfern testiert wird. Je nach gezahlter Summe bekommt der Investor dann einen festgeschriebenen Anteil an der Firma. Er kann fortan von den Gewinnen partizipieren. Des Weiteren erhält er für sein finanzielles Engagement ein Mitspracherecht in der Firma (anteilig je nach Höhe des Investments). Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Unternehmensbeteiligungen ähnlich wie die Aktien funktionieren, halt nur ohne handelbare Aktien.
Nicht vergessen möchten wir, dass die Investition für die Geldgeber aber auch mit Risiken verbunden ist. Sie sind nicht nur am Unternehmensgewinn, sondern auch am Verlust beteiligt. Grundlegend gilt hier aber, dass die Haftung auf die eingelegte Geldsumme beschränkt ist. Dies heißt, dass es für die Investoren im schlimmsten Fall zum Gesamtverlust des Kapitals kommen kann, aber keine Nachschusspflichten bestehen.
Gewinnausschüttungen sind nicht steuermildernd
Hat ein Unternehmen einen Kredit aufgenommen, so kann es die Zahlungen für die Zinsen und die Tilgung steuerlich geltend machen. Bei einer Beteiligung ist dies nicht möglich. Die Gewinnauszahlungen an die Investoren erfolgen immer aus dem Nachsteuer-Profit heraus.
So arbeiten die landeseigenen Förderbanken
Die Unternehmensbeteiligung ist für viele Mittelständler eine sehr gute Alternative zum herkömmlichen Kredit. Ehe sich eine Firma auf dem freien Finanzmarkt umsieht, sollte immer die Zusammenarbeit mit einer Landesförderbank geprüft werden. Die Arbeitsweise dieser ist für das eigene Geschäft immer förderlich, im wahrsten Sinne des Wortes.
Die Banken der Bundesländer müssen nicht zwingend als offener Gesellschafter in Erscheinung treten. Stille Beteiligung sind ebenso möglich. Für Geschäftspartner ist es nicht ersichtlich, dass das Unternehmen vom Staat unterstützt wird. Für eine „Staatsbeteiligung“ spricht zudem, dass die Förderbanken maximal 24,9 Prozent der Firmenanteile erwerben. Es handelt sich durchweg um Minderheitseinlagen, so dass die Geschäftsführer weiterhin vollen Handlungsspielraum haben. Direktes Mitsprache- und Veto-Recht holen sich die Förderbanken lediglich für Sitzverlegungen, die Gründung von Tochter-Gesellschaften, für die Aufnahme von Fremdkapital sowie für den Verkauf von wesentlichen Vermögensgegenständen. Ansonsten bleiben Sie im Hintergrund.
Nicht vergessen werden soll, dass die Förderbanken der Bundesländer parallel für die Vergabe von Fördermitteln zuständig sind. Hat man als Unternehmen als den Partner direkt im eigenen Haus, wird sich zusätzlich der eine oder andere Fördertopf öffnen.