Wer Einnahmen erzielt, muss dafür fast immer Steuern zahlen. Dies betrifft vor allem solche Einnahmen, die in selbstständiger Tätigkeit erzielt werden. Doch der Staat kennt hier eine Ausnahme, den sogenannten Härteausgleich. Wer durch eine selbstständige Tätigkeit im gesamten Kalenderjahr nicht mehr als 410 € verdient, muss diese Einkünfte nicht versteuern.
Dies gilt vollkommen unabhängig von den Einnahmen aus einem steuerpflichtigen Hauptjob. Also auch die Addition einer abhängigen Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit mit Einnahmen bis zu 410 € jährlich führt nicht zu Nachteilen bei der Steuer. Um diese Einnahmen zu erzielen, gibt es diverse Möglichkeiten.
Für wen lohnt sich ein solches Zusatzeinkommen besonders?
Prinzipiell kann jeder von diesen Einnahmen profitieren. Jedoch wird ein gut verdienender Anwalt oder Facharzt nur sehr bedingt einen Nutzen von weiteren rund 34,17 € im Monat haben. Anders stellt sich die Lage bei Studenten, Azubis und Arbeitnehmern mit einem geringen Stundenlohn dar. Allgemein steigen gerade in den großen Städten die Lebenshaltungskosten immer stärker an. Nun gilt es, diesen Nachteil sinnvoll auszugleichen. Weitere 34,17 € im Monat können zum Beispiel einen Großteil der zusätzlichen Lebensmittelkosten decken oder aber in Kleidung oder Restaurantbesuche investiert werden.
Welche Tätigkeiten eignen sich, um 410 € im Jahr zusätzlich zu erzielen?
Hier bieten sich vor allem digitale Aufgaben an. Hier sind unter anderem das Bestätigen von Paidmails, das Ausfüllen von bestimmten Umfragen oder Rechercheaufgaben im Netz zu empfehlen. Auch gelegentliche Verkäufe von physischen Produkten auf Plattformen könnten in diesen Bereich fallen.
Was passiert eigentlich, wenn man die Grenze von 410 € im Jahr überschreitet?
Hier kann es unterschiedliche Fallkonstruktionen geben. Hat man beispielsweise 600 € durch Verkäufe auf dem Flohmarkt verdient, jedoch insgesamt 200 € Standgebühren gezahlt, so würde man folglich wieder unterhalb dieser Grenze liegen. Doch auch wer ohne zusätzliche Ausgaben, diese Grenze nur leicht überschreitet, braucht nicht in Panik zu verfallen. Hier hat der Gesetzgeber den sogenannten erweiterten Härteausgleich geschaffen. Liegen die erzielten Einnahmen höher als 410 € im Jahr, bleiben jedoch unterhalb einer Grenze von 820 €, so fallen nur verminderte Steuern an. Hat man nun beispielsweise 500 € verdient, so unterliegen hier 320 € dem erweiterten Härteausgleich. Bei der Steuer werden dann nicht die vollen 500 €, sondern lediglich 180 € berücksichtigt. Bei 600 € würden 220 abgezogen werden. Im Ergebnis wären dann 380 € bei der Steuer zu berücksichtigen.
Fazit: Der Härteausgleich ist eine faire Regelung und beseitigt unnötige Bürokratie
Durch den Härteausgleich spart man nicht nur Steuern, sondern wird gleichermaßen von lästiger Bürokratie befreit. Auch in Fällen, wo der Härteausgleich inklusive des erweiterten Härteausgleichs ausgeschöpft werden, kann es zur Steuerfreiheit kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis so gering sind, dass auch die Aufrechnung der erzielten Einnahmen aus dem Nebenerwerb die Steuerfreigrenze von aktuell 10.908 € im Jahr nicht übersteigen.