Für die meisten Bundesbürger, die einer abhängigen Beschäftigung nachgehen, ist es bei einer positiven SCHUFA kein Problem, von der Bank den gewünschten Kredit zu erhalten. Andere Personengruppen haben es deutlich schwerer oder bekommen oftmals sogar kein Kredit, wie zum Beispiel Geringverdiener, Hausfrauen oder Studenten. Was aber passiert eigentlich während der Elternzeit, die abhängig Beschäftigte bekanntlich bis zu 36 Monate in Anspruch nehmen können? Gibt es innerhalb dieses Zeitraums die Möglichkeit, eine Finanzierung zu beanspruchen?
Hintergrundinformation zur Elternzeit
Schon seit geraumer Zeit haben die Eltern in Deutschland die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes die sogenannte Elternzeit zu beanspruchen. Diese Option steht sowohl dem Vater als auch der Mutter zur Verfügung. Die Elternzeit ist mittlerweile sehr flexibel und beträgt insgesamt 36 Monate, also drei Jahre. Die Eltern haben jedoch die Option, diesen Zeitraum innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes bei Bedarf aufzuteilen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass der jeweilige Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die beanspruchte Elternzeit zu genehmigen, auch wenn dies nach wie vor insbesondere bei Vätern oftmals nicht gerne gesehen wird. Grundsätzlichen Anspruch auf die Elternzeit haben jedoch alle Väter und Mütter, die über das entsprechende Personensorgerecht bezüglich des Kindes verfügen. Dies führt dazu, dass neben den leiblichen Eltern auch die folgenden Personengruppen bei vorliegenden Voraussetzungen die Elternzeit beantragen dürfen:
- Adoptiveltern
- Pflegeeltern
- Großeltern
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Welche Elternzeitmodelle gibt es in der Praxis?
Wie im vorherigen Abschnitt bereits erwähnt, beträgt die Elternzeit in Deutschland maximal 36 Monate und muss zunächst einmal innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden. Es gibt jedoch die Ausnahme, dass der Vater oder Mutter die Elternzeit zum Beispiel zunächst einmal nur für zwei Jahre beansprucht. Das überschüssige Jahr kann er / sie dann innerhalb der ersten acht Lebensjahr des Kindes noch nach Bedarf ergänzen. In der Praxis sind es insbesondere die folgenden Elternzeitmodelle, die am häufigsten gewählt werden:
- Mutter nimmt volle drei Jahre Elternzeit sofort in Anspruch
- Vater und Mutter nehmen jeweils 18 Monate hintereinander in Anspruch
- Vater oder Mutter nehmen zusammen zwölf Monate Elternzeit und anschließend nimmt ein Elternteil innerhalb der möglichen acht Jahre des Kindes die weiteren zwölf Monate in Anspruch
Für welches Modell Sie sich als Eltern auch entscheiden, eines gilt es stets zu bedenken: Zwar wird während der Elternzeit das sogenannte Elterngeld gezahlt, aber natürlich ist dies nicht so hoch, wie das vorherige Einkommen. Daher entstehen der Familie während der gesamten Elternzeit immer Einkommensverluste, unabhängig davon, wie die insgesamt 36 Monate innerhalb welches Zeitraums aufgeteilt werden. Dieser Fakt ist nicht unerheblich, insbesondere dann, wenn eine Finanzierung in Anspruch genommen werden soll.
Steigende Kosten vor und nach der Geburt des Kindes
Die Inanspruchnahme der Elternzeit ist natürlich immer mit der vorherigen Geburt eines Kindes verbunden. Nicht selten entstehen bereits vor der Geburt größere Kosten, denn es müssen häufig zahlreiche Gegenstände und Materialien für das Kind angeschafft werden, wie zum Beispiel:
- Schränke
- Bett
- Kinderzimmer-Inventar
- Kleidung
- Spielzeug
- Hygieneartikel
- Kinderwagen
- Kindersitz
Diese ersten Ausgaben werden meistens noch vor Inkrafttreten der Elternzeit abgedeckt oder finanziert. Dennoch treten natürlich auch nach der Geburt des Kindes vermehrt Kosten auf, denn Experten kalkulieren, dass das Kind in den ersten Lebensjahren durchschnittlich etwa 300 bis 500 Euro monatlich an Kosten verursacht. Aus diesem Grund stellt sich für zahlreiche Eltern die Frage, ob es während der Elternzeit überhaupt möglich ist, einen Kredit zur Finanzierung aufzunehmen.
Kredit in der Elternzeit – geht das?
Die Frage, ob es während der Elternzeit möglich ist, einen Kredit aufzunehmen, lässt sich keineswegs pauschal beantworten. Zum einen besteht die Familie oftmals vor Beginn der Elternzeit aus zwei Personen mit einem Einkommen, sodass ab der Elternzeit nur eines dieser Einkommen wegfällt. Zudem entfällt das Einkommen in dem Sinne natürlich nicht komplett, denn mit Beginn der Elternzeit wird das Elterngeld gezahlt. Somit kann der Familie auch während der Elternzeit ein völlig ausreichendes Einkommen zur Verfügung stehen, um davon problemlos eine Kreditrate zahlen zu können.
Etwas anders stellt sich die Situation natürlich dar, wenn es sich um eine alleinerziehende Person handelt. Dann würde sich das Gesamteinkommen natürlich deutlich verringern, zumal kein zweites Einkommen mehr vorhanden ist. Trotzdem kann es auch in dieser Situation möglich sein, einen Kredit zu erhalten, zumindest einen sogenannten Mini- oder Kleinkredit. Maßgeblich hängt es von der persönlichen Bonität des Kreditsuchenden und dem Einkommens- und Ausgabenverhältnis ab, ob während der Elternzeit ein Kredit aufgenommen werden kann.
Der easyCredit Ratenkredit in der Elternzeit
Eine Möglichkeit, wie Sie während der Elternzeit eine Finanzierung vornehmen können, stellt der Ratenkredit von easyCredit dar. Dieser zeichnet sich insbesondere durch die folgenden Konditionen aus:
- Darlehensbetrag: 1.000 bis 75.000 Euro
- Laufzeit: 12 bis 84 Monate
- Effektiver Jahreszins: 4,99 bis 10,99 Prozent (Stand Januar 2019)
Der Ratenkredit von easyCredit kann also bereits ab 1.000 Euro aufgenommen werden und ist mit einer Laufzeit von maximal 84 Monaten ausgestattet. Somit haben selbst Alleinerziehende, die monatlich innerhalb der Elternzeit nur ein relativ geringes Einkommen zur Verfügung haben, durch niedrige Raten die Möglichkeit, eine Finanzierung durchzuführen. Zu den weiteren Vorteilen des Ratenkredites von easyCredit gehört der Schutz vor Verschuldung, mögliche Sondertilgungen und Ablösung des Darlehens sowie ein extra langes Rückgaberecht. Zudem besteht die Möglichkeit, Raten zu reduzieren oder Raten für einen gewissen Zeitraum aussetzen zu lassen.