Nach der Geburt eines Kindes hat jedes Elternteil einen gesetzlichen Anspruch auf die so genannte „Elternzeit“. Berufstätige Eltern haben damit die Chance das Heranwachsen ihrer Kinder mitzuerleben, ohne dass sie sich Gedanken um ihren Arbeitsplatz machen müssen. Dazu beziehen sie für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten ein vom Staat gezahltes Elterngeld, welches die Aufwendungen für den Lebensunterhalt abdeckt. Doch wie sieht es mit der Kreditaufnahme während einer laufenden Elternzeit aus? Welche Dinge sollten beachtet werden, wenn ein Kredit trotz Elternzeit aufgenommen werden soll?
Was wird unter dem Begriff „Elternzeit“ verstanden?
Gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Eltern nach der Geburt eines Kindes einen Anspruch auf Elternzeit mit einer Dauer von bis zu drei Jahren. Voraussetzung ist dabei, dass Mutter oder Vater die Betreuung beziehungsweise Erziehung ihres Nachwuchses eigenständig übernehmen (es dürfen während einer Elternzeit beispielsweise keine Kindermädchen beschäftigt werden).
Bei berufstätigen Eltern „ruht“ das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit, wobei der jeweilige Elternteil einen unkündbaren Status besitzt. Die Elternzeit, welche maximal eine Dauer von 36 Monaten haben darf, muss spätestens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres genommen werden. Während der Elternzeit gibt es keine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, sondern die Zahlung des so genannten „Elterngeldes“. Elterngeld kann für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten (üblicherweise 12 Monate) bezogen werden und besitzt eine Höhe zwischen 65 und 67% des wegfallenden Nettoeinkommens. Das monatliche Elterngeld ist jedoch bei einer Höhe von 1.800,00 Euro gedeckelt. Eltern, welche vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig waren, erhalten ein monatliches Elterngeld in Höhe von 300,00 Euro.
Ist eine Kreditaufnahme trotz Elternzeit möglich?
Obwohl während der Elternzeit um mindestens 33% geringere Einkünfte erzielt werden, ist die Kreditaufnahme während einer laufenden Elternzeit grundsätzlich möglich. Wichtig ist wie immer, dass die monatliche Ein- und Ausgabenrechnung der Eltern aufgeht, sodass die benötigte Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist. Dazu darf an dieser Stelle natürlich nicht vergessen werden, dass ein Elternteil voll arbeiten kann, während sich der Partner in Elternzeit befindet.
Das volle Einkommen des Partners sorgt in Verbindung mit Kinder- und Elterngeld durchaus dafür, dass ein monatliches Familiennettoeinkommen entsteht, welches die Zahlung einer Kreditrate bestens ermöglicht. Natürlich ist es in diesem Zusammenhang immer wichtig zu differenzieren, ob eine Baufinanzierung während einer laufenden Elternzeit abgeschlossen werden soll oder ob es sich um die Aufnahme eines Kleinkredits handelt.
Da zu Beginn einer Elternzeit jedoch bereits festgeregelt ist, wann der jeweilige Elternteil wieder voll in das Berufsleben einsteigen wird, können Kreditgeber direkt erkennen, wann die Familie wieder über ihre vollen monatlichen Einkünfte verfügen wird. Anders als bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es bei einer Elternzeit hinsichtlich des Wiedereinstiegs dazu keine Unsicherheit. Der Arbeitsplatz des sich in Elternzeit befindenden Angestellten ist schließlich gesichert, sodass im Rahmen der Kreditbeantragung mit den ursprünglichen Einnahmen geplant werden kann.
Diese Aspekte müssen bei einem Kredit trotz Elternzeit beachtet werden
Bei der Kreditaufnahme trotz Elternzeit kann es kompliziert werden, wenn die Elternzeit länger als 14 Monate andauert und der Kredit bedient werden soll, obwohl das gesetzliche Elterngeld nicht mehr gezahlt wird. In einem solchen Fall bleiben für die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit nur noch das Einkommen des berufstätigen Elternteils sowie das Kindergeld. Hier müssen Kreditnehmer und Kreditgeber genau rechnen, ob sich die Familie den gewünschten Kredit auch ohne den Bezug des Elterngeldes leisten kann.
Die Höhe des Nettoeinkommens des „Alleinverdieners“ ist in diesem Zusammenhang natürlich entscheidend, wobei eine Bank ihren Kunden für den Zeitraum zwischen Wegfall des Elterngeldes und Wiedereinstieg im Beruf beispielsweise mit einer Ratenreduzierung entgegenkommen kann. Ein wichtiger Aspekt, welcher die Kreditwürdigkeit während einer laufenden Elternzeit bedingt schmälert, ist die Tatsache, dass es sich bei Elterngeld nicht um ein pfändbares Einkommen handelt. Die Bank weiß daher zwar, dass das Elterngeld für einen gewissen Zeitraum vorhanden ist, sie könnte es im Zweifelsfall jedoch nicht pfänden, um dafür zu sorgen, dass die Rückzahlung der Kreditrate fortgesetzt wird.
Tipps für die Kreditaufnahme während der Elternzeit
Bei der Kreditaufnahme während einer laufenden Elternzeit kommt es vor allem darauf an, dass der sich nicht in Elternzeit befindende Partner voll berufstätig ist. Ansonsten kommt es häufig zu Kreditablehnungen, da die benötigte Kapitaldienstfähigkeit nicht gegeben ist und es sich beim Elterngeld nur um befristete Bezüge handelt. Viele Eltern bekommen in diesem Zusammenhang gesagt, dass sie mit ihrem Kreditwunsch gerne wiederkommen können, wenn beide Elternteile wieder voll berufstätig sind.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn der gewünschte Hauskauf oder der Wunsch nach einem neuen Auto (unter Umständen ein benötigter Familienwagen) für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren aufgeschoben werden muss. Bei der Kreditaufnahme trotz Elternzeit kann jedoch immer versucht werden, zu Beginn mit einer deutlich niedrigeren Rate anzufangen, welche bei Beendigung der Elternzeit erhöht wird.
Durch diesen Trick kann das Problem der fehlenden 33 bis 35% Nettoeinkommen kompensiert werden, sodass die Bank für die Kreditaufnahme „grünes Licht“ geben kann. Ein weiterer Tipp, welcher beispielsweise bei Krediten für den Hausbau angewendet werden kann: Während einer Elternzeit sollte nur das Fremdkapital aufgenommen werden, welches zu Beginn des Bauprojektes zwingend benötig wird. Wenn die Elternzeit beispielsweise noch sechs Monate läuft, so reicht es unter Umständen aus, wenn zum jetzigen Zeitpunkt nur Teilbeträge von der Bank angefordert werden.
Fazit: Die Kreditaufnahme während einer laufenden Elternzeit ist nicht immer leicht, es ist jedoch definitiv möglich einen Kredit trotz Elternzeit aufzunehmen. Oberstes Gebot ist dabei die Kapitaldienstfähigkeit, welche trotz der geringeren monatlichen Einkünfte zwingend gegeben sein muss. Da der sich in Elternzeit befindende Elternteil bei seinem Arbeitgeber Kündigungsschutz genießt, steht außer Frage, dass nach der Elternzeit mit den ursprünglichen Einnahmen geplant werden kann. Wenn ein Kredit während einer Elternzeit aufgenommen werden soll, so ist beispielsweise zu empfehlen, zu Beginn mit einer niedrigeren Kreditrate zu starten, welche nach der Elternzeit erhöht wird.