Die Sparkassen in Deutschland haben in den zurückliegenden Jahren für die eine oder andere negative Schlagzeile gesorgt. Wir denken hierbei unter anderem an die Falsch-Berechnung der Zinsen beiden Prämiensparmodellen bzw. die Kündigung entsprechender Verträge, nach sich die Anlageform für die Anbieter als nicht mehr rentabel erwiesen hat.
Doch bei der Erhöhung der Gebühren für Girokonten greifen die Sparkassen immer wieder gerne zu unlauteren Mittel, welche sogar bis hin zur Kontokündigung führen.
Ein Fall dieser Art hat sich in den letzten Monaten bei der Sparkasse Köln-Bonn abgespielt. 38.000 Kunden dürften in den zurückliegenden Tagen ihren Augen nicht getraut haben. Ihnen ist die Kontokündigung ins Haus geflattert. Was ist genau passiert? Warum setzt die Sparkasse langjährige Kunden vor die Tür? Wir rollen dann Fall für Sie auf.
Gebührenerhöhung soll mit „Druck“ durchgesetzt werden
Die Sparkasse hatte in erklärtes Ziel. Die Geschäftsbedingungen für die Girokonten sollten angepasst werden, sprich die Gebühren erhöht. In Köln stand man dabei aber nun vor einem Dilemma. Einst konnte die Sparkasse schalten und walten wie sie wollte, bis 2021. Damals hat der Bundesgerichtshof in einem Musterverfahren entschieden, dass die Banken die Zustimmung der Kunden einholen müssen, wenn die Vertragsbedingungen verändert werden. Einst hat ein Aushang im Sparkassenraum genügt, um höhere Gebühren zu berechnen. Seit Frühjahr 2021 muss nun aber jeder Kunde den neuen Vertragsregeln persönlich zustimmen.
Die Köln-Bonner Sparkasse hat nun versucht, die eigenen Kunden in „intensiver Ansprache“ dazu zu bewegen, ein neues Girokontomodell zu wählen. Der Vorgang wurde immer und immer wiederholt. Letztlich konnte das Kreditinstitut nicht ohne Stolz vermelden, dass 95 Prozent der „bearbeiteten“ Kunden ein neues Girokonto gewählt haben. Da die Sparkasse Köln-Bonn nun aber keine kleine Bank ist, sind immer noch 38.000 Menschen offen, die der neuen Gebühren-Richtlinie nicht zugestimmt haben.
All-Inklusive Girokonto gibt’s für 9 Euro
Die einst kostenlosen Girokontos werden von der Sparkasse Köln-Bonn nun für 9 Euro im Monat angeboten. Alternativ konnten sich die Kunden für ein 5 Euro Modell entscheiden, welches aber mit weiteren Kosten verbunden ist. Für jede Geldabhebung am Automat oder am Schalter bzw. für jede Einzahlung und jede Überweisung kommen bei der „Billig-Variante“ weiter Gebühren von 40 Cent je Buchung obendrauf.
Der Kniff mit der Kündigung, die keine Kündigung ist
Im Musterprozess 2021 hat der Bundesgerichthof entschieden, dass den Banken nur ein Weg bleibt, sofern der Kunde der Gebührenerhöhung nicht zustimmt – nämlich die Kündigung. Genau von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse Köln-Bonn nun Gebrauch gemacht. Der Vorgang ist mitnichten kundenfreundlich, aber zumindest rechtskonform.
Die Besonderheit der Kündigung ist, dass die Sparkasse quasi einen Kniff eingebaut hat, mit denen die Kunden indirekt ans Haus gebunden werden sollen. Aus den Kündigungsschreiben geht hervor, dass die Konten nach Ablauf der Frist weitere vier Wochen bestehen und genutzt werden können. Genau hier liegt aber die Falle. Sollte der Kunde sein Konto nach Ablauf der Kündigungszeit nur einmalig weiter aktiv nutzen (beispielsweise durch das Abheben vom Gehalt), so hat er faktisch den neuen Geschäftsbedingungen und der Gebührenerhöhung zugestimmt.
Die Sparkasse beruft sich hierbei auf die sogenannte „konkludente Zustimmung“, also Zustimmung über aktives Handeln.
Sparda Bank Hannover wurde zurückgepfiffen
Ähnlich hat sich in der Vergangenheit die Sparda Bank Hannover verhalten. Das Geldhaus hatte es Zustimmung zur Gebühren-Erhöhung gesehen, wenn der Kunde das Konto nach der Eröffnung der neuen Vertragsbedingungen weiter nutzt. Die Hannoveraner wurden am im Dezember letzten Jahres gerichtlich zurückgepfiffen. Die Weiternutzung des Kontos ist nicht als Zustimmung zu den Vertragsänderungen zu sehen. Die Richter haben damit die Linie des Bundesgerichtshofes von 2021 untermauert.
Der Fall der Sparkasse Köln-Bonn und der Sparda Bank Hannover sind aber nicht deckungsgleich und rechtlich nicht identisch zu bewerten. In Hannover wurde den Kunden nicht gekündigt. Die Sparkasse hat nun aber genau diesen Kniff eingebaut.
Wechsel zu den Direktbanken empfehlenswert
Die Verbraucherschützer sind sich einig. Sie empfehlen den Kunden der Sparkasse in Köln und Bonn den Wechsel zur einer Direktbank. Da diese über kein Filialnetz verfügen, sind sie günstiger und effizienter. Wissen sollte man als Verbraucher aber, dass man bei einer Direktbank keine Kundenberater vor Ort hat.