
Es kann verschiedene Situationen geben, in welchen man als Kreditnehmer die Kündigung eines laufenden Kreditvertrages erhält. Natürlich darf keine Bank der Welt einen laufenden Kredit einfach „grundlos“ kündigen, doch wenn der Kunde beispielsweise zwei aufeinanderfolgende Raten nicht pünktlich gezahlt hat, so besitzt die Bank das Recht, einen Privat- als auch einen Hauskredit zu kündigen.
Im Normalfall machen Kreditinstitute bei Zahlungsstörungen jedoch nur im „Härtefall“ von einer Kündigung Gebrauch. Üblicherweise werden Kreditnehmer stets schriftlich kontaktiert und damit angemahnt. Nur wenn ein Kreditnehmer nicht auf die Schreiben seiner Bank reagiert und damit kein Interesse an einer Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses signalisiert, kommt es im Normalfall zur Kreditkündigung. Doch was sollte man als Kreditnehmer tun, wenn man die Kündigung eines Hauskredits erhält? Der folgende Ratgeber geht auf mögliche Lösungen ein und beschreibt unter dem Motto „Best practice“, wie man mit einer ausgesprochenen Kreditkündigung umgehen sollte.
Regel Nummer eins: „Ruhe bewahren und das persönliche Gespräch suchen“
Wenn man als Kreditnehmer die Kündigung eines Hauskredites erhält, so sollte man erst einmal „Ruhe bewahren“. Auch wenn dies in der Praxis leichter gesagt als getan ist, bringt es nichts, wenn man als Betroffener gleich in Panik verfällt. Zuerst einmal sollte man sich das Kündigungsschreiben der Bank sorgfältig durchlesen und prüfen, ob der im Schreiben genannte Kündigungsgrund rechtmäßig und wahrheitsgemäß ist (im Regelfall kommen Kreditkündigungen nur, wenn es im Vorfeld bereits weiteren Schriftverkehr inklusive Mahnungen und einer Androhung gab). Unabhängig davon, ob die Kündigung des Hauskredites nachvollziehbar ist, sollte man im nächsten Schritt das persönliche Gespräch mit einem Ansprechpartner der jeweiligen Bank suchen (in den meisten Fällen wird der zuständige Bankmitarbeiter namentlich im Schreiben erwähnt und auch die Kontaktdaten sollten zu finden sein). Zur Vorbereitung auf das Gespräch sollte man sich als Kreditnehmer natürlich Gedanken über die Konsequenzen der ausgesprochenen Kreditkündigung machen. Unabhängig von der Tatsache, dass der offene Kreditbetrag zum genannten Fälligkeitstermin zur Verfügung stehen muss (bei einem Hauskredit kann man schnell vor der Herausforderung stehen, 30.000, 70.000, 100.000 Euro oder mehr mobilisieren zu müssen, muss man natürlich überlegen, ob man von der Kreditkündigung unter Umständen sogar profitieren kann.
Für den Kreditnehmer kann sich eine Kündigung beispielsweise dann positiv auswirken, wenn der gekündigte Hauskredit einen, im Vergleich zu den Konditionen der aktuellen Niedrigzinsphase, deutlich höheren Darlehenszins hatte. Unter normalen Umständen könnte man als Kreditnehmer bei laufender Zinsbindung nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kreditvertrag kommen, eine Kreditkündigung könnte diesbezüglich also auch eine Chance darstellen. Problem: Die Kreditkündigung hinterlässt negative Einträge in der SCHUFA, weshalb es schwierig werden kann, eine andere Bank zu finden, welche den benötigten Betrag kurzfristig zur Verfügung stellt. Bei einer geringen Restschuld, welche durch vorhandenes Eigenkapital gedeckt werden kann, besteht dieses Risiko natürlich nicht.
Die Kreditkündigung von einem Anwalt prüfen lassen
Sollte das persönliche Gespräch mit dem Ansprechpartner der Bank kein konstruktives Ergebnis bringen, obwohl man den laufenden Kreditvertrag definitiv fortführen möchte, so kann es sich in vielen Fällen lohnen, wenn man die ausgesprochene Kreditkündigung durch einen Fachanwalt prüfen lässt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kündigung eines Hauskredites in der jeweiligen Situation gar nicht rechtens war und bei Androhung rechtlicher Schritte kann es durchaus sein, dass sich die Bank doch wieder gesprächsbereit zeigt. Die Überprüfung durch einen Anwalt ist vor allem dann empfehlenswert, wenn man sich als Kreditnehmer keinerlei Schuld bewusst ist bzw. es im Vorfeld der Kreditkündigung keine Mahnungen beziehungsweise ähnlichen Schriftverkehr gab.
Wenn nichts mehr hilft – Umschuldung durch eine andere Bank
Wenn weder das persönliche Gespräch, noch die Einschaltung eines Fachanwaltes geholfen haben, so bleibt lediglich die Möglichkeit, die offene Restschuld zum genannten Fälligkeitstermin zur Verfügung zu stellen. Kleine Restschuldbeträge können in einem solchen Fall unter Umständen durch angespartes Vermögen abgedeckt werden, doch bei einem Hauskredit, welcher vielleicht erst drei, fünf oder sieben Jahre lang lief, bleibt im Regelfall nur die Option der Kreditumschuldung. Hierfür sollte man sich offen und ehrlich an eine andere Bank wenden und die persönliche Situation schildern. Zuerst einmal wird man, insbesondere wenn man als Neukunde auftritt, natürlich erst einmal auf Skepsis stoßen, da jede Bank ganz genau wissen möchte, weshalb der ursprüngliche Kreditgeber den laufenden Vertrag gekündigt hat. In einer solchen Situation ist es sehr wichtig, dass man seriös und zuverlässig im Gespräch auftritt und alles dafür tut, um der Bank möglichst geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine einwandfreie Kapitaldienstfähigkeit nachzuweisen. Hat man es als Kreditnehmer geschafft, eine Bank vom Vorhaben der Umschuldung zu überzeugen, so kommt es beim Thema „Sicherstellung“ zu einer weiteren Problematik. Die vorhandenen Grundschulden sind schließlich noch aktiv und für den ursprünglichen Kreditgeber eingetragen. Eine Freigabe der Kreditsicherheiten kann im Regelfall erst dann erfolgen, wenn der Fälligkeitstermin gelaufen ist. In einem solchen Fall kann es helfen, wenn die neue Bank eine verbindliche Ablösebescheinigung an den alten Kreditgeber schickt.
Fazit: Die Kündigung eines Hauskredites kommt nicht von „heute auf morgen“ und sollte aus Sicht eines Kreditnehmers natürlich unbedingt verhindert werden. Man sollte daher stets darauf achten, dass die Ratenzahlung reibungslos läuft und bei unlösbaren Zahlungsproblemen unbedingt offen und ehrlich mit dem Kreditgeber kommunizieren. Wenn es nun doch zu spät ist und die Kündigung eines Hauskredits wurde bereits ausgesprochen – so sollte man erst einmal „Ruhe bewahren“. Es ist empfehlenswert das persönliche Gespräch mit der jeweiligen Bank zu suchen und die Kreditkündigung unter Umständen auch von einem Anwalt überprüfen zu lassen. In einigen Fällen kann man als Kreditnehmer auch von der Kündigung profitieren, beispielsweise dann, wenn man noch eine lange Zinsbindung gehabt hätte und der Kredit mit einem verhältnismäßig hohen Darlehenszins lief. Man muss sich jedoch der Problematik bewusst sein, dass der Restschuldbetrag zum jeweiligen Fälligkeitstermin bereitstehen muss. Bei kleinen Beträgen hilft unter Umständen angespartes Eigenkapital, doch bei größeren Summen sollte man umgehend Gespräche mit anderen Banken führen, um die Möglichkeit einer Umschuldung zu besprechen.