Die Kreditaufnahme der Bundesbürger ist in vergangenen Jahren gewachsen, was die Anzahl der genutzten Darlehen angeht. Unter anderem ist dies sicherlich auf die Niedrigzinssituation zurückzuführen, denn insbesondere Ratenkredite sind sehr günstig.
Während die meisten abhängig Beschäftigten mit einer Vollzeitstelle und bei einer positiven SCHUFA keine Sorgen haben müssen, dass die Bank den Kreditantrag ablehnen wird, gibt es auf der anderen Seite auch etwas schwierigere Situationen, in denen man er damit rechnen muss, keinen Kredit zu erhalten. So stellen sich beispielsweise Menschen, die gerade erst ihren Arbeitsplatz gewechselt haben die Frage, ob man auch einen Kredit aufnehmen kann, wenn man noch in der Probezeit ist?
Banken prüfen Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit
Wer einen Kredit haben möchte, der muss zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss die Kreditfähigkeit gegeben sein, was immer dann der Fall ist, wenn der Kreditnehmer volljährig ist. Diese Überprüfung ist demzufolge sehr einfach, denn der Kunde muss der Bank nur durch Vorlage des Personalausweises bestätigen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Deutlich aufwändiger ist zum anderen die Prüfung der Kreditwürdigkeit, denn die Bonität des Kunden ist ebenfalls eine Voraussetzung dafür, dass die Bank einen Kredit vergeben kann.
Was nun die Kreditwürdigkeit angeht, so machen die Banken diese vor allem an zwei Merkmalen fest. Zum anderen sollte der Kunde keine negativen Einträge in der SCHUFA haben, wie zum Beispiel einen Mahnbescheid oder eine eidesstattliche Versicherung. Zum anderen muss natürlich ein Einkommen vorhanden sein, welches es erlaubt, daraus die zukünftigen Kreditraten zu zahlen. Daher ist es für die Banken wichtig, möglichst viele Informationen zum Einkommen zu sammeln, um beurteilen zu können, ob dieses ausreichend sicher und vor allem ausreichend hoch ist, wenn man davon die regelmäßigen monatlichen Ausgaben abzieht. Zu diesem Zweck wird häufig eine sogenannte Einnahmen- und Ausgabenrechnung aufgestellt.
Welche Anforderungen haben die Banken an das Einkommen und das Beschäftigungsverhältnis?
Relativ unbestritten ist, dass die meisten Kreditinstitute abhängig Beschäftigte bevorzugen, wenn es um den beruflichen Status und die damit zusammenhängende Kreditvergabe geht. Zwar werden grundsätzlich auch Darlehen an Selbstständige und Freiberufler vergeben, aber die meisten Kreditinstitute sehen diese Darlehen insofern als kritischer an, als dass das Ausfallrisiko höher eingestuft wird. Wer hingegen einer abhängigen Beschäftigung nachgeht, der hat schon einmal einen Pluspunkt, was die Beurteilung der Bonität angeht.
In der Summe sind es einige Anforderungen, welche die Banken an das ideale Einkommen bzw. Beschäftigungsverhältnis des Kreditsuchenden stellen, nämlich insbesondere:
- Abhängige Beschäftigung (Arbeitnehmer)
- Festes Gehalt, zumindest zu einem großen Teil
- Bereits möglichst lange beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt
- Vollzeitstelle
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
Es sind also durchaus einige Voraussetzungen, die Banken an das Beschäftigungsverhältnis sowie das Einkommen des Kunden knüpfen.
Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Probezeit wird bevorzugt
Die Idealvorstellung der Banken bezüglich des Beschäftigungsverhältnisses sieht so aus, dass der Kunde zunächst einmal eine Vollzeitstelle haben sollte. Darüber hinaus ist es ideal, wenn man schon seit einigen Jahren beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt ist. Der Kunde sollte möglichst einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegen können, also weder einen befristeten Vertrag noch einen Zeitarbeitsvertrag. Darüber hinaus ist es den meisten Kreditgebern wichtig, dass es sich um einen Arbeitsvertrag handelt, bei dem sich das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr innerhalb der Probezeit befindet. An dieser Stelle bekommen insbesondere solche Kreditsuchenden Probleme, die erst kürzlich ihre Arbeitsstelle gewechselt haben. Nach einem solchen Wechsel ist es bei der neuen Anstellung nämlich absolut üblich, dass das Beschäftigungsverhältnis zunächst über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten in einer sogenannten Probezeit verläuft.
Hintergrund: Was beinhaltet die Probezeit bei Arbeitsverträgen?
Wie der Name bereits sagt, soll die Probezeit in erster Linie dazu dienen, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Probe kennenlernen und die Beschäftigung zunächst auf Probe verläuft. Zum einen möchte natürlich der Arbeitgeber sehen, ob die Qualifikationen und Fähigkeiten des Angestellten ausreichen, um langfristig im Unternehmen zu arbeiten. Zum anderen ist die Probezeit natürlich auch für den Arbeitnehmer von Vorteil, denn er kann sämtliche Arbeitsabläufe, das Arbeitsklima und sonstige Punkte rund um die Anstellung kennenlernen und so beurteilen, ob er sich vorstellen kann, auch viele Jahre oder sogar Jahrzehnte bei dem Arbeitgeber tätig zu sein.
Die rechtliche Besonderheit besteht bei der Probezeit darin, dass es keinen Kündigungsschutz gibt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können – übrigens ohne Angabe von Gründen – jederzeit innerhalb der Probezeit das Beschäftigungsverhältnis beenden. Für beide Seiten bedeutet dies zwar einerseits eine hohe Flexibilität, aber auf der anderen Seite natürlich ebenso eine große Unsicherheit. So kann es im schlimmsten Fall sein, dass der Arbeitnehmer von heute auf morgen „auf der Straße steht“ und seinen aktuellen Job verloren hat. Exakt dieses Risiko ist es, weshalb die Banken nur ungern Kredite an Kunden vergeben, die sich noch innerhalb der Probezeit befinden.
Ist ein Kredit während der Probezeit möglich?
Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen können Sie sich jetzt vielleicht schon vorstellen, dass es relativ problematisch für Kreditnehmer ist, ein Darlehen zu erhalten, wenn diese sich noch innerhalb der Probezeit befinden. Allerdings muss man an dieser Stelle durchaus differenzieren, denn die Banken achten schon darauf, über welchen Zeitraum sich die Probezeit noch erstreckt und welche Zeit bereits absolviert wurde. Dazu ein Beispiel: Wenn Sie beispielsweise vor rund fünf Monaten das aktuelle Beschäftigungsverhältnis begonnen haben und die Probezeit noch einen Monat läuft, kann man mit einer relativ großen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Arbeitgeber Sie auch nach Ablauf der Probezeit weiter beschäftigen wird. Dies sehen vermutlich auch die Banken so, sodass bei dieser Konstellation durchaus gute Chancen bestehen, einen Kredit zu erhalten.
Im Zweifelsfall ist es sogar möglich, dass Sie Ihren Arbeitgeber um ein Gespräch bitten und dieser Ihnen schriftlich zusagt, Sie nach der Probezeit weiter zu beschäftigen. Dieses Dokument können Sie dann den Banken vorlegen, sodass die Wahrscheinlichkeit anschließend sehr hoch ist, dass Sie ein Darlehen erhalten. Anders würde sich die Lage natürlich darstellen, wenn Sie beispielsweise erst zwei von sechs Monaten der Probezeit absolviert hätten. In diesem Fall wäre es vermutlich die beste Lösung, die nächsten Monate noch abzuwarten und die Finanzierung bis dahin zu verschieben, falls dies möglich ist.
Grundsätzlich kann man also festhalten, dass es bei den meisten Banken relativ schwierig sein wird, ein Kredit innerhalb der Probezeit zu finden. Es gibt jedoch einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um vielleicht doch noch während der Probezeit einen Kredit zu erhalten. Sprechen Sie am besten sowohl mit Ihrem Arbeitgeber als auch mit Ihrer Bank, denn vielleicht lässt sich so eine Einigung erzielt und Sie wissen nebenbei auch, ob Sie nach Ablauf der Probezeit mit einer Weiterbeschäftigung rechnen können.