Kredite können in vielen Lebenssituationen helfen, um beispielsweise einen langersehnten Wunsch zu erfüllen oder einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Auch als Schüler kann man durchaus in eine finanzielle Situation geraten, in welcher die Hilfe eines Kredites nicht nur geld- sondern auch goldwert sein kann. Doch wie sieht es mit der Kreditwürdigkeit eines Schülers aus? Wie alt muss ein Schüler mindestens sein, um einen Kredit in Deutschland erhalten zu können? Besteht die Möglichkeit, dass Eltern einen Kredit für ihre Kinder aufnehmen, auch wenn diese noch zur Schule gehen?
Kredit für Schüler: gibt es eine Altersbeschränkung bei Krediten?
Unabhängig von der tatsächlichen Kreditwürdigkeit benötigt jeder potenzielle Kreditnehmer natürlich erst einmal die allgemeine Kreditfähigkeit. Diese ist in Deutschland an die volle Geschäftsfähigkeit gekoppelt. Eine Kreditaufnahme ist in diesem Zusammenhang frühestens dann möglich, wenn der Kreditnehmer beziehungsweise der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ist ein Kriterium, welches bei der Kreditaufnahme bei deutschen Banken ausnahmslos erfüllt werden muss. Insbesondere das Thema „Kreditgeschäft“ kann gemäß BGB §2 nur mit einer volljährigen und uneingeschränkt geschäftsfähigen Person durchgeführt werden.
Welche weiteren Kriterien muss ein Schüler erfüllen, um einen Kredit zu erhalten?
Da es natürlich auch volljährige Schüler gibt, welche beispielsweise die Oberstufe des Gymnasiums besuchen und in die 13. Klasse gehen, kann es grundsätzlich natürlich sein, dass ein 20 Jahre alter Schulter einen Kreditantrag stellt. Grundsätzlich gelten bei der Kreditvergabe an Schüler jedoch die gleichen „Spielregeln“ hinsichtlich Bonität und Sicherheit wie bei der allgemeinen Kreditvergabe. Der Schüler benötigt in diesem Zusammenhang ein festes und regelmäßiges Einkommen, welches ihm die Zahlung der anfallenden Kreditrate ohne weiteres ermöglicht.
Dazu muss das Einkommen im Einklang mit seinen bisherigen Ausgaben stehen. Ein monatliches Taschengeld, welches beispielsweise von den Eltern gezahlt wird, würde dabei von einer Bank nicht angerechnet werden. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Zahlung eines Taschengeldes keiner vertraglichen Grundlage unterliegt, sodass weder Schüler noch Bank fest mit den Einnahmen planen können. Wenn ein Schüler kein festes Einkommen besitzt, kann eine Kreditvergabe nur mit Hilfe von Zusatzsicherheiten realisiert werden. Diese Sicherheiten können beispielsweise die Bürgschaft der Eltern oder die Abtretung von Sparguthaben sein, welches beispielsweise in einen Bausparvertrag eingezahlt wurde.
Auch im Falle von Zusatzsicherheiten möchte die Bank vom Schüler jedoch aufgezeigt bekommen, wie der gewünschte Kredit ordnungsgemäß zurückgezahlt werden kann. Hierfür benötigt der Schüler in jedem Fall einen anrechnungsfähigen Nebenjob, beispielsweise eine Beschäftigung auf 450-Euro-Basis.
Können Eltern Kredite für ihre Kinder beziehungsweise auf den Namen der Kinder aufnehmen?
Insbesondere bei Geschäften mit Minderjährigen gibt es im deutschen Vertragsrecht immer dann viele Möglichkeiten, wenn eine Willenserklärung der oder des jeweiligen Erziehungsberechtigten vorliegt. Regelungen dieser Art greifen jedoch nicht bei Krediten. Auf den Namen ihrer minderjährigen Kinder können Eltern in Deutschland keine Kredite aufnehmen. Wenn überhaupt muss ein Vormundschaftsgericht in den Beantragungsprozess des Kredites integriert werden und aus Sicht des Gerichtes gibt es natürlich keine bis wenige Gründe, um die Kreditaufnahme auf den Namen des Kindes zu bewilligen.
Die finanzielle Zukunft des Kindes darf schließlich nicht gefährdet werden. Andersherum besteht natürlich die Möglichkeit, dass Eltern Kredite für ihre Kinder aufnehmen. In einem solchen Fall wird der Kredit jedoch nicht direkt auf den Namen des Kindes, sondern auf den Namen der Eltern aufgenommen. Die Eltern haften mit ihrem eigenen Einkommen und ihren persönlichen Sicherheiten. Es besteht nach Auszahlung der Kreditmittel natürlich die Möglichkeit, das Geld dem Kind zur Verfügung zu stellen, bankenseitig werden jedoch immer die Eltern als Kreditnehmer eingetragen.