Insbesondere in der derzeitigen Niedrigzinsphase kann es auf Seiten des Kreditnehmers unterschiedliche Gründe geben, welche dafür sprechen einen bestehenden Kredit zu kündigen. Dies betrifft vor allem Privat- beziehungsweise Konsumentenkredite, aber auch bei Baufinanzierungskrediten, welche beispielsweise mit einer Sollzinsbindung von über 10 Jahren abgeschlossen wurden, kann eine Kreditkündigung sehr sinnvoll sein. Doch welche Dinge müssen vom Kreditnehmer bei der Kündigung beachtet werden? Wie sollte man am besten vorgehen und welche Stolperfallen gibt es?
Diese Aspekte müssen bei der Kreditkündigung berücksichtigt werden
Wenn es um die angestrebte Kündigung eines bestehenden Kredites geht, so sollte im ersten Schritt natürlich geprüft werden, ob der Kreditnehmer zum aktuellen Zeitpunkt, ohne mögliche Konsequenzen, zur Kündigung berechtigt ist. Verbraucherkredite oder variabel verzinste Kredite können im Regelfall jederzeit gekündigt werden. Wichtig ist hierbei natürlich, dass der offene Kreditbetrag zum vereinbarten Stichtag komplett zurückgezahlt werden kann. Bei Krediten mit fester Sollzinsbindung, beispielsweise einem Baufinanzierungskredit, gestaltet sich die Kreditkündigung deutlich schwieriger. Sofern der Kreditnehmer nicht vom gesetzlichen Kündigungsrecht, welches nach dem Ablauf von mindestens zehn Jahren Sollzinsbindung besteht, Gebrauch machen kann, fordert die Bank im Normalfall die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Bei einer Kündigung gegen Vorfälligkeit muss explizit gegengerechnet werden, ob sich die Kreditkündigung für den Kreditnehmer rentiert oder nicht. Wurden Kreditkündigung sowie Rückzahlung des offenen Kreditbetrags erfolgreich durchgeführt, so ist es natürlich wichtig darauf zu achten, dass unter Umständen gestellte Sicherheiten, vom Kreditgeber wieder freigegeben werden. Bei einem KFZ-Kredit kann dies beispielsweise der Fahrzeugbrief sein, welcher bei der Bank als Sicherheit hinterlegt wurde. Im Bereich der Baufinanzierung ist, sofern vom Kunden gewünscht, darauf zu achten, dass die Bank vorhandene Hypotheken oder Grundschulden löscht.
Es sollte stets ein Gespräch mit der kreditgebenden Bank geführt werden
Wer die Kündigung eines bestehenden Kredites in Angriff nehmen möchte, der sollte aus verschiedenen Gründen ein persönliches Beratungsgespräch bei seiner jeweiligen Bank vereinbaren. Aus Bankensicht gehört das persönliche Gespräch ganz klar zum „guten Ton“ und einem fairen Kundenverhalten, schließlich möchte die Bank als Geschäftspartner über das Vorhaben ihres Kunden informiert werden. Für den Kunden hat das persönliche Gespräch den Vorteil, dass die Bank, welche durch die Kreditkündigung schließlich eingeplante Zinseinnahmen verliert, die Durchführung der Kreditkündigung nachvollziehen und verstehen kann. Gemeinsam kann an einer optimalen und gemeinsamen Vorgehensweise gearbeitet werden, welche zur schnellstmöglichen Kreditkündigung führt. Erfahrungen zeigen, dass es für die Kunden häufig deutlich einfacher ist, wenn sie mit „offenen Karten“ spielen.
Dies kann vor allem ein wichtiger Aspekt sein, wenn es sich beim Kreditgeber um die Girokonto führende Hausbank handelt. Es kann schließlich schnell passieren, dass man als Kunde in eine Notsituation gerät, in welcher man sich Unterstützung von der Hausbank wünscht (beispielsweise bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit oder einem „Phishing“-Vorfall beim Online-Banking). Bei einer guten Beziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber ist es gegebenenfalls auch möglich, dass die Kreditkündigung mit einer gewissen Kulanz bearbeitet wird. Bei der Kündigung eines Kredites mit Sollzinsbindung könnte die Bank in diesem Fall auf einen Teil der anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung verzichten.
Stolperfallen bei der Kreditkündigung
Im Rahmen der Kreditkündigung kann es natürlich auch zu gewissen Problemen und Stolperfallen kommen. Zuerst einmal ist es wichtig, dass der Kreditnehmer zum Kündigungszeitpunkt bereits sicherstellen kann, dass der offene Betrag theoretisch sofort zurückgeführt werden kann. In der Praxis haben Kreditnehmer bei der Kündigung eines Kredites mindestens 14 Tage Zeit den offenen Kreditbetrag nebst Zinsen zurückzuzahlen. Es wäre für den Kreditnehmer natürlich fatal, wenn er beispielsweise einen offenen Privatkredit in Höhe von 7.000,00 Euro bei seiner Hausbank kündigt, diese den Betrag fällig stellt und das notwendige Kapital zur Rückzahlung anschließend nicht vorhanden ist. Die Kündigung eines Kreditvertrages sollte daher gut durchdacht und geplant werden.
Bei einer Umschuldung, beispielsweise aufgrund eines niedrigeren Zinssatzes, sollte der neue Kreditvertrag zum Zeitpunkt der Kreditkündigung bereits in „trockenen Tüchern“ sein. Soll ein bestehender Kredit gekündigt und durch angespartes Guthaben zurückgezahlt werden, welches beispielsweise auf einem Festgeldkonto, Bausparkonto oder in einem Wertpapierdepot liegt, so muss natürlich sichergestellt werden, dass das benötigte Guthaben auch am jeweiligen Stichtag zur freien Verfügung steht (unter Umständen müssen Kündigungsfristen etc. berücksichtigt werden).
Fazit zur Kreditkündigung: In zahlreichen Fällen macht die Kündigung eines bestehenden Kredites, beispielsweise aufgrund eines niedrigeren Zinssatzes, Sinn – sie bedarf jedoch stets eine gewisse Planung. Es sollte immer ein Beratungsgespräch mit der kreditgebenden Bank geführt werden, um eine gemeinsame Beendigung des laufenden Kreditvertrages anzustreben. Darüber hinaus muss natürlich sichergestellt werden, dass der offene Kreditbetrag nach Ablauf der Kündigungsfrist auch zur Rückzahlung zur Verfügung steht – beispielsweise durch die Aufnahme eines neuen Kredites (Umschuldung) oder die Verwendung von angespartem Guthaben (Entschuldung).