Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gestaltet sich die Kreditaufnahme häufig schwieriger als gedacht. Viele Kreditinteressenten unterschätzen eine Befristung ihres Arbeitsverhältnisses und erhalten daraufhin eine Kreditablehnung. Doch auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist die erfolgreiche Bewilligung einer Kreditanfrage möglich. Wichtig ist jedoch, dass der Kreditinteressent offen mit der Befristung umgeht und dem Kreditgeber zeigt, wie es nach Ablauf der Befristung weitergehen soll. Dazu müssen in der Regel einige Bedingungen erfüllt werden, wenn ein Kreditbetrag an einen befristet beschäftigten Kreditnehmer ausgezahlt werden soll.
Befristeter Vertrag ist nicht gleich befristeter Vertrag
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist häufig der Grund für die Ablehnung einer Kreditanfrage. Es steht jedoch nirgends geschrieben, dass eine Bank eine Kreditanfrage kategorisch ablehnen muss, nur weil der Kreditnehmer aktuell eine befristete Anstellung besitzt. Hierbei zählt erst einmal der Grundsatz „befristeter Vertrag ist nicht gleich befristeter Vertrag“. In zahlreichen Branchen ist es, zum Teil aufgrund konjunktureller oder saisonaler Schwankungen, üblich, dass Angestellte die ersten Jahren ihrer Betriebszugehörigkeit (maximal für einen Zeitraum von drei Mal zwei Jahre) nur mit Zeitverträgen ausgestattet werden. Bei der Befristung sollte dazu jede Bank individuell prüfen, ob es sich um eine Befristung mit oder ohne sachlichen Grund handelt.
Wenn ein Kreditinteressent beispielsweise lediglich für ein Jahr bei einem Unternehmen angestellt ist, um einen erkrankten Mitarbeiter zu ersetzen, so können seine laufenden Einnahmen nicht über die Befristung hinaus als beständig und sicher angesehen werden. Anders sieht es aus, wenn ein Auszubildender nach seiner Abschlussprüfung mit einem Jahresvertrag ausgestattet wird, weil dies im jeweiligen Unternehmen die übliche Vorgehensweise darstellt. In einem solchen Fall darf eine Bank durchaus davon ausgehen, dass der Zeitvertrag bei Auslauf auch verlängert wird, sodass die laufenden Einnahmen voll angerechnet werden können. Natürlich kommt es an dieser Stelle immer darauf an, ob die Bank Kenntnisse zu den Beschäftigungsformen eines jeweiligen Unternehmens besitzt. In einem solchen Fall kann sich die Kreditaufnahme bei einer kleineren Regionalbank deutlich einfacher gestalten als bei einer Direktbank im Internet.
Wie denken Banken über ein befristetes Arbeitsverhältnis?
Banken geht es im Rahmen der Kreditvergabe in erster Linie darum, dass die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit gesichert ist. Der Kreditnehmer benötigt daher laufende Einnahmen, welche auch dauerhaft und nachhaltig von ihm erzielt werden. Das Einkommen aus einer Anstellung ist damit die wichtigste Sicherheit für die Kreditvergabe. Im Falle einer Befristung stehen die Banken natürlich vor einem Problem: Sie wissen nicht, wie es finanziell beim Kreditnehmer aussehen wird, sobald sein aktueller Arbeitsvertrag ausläuft.
Erhält der Kreditnehmer einen Folgevertrag von seinem Arbeitgeber oder verliert er wohlmöglich seinen Job und wird arbeitslos? Diese Frage muss vom Kreditgeber zum Teil intuitiv beantwortet werden, vor allem wenn die Befristung nur einen Teil der angedachten Kreditlaufzeit abdeckt. Aus Bankensicht stellen befristete Arbeitsverträge daher generell ein großes Risiko dar, welches durchaus zur Ablehnung einer Kreditanfrage führen kann. In vielen Fällen ist eine Kreditzusage jedoch trotz Befristung möglich, vor allem wenn es sich beispielsweise um einen Kreditbetrag im Kleinkreditbereich handelt.
Welche Bedingungen sind für die Kreditbewilligung wichtig?
Wer trotz eines befristeten Arbeitsvertrags einen Kredit aufnehmen möchte, der muss sich grundsätzlich an einige „Spielregeln“ halten, wenn er die Zusage einer deutschen Bank erhalten möchte. Bedenkenlos wäre eine Befristung immer dann, wenn der Kredit innerhalb der Befristung aufgenommen und auch wieder vollständig zurückgezahlt werden kann. Dieses Prinzip gilt beispielsweise auch, wenn Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit einen Kredit haben möchten. Kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten, je nach Befristung des Arbeitsverhältnisses, sollten daher nie ein Problem sein. Gleiches gilt, wenn der Kreditbetrag sehr gering ist und sich im Kleinkreditbereich befindet (beispielsweise 1.000,00 Euro – 5.000,00 Euro). Bei höheren Kreditbeträgen und einer dementsprechend längeren Laufzeit ist die Kreditvergabe bei einer Befristung in der Regel nur dann möglich, wenn der Kreditnehmer gewisse Zusatzsicherheiten stellen kann. Diese Sicherheiten können beispielsweise Bürgschaften oder die Abtretung von Bank- und Sparguthaben sein, welches sich zum Beispiel in einer Lebensversicherung befindet. Auch wenn der Arbeitsvertrag des Kreditnehmers nicht verlängert werden sollte, hätte der Kreditgeber bei dementsprechenden Sicherheiten keine Probleme mit der Rückführung des Kreditbetrags.
Kreditaufnahme trotz einer befristeten Anstellung möglich
Auch wenn ein befristeter Arbeitsvertrag schon so manche Kreditanfrage zur Ablehnung gebracht hat: in der Praxis ist die Kreditaufnahme trotz einer befristeten Anstellung häufig möglich. Hierbei ist es erst einmal wichtig zu differenzieren, ob es sich um eine begründete oder eine unbegründete Befristung handelt. Bei einer unbegründeten Befristung, welche häufig branchenüblich ist, dürfen Kreditgeber durchaus davon ausgehen, dass der Kontrakt nach Ablauf verlängert wird. Dazu kommt es bei einer Befristung vor allem auf die Höhe des gewünschten Kreditbetrags und die Länge der angedachten Laufzeit an. Kurzzeitige Kredite im Kleinkreditbereich sind in den meisten Fällen kein Problem. Ansonsten können Kreditnehmer mit einer befristeten Anstellung eine Zusage erzielen, in dem sie Zusatzsicherheiten wie beispielsweise die Bürgschaft einer solventen Privatperson zur Verfügung stellen.