
Wenn es um das Thema „Kreditaufnahme trotz Insolvenz“ geht, so muss zuerst einmal zwischen Unternehmens- und Privatinsolvenz unterschieden werden. In beiden Fällen sind klassische Kreditkriterien wie Kapitaldienstfähigkeit, Kreditwürdigkeit bzw. Bonität natürlich nicht gegeben, sodass eine typische Kreditbeantragung bei deutschen Banken nicht möglich ist. Dazu müssen Unternehmen, welche in die Insolvenz geraten sind, sämtliche Tätigkeiten mit dem zuständigen Insolvenzverwalter absprechen. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist schließlich das Erlangen von Schuldenfreiheit sowie die sukzessive Rückzahlung bei den vorhandenen Gläubigern.
Insolvenz ist jedoch nicht gleich Insolvenz. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden und insbesondere im Bereich der Unternehmensinsolvenz ist es durchaus möglich, dass eine sich in der „finanziellen Zwickmühle“ befindende Firma schnell wieder kreditwürdig wird. Dies passiert beispielsweise dann, wenn große Kundenprojekte akquiriert oder neue Investoren gefunden wurden. Doch wie sieht es bei der Privatinsolvenz aus? Haben Privatpersonen, welche sich in der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode befinden, eine realistische Chance auf einen Kredit?
Die Kreditaufnahme während einer Insolvenz birgt Gefahren und Risiken
Da die sechsjährige Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz das Ziel der Entschuldung besitzt, klingt eine weitere Kreditaufnahme des Schuldners in dieser Zeit natürlich paradox. Dazu darf natürlich nicht vergessen werden, dass sämtliches Kapital, welches über der Pfändungsfreigrenze liegt, Monat für Monat an die Gläubiger ausgeschüttet wird. Ein weiterer Kredit könnte daher, wenn überhaupt ein williger Kreditgeber gefunden wird, nur durch das pfändungsfreie Guthaben bedient werden. Rein rechtlich ist die Kreditaufnahme während einer Privatinsolvenz zulässig, sofern der Kreditgeber über das laufende Insolvenzverfahren vor Vertragsabschluss informiert wurde.
Die Kombination aus Insolvenz und Kreditaufnahme birgt jedoch Gefahren und Risiken: Sollte der „Schuss“ nach hinten losgehen und sich der Schuldner mit dem neuen Kredit abermals übernehmen, ist die Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens erst nach einer Frist von 10 Jahren möglich. Der Schuldner muss damit erst einmal für die Verbindlichkeiten des neuen Kredits einstehen, unabhängig vom laufenden Insolvenzverfahren und der geplanten Restschuldbefreihung. Ein weiteres Risiko ist die Tatsache, dass die Aufnahme des neuen Kredits auf keinen Fall zu Ohren eines aktuellen Gläubigers kommen darf. Dieser kann dann nämlich jederzeit auf die Versagung der Restschuldbefreiung pochen, was wiederum dazu führen würde, dass das Insolvenzverfahren aus Schuldnersicht gescheitert wäre.
Empfehlenswerte Anlaufstelle: Online-Kreditmarktplätze
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, können herkömmliche Banken von einem sich in der Insolvenz befindenden Schuldner nicht zwecks Kreditaufnahme konsultiert werden. Als insolvente Privatperson gibt es dennoch eine empfehlenswerte und durchaus erfolgversprechende Möglichkeit: die Aufnahme eines Kredites von Privatpersonen. Hierzu sind die verschiedenen Online-Kreditmarktplätze, wie zum Beispiel Smava.deoder Auxmoney, eine empfehlenswerte Anlaufstelle. Die Vergabe von Krediten an insolvente Privatpersonen ist bei den Kreditmartkplätzen nicht kategorisch ausgeschlossen. Es hängt also ganz damit zusammen, ob die Intention der Kreditaufnahme die privaten Geldgeber überzeugen kann.
Einen klassischen Konsumkredit wird man sicherlich auch nicht über die Kreditmarktplätze abwickeln können, wer jedoch glaubhaft schildert, dass ein weiterer Kredit, beispielsweise um einen günstigen Gebrauchtwagen für den Weg zur Arbeit zu erwerben, wichtig für die persönliche Lebenssituation ist und die Begleitumstände der Privatinsolvenz mildert, der hat durchaus Chancen einen privaten Kreditgeber zu finden. In gewisser Hinsicht ist das Zustandekommen eines Kredites von Privatpersonen damit Glückssache, aber die Erfolgswahrscheinlichkeit liegt immerhin nicht bei 0,00%.
Ausländische Banken und „Kredithaie“ – möglich, jedoch mit Vorsicht zu genießen
Grundsätzlich können auch ausländische Banken hinsichtlich der Kreditaufnahme kontaktiert werden, da die Möglichkeit besteht, dass den Banken aus dem Ausland der Kapitaldienst des Pfändungsfreibetrags (aktuell 1.049,99 Euro) für die Kreditbewilligung ausreicht. Dies kann beispielsweise damit zusammenhängen, dass der Pfändungsfreibetrag in EU-Ländern wie Polen dem inländischen Durchschnittsverdienst deutlich näher kommt als in Deutschland. Zahlreiche Online-Anbieter werben mit der Vermittlung von Krediten aus dem Ausland, diese Angebote können bei einer Privatinsolvenz weiterhelfen, sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Nicht selten stecken hinter den Online-Anbietern unseriöse „Kredithaie“, welche beispielsweise daran zu erkennen sind, dass sie eine „Finanzsanierung“ anbieten oder unabhängig vom Erfolg der Kreditanfrage mit Vorkosten arbeiten.
Kredit trotz Insolvenz: sehr unrealistisch
Als Privatperson mit laufendem Insolvenzverfahren braucht man bei einer deutschen Bank gar nicht erst anfragen. Kredite von Privatpersonen, welche über Online-Kreditmarktplätze zu bekommen sind, stellen eine mögliche Kreditvergabe in Aussicht, hierbei ist es vor allem wichtig, offen mit dem vorhandenen Insolvenzverfahren sowie dem benötigen Verwendungszweck umzugehen. Auch Kredite von ausländischen Banken, welche über einen Online-Kreditvermittler zu bekommen sind, können grundsätzlich während einer Privatinsolvenz gewährt werden. Hier muss vor allem kritisch auf die Seriosität der Anbieter geschaut werden, welche häufig viel versprechen, viel abkassieren, aber unterm Strich keinen Kredit gewähren. Die Veröffentlichung einer Kreditanfrage bei Kreditmarktplätzen wie Kreditvergleich24.com ist definitiv der vertrauenswürdigere Weg, am Ende ist es jedoch Glückssache, ob man private Geldgeber für sich gewinnen kann, welche dem Kreditvorhaben trotz des laufenden Insolvenzverfahrens zustimmen.