
Es kann verschiedene Lebenssituationen geben, in denen ein Kreditnehmer wünscht, dass ein vom ihm aufgenommener Kredit auf eine dritte Person übertragen wird – beispielsweise im Kreise der Familie. Das Vorhaben einer „Kreditübertragung“ ist immer mit einem Schuldnerwechsel verbunden und erfordert die Zustimmung des Kreditgebers. Um einen Kredit ordnungsgemäß und rechtswirksam zu übertragen, sind von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedliche Wege zu gehen – eine gewisse Anzahl an Formalitäten muss dabei jedoch stets erfüllt werden. Der folgende Artikel geht auf das Thema „Kreditübertragung“ ein und beinhaltet alle wichtigen Voraussetzungen sowie zahlreiche Tipps für eine bestmögliche Umsetzung.
Weshalb kann eine Kreditübertragung sinnvoll sein?
Die Vorgehensweise der Kreditübertragung kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn kreditbezogene Geldgeschäfte innerhalb der Familie getätigt und dabei „sauber“ voneinander getrennt werden sollen. Beispiel: Ein Vater erwirbt für seinen Sohn (noch Student) ein Auto mittels PKW-Finanzierung. Drei Jahre später befindet sich der Sohn im Berufsleben und möchte den Kredit eigenständig zurückzahlen. Um den Kreditvertrag an die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse anzupassen, entschließt sich der Vater für eine Kreditübertragung, damit sein Sohn nicht nur die Ratenzahlung übernimmt (könnte mit Hilfe einer Einzugsänderung erreicht werden), sondern auch tatsächlich zum Kreditnehmer wird. Unabhängig von Geldgeschäften im Kreise der Familie kann eine Kreditübertragung auch in Verbindung mit Dritten sinnvoll sein. Hierbei geht es vor allem um Situationen, bei denen die Beteiligten, also der ursprüngliche oder der neue Kreditnehmer, vom Schuldnerwechsel finanziell profitieren können. Dies kann beispielsweise mit einem Wohnungsverkauf und der Tatsache zusammenhängen, dass der ursprüngliche Kreditnehmer einen laufenden Kreditvertrag zu sehr günstigen Konditionen bekommen hatte.
In diesem Beispiel kann eine Kreditübernahme für den Käufer beziehungsweise neuen Kreditnehmer vorteilhaft sein, da er das Geld ansonsten zu aktuellen und unter Umständen teureren Konditionen finanzieren müsste. Der ursprüngliche Kreditnehmer spart sich, je nach Vertragsgestaltung, die Zahlung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung, wenn er den ursprünglichen Kredit an den Käufer „weitergeben“ kann anstatt ihn vorzeitig durch den Kaufpreis zurückzuzahlen.
Die Kreditübertragung aus Sicht des Kreditgebers
Aus Sicht des Kreditgebers ist das Vorhaben einer Kreditübertragung erst einmal als kritisch zu bewerten. Dies hängt damit zusammen, dass sich die Bank mit Blick auf den bestehenden Kreditvertrag hinsichtlich der Sicherstellung keinesfalls verschlechtern möchte. Der neue und übernehmende Kreditnehmer sollte daher im Vergleich zum ursprünglichen Kreditnehmer immer eine ausreichende und idealerweise mindestens gleiche Bonität mitbringen. Für die Bank ist es vor allem wichtig, dass durch die vom Kreditnehmer gewünschte Kreditübertragung kein „erhöhtes Risiko“ entsteht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Risikoeinstufung des ursprünglichen Kreditnehmers zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme entscheidend für die Ermittlung des Zinssatzes war. Da die typischen Kreditparameter wie Zinssatz, Sollzinsbindung oder Tilgung bei einer reinen Kreditübertragung unberührt bleiben, fordern die Banken auch eine gleiche Sicherheit. Da es in den meisten Standardkreditverträgen keine Hinweise zu einer späteren Kreditübertragung gibt, haben Kreditnehmer im Regelfall kein Anrecht auf die Durchführung eines Schuldnerwechsels. Es kommt daher ein Stück weit immer auf das Kulanzverhalten und Wohlwollen der jeweiligen Bank an. Der neue Kreditnehmer muss aus Bankensicht erst einmal auf „Herz und Nieren“ geprüft werden, um zu ermitteln, ob für die Fortführung des bestehenden Kreditvertrages eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorliegt. Die meisten Banken setzen hierbei die gleichen Maßstäbe und Kriterien wie bei der ursprünglichen Kreditvergabe an.
Diese Voraussetzungen müssen für eine Kreditübertragung erfüllt werden
In Kurzform kann gesagt werden, dass eine natürliche Person zur Übernahme eines bestehenden Kredits grundsätzlich die gleichen Kriterien wie bei einem Neuvertrag erfüllen muss. Der neue Kreditnehmer muss in diesem Zusammenhang Kreditfähigkeit als auch Kreditwürdigkeit nachweisen können und beispielsweise mindestens 18 Jahre alt. Darüber hinaus muss der Kreditnehmer ein regelmäßiges Einkommen beziehen, welches eine ausreichende Kapitaldienstfähigkeit, gemessen an der Ratenhöhe des bestehenden Vertrages, bietet. Insgesamt sollte die Bonität reibungslose sein, weshalb eine positive SCHUFA-Auskunft bei den meisten Banken ebenfalls ein absolutes Pflichtkriterium für die Zustimmung eines Schuldnerwechsels ist. Da die Bank den neuen Schuldner im Vergleich zum ursprünglichen Kreditnehmer unter Umständen noch nicht kennt, ist es nicht unüblich, dass sich Banken auch Kontoauszüge des neuen Kreditnehmers vorlegen lassen. Die Banken können anhand der Auszüge des Lohn- und Gehaltskontos Detailinformationen zum Zahlungsverhalten des neuen Kreditnehmers erhalten, welche für die Entscheidung zum Schuldnerwechsel ausschlaggebend sein können. Zuguterletzt müssen natürlich sämtliche Formalitäten wie beispielsweise spezielle Formulare der jeweiligen Bank vollständig ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben werden. Die gewünschte Kreditübertragung muss zwingend in Schriftform festgehalten werden, damit sie auch wirklich rechtswirksam ist und mit Blick auf die weitere Kreditrückzahlung keinerlei Fragen offen lässt.
Best practice: So sollten Sie bei der Übertragung eines Kredits vorgehen
Wann auch immer ein Schuldnerwechsel gewünscht wird, sollte von Beginn an das persönliche Gespräch mit dem jeweiligen Kreditinstitut gesucht werden. Zuerst einmal muss die Bank der Kreditübertragung ohnehin zustimmen und bei der notwendigen Planung des Schuldnerwechsels ist es ganz klar von Vorteil, wenn die Bank von vornherein mit im Boot ist. Durch diese Vorgehensweise kann „unnötiger Aufwand“ (beispielsweise da von Beginn an feststeht, dass der neue Schuldner nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt) vermieden und eine möglichst zeitsparende Abwicklung erreicht werden. Auch mit Blick auf möglicherweise anfallende Kosten für die Kreditübertragung sollte sofort mit einem persönlichen Ansprechpartner des beteiligten Kreditinstitutes gesprochen werden. Das Fachwissen der Experten ist bei Kreditübertragungen immer sehr wichtig, da im Übertragungsvertrag schon eine einzige, unglückliche Formulierung dafür sorgen könnte, dass der ursprüngliche Kreditnehmer nicht zu hundert Prozent von den Verpflichtungen des Kreditvertrages befreit wird.
Fazit: Es kann unterschiedliche Gründe für eine Kreditübertragung geben, wichtig ist jedoch, dass ein gewünschter Schuldnerwechsel stets gut vorbereitet und mit dem beteiligten Kreditinstitut abgesprochen wird. Generell müssen Banken einer Kreditübertragung stets zustimmen, weshalb der neue Schuldner alle typischen Kriterien für die Kreditvergabe erfüllen muss. Aus Bankensicht ist es vor allem wichtig, dass sich die Sicherstellung des Kredites beziehungsweise das Ausfallrisiko durch die gewünschte Übertragung nicht verschlechtert. Für einen Schuldnerwechsel sollte man sich von Beginn an persönlich bei der jeweiligen Bank beraten lassen, um am Ende auch ein rechtswirksames und für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.