Immer häufiger kommt es vor, dass Verbraucher auf die Unterstützung von Finanzunternehmen und Banken angewiesen sind. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise private Anschaffungen, eine geplante Existenzgründung oder zwingend erforderliche Reparaturen nicht mit eigenen finanziellen Mitteln erfolgen können, sondern ein Kredit erforderlich ist.
Kredit beantragen: Voraussetzungen
Interessierten Kunden stehen hierfür zwei Möglichkeiten zur Verfügung, denn Darlehen können sowohl über das Internet als auch direkt bei der gewünschten Bank beantragt werden. Der künftige Kreditnehmer sollte jedoch wissen, dass es einige Voraussetzungen gibt, um eine Kreditvergabe überhaupt zu ermöglichen. Weiterhin benötigt das Finanzunternehmen zahlreiche Unterlagen, welche vom Kunden bereits im Vorfeld zusammengestellt werden sollten.
Voraussetzungen der Kreditaufnahme
Nicht nur das Finanzunternehmen stellt gewisse Forderungen für die Kreditvergabe, sondern bereits der Staat. So muss ein Kreditnehmer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, so dass er voll geschäftsfähig ist. Wenn jüngere Verbraucher bereits ein Darlehen benötigen, dann muss die Zustimmung mindestens eines Elternteils beziehungsweise eines Vormunds vorliegen.
Bezüglich des Alters gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Begrenzung, aber dennoch ist ersichtlich, dass sich viele Finanzunternehmen bei älteren Verbrauchern mit einer Kreditvergabe schwer tun, dies gilt insbesondere für Rentner. Hierbei spielt neben dem regelmäßigen und ausreichenden Einkommen selbstverständlich auch die Lebenserwartung des Verbrauchers eine entscheidende Rolle, da die Bank nicht sicher sein kann, dass auch eine vollständige Tilgung des Kredits erfolgen wird. Dennoch können auch Rentner ein Darlehen beantragen, es kann jedoch vorkommen, dass nur kleinere Darlehenssummen möglich sind, ein zusätzlicher Bürge verlangt wird oder die monatlichen Rückzahlungsraten höher ausfallen, um eine schnellstmögliche Tilgung zu gewährleisten.
Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Kreditvergabe ist der finanzielle Status des künftigen Kreditnehmers. Hierbei legen die Finanzunternehmen ein besonderes Augenmerk auf das monatliche Einkommen, welches über der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegen muss. Selbstverständlich wird auch auf die entsprechende Bonität Wert gelegt, weswegen Banken und Sparkassen vor jeder Kreditvergabe eine so genannte Schufa Auskunft einholen. Auf diese Weise wird ersichtlich, ob der Verbraucher bereits bestehende Kreditverbindlichkeiten besitzt und wenn ja, diese auch regelmäßig und verantwortungsbewusst tilgt. Sollte dem nicht so sein, dann wird ein negativer Eintrag in der Schufa eine Darlehensaufnahme umgehend verhindern.
Es kann auch vorkommen, dass ein Finanzunternehmen eventuelle Sicherheiten vom künftigen Kreditnehmer fordert. Hierbei kann es sich sowohl um vorhandene Vermögenswerte handeln, aber auch um eine Bürgschaft. Voraussetzung für eine Bürgschaft ist jedoch, dass der Bürge die gleichen Voraussetzungen erfüllt, wie sie das Finanzunternehmen vom eigentlichen Kreditnehmer fordert. Somit sind Bonität und ein regelmäßiges Einkommen des Bürgen eine Grundvoraussetzung.
Erforderliche Unterlagen für einen Kreditantrag
Zuerst muss der Verbraucher einen entsprechenden Kreditantrag ausfüllen. In diesem Antrag werden persönliche Informationen vom Kreditnehmer gefordert, so beispielsweise der vollständige Name, die Anschrift, die Kontaktmöglichkeiten, das Geburtsdatum, der Familienstand, die Anzahl der Kinder und selbstverständlich alle Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Aber auch die finanzielle Situation wird erfragt, was bedeutet, dass der Antragsteller Angaben zum Einkommen, zu den monatlichen Ausgaben und zu bereits vorhandenen Darlehen und weiteren Verpflichtungen machen muss.
Für Arbeitnehmer ist die Zusammenstellung der Unterlagen kinderleicht, denn in der Regel benötigen sie lediglich die Einkommensnachweise der vergangenen drei Monate in Kopie und eventuell die entsprechenden Kontoauszüge, aus welchen der tatsächliche Gehaltseingang ersichtlich wird. Einige Finanzunternehmen fordern auch die Dezemberabrechnung des vergangenen Jahres, da aus dieser das Gesamteinkommen eines Jahres hervorgeht.
Etwas schwieriger gestaltet sich der Nachweis bei Selbständigen und Freiberuflern, da anhand von Einkommenssteuernachweisen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Kontoauszügen, künftige Umsätze und Einnahmen lediglich geschätzt werden können.
Unser Fazit
Künftige Kreditnehmer müssen volljährig sein, über ein nachweisbares Einkommen verfügen und eine ausreichende Bonität vorweisen. Alle Angaben, welche vom Verbraucher beim Finanzunternehmen gemacht werden, müssen schriftlich nachgewiesen werden.