
Wenn ein Kreditnehmer die fristlose Kündigung für einen laufenden Kredit erhält, dann sitzt der Schock meistens tief. Ein Kreditinstitut darf eine Kreditvereinbarung mit Festzins oder laufender Zinsfestschreibung jedoch nicht willkürlich kündigen. Die Kündigung darf lediglich aus einem „wichtigen Grund“ erfolgen, wobei zahlreiche BGH-Urteile kündigungswillige Banken dabei schon häufig in die Schranken gewiesen haben. Doch wann darf die Bank einen Kredit kündigen? Wie sollte man sich als Kreditnehmer am besten verhalten?
Gründe für die Kreditkündigung der Bank
Die Kreditkündigung durch die Bank darf grundsätzlich erfolgen, wenn der Kreditnehmer ein- oder mehrmalig gegen seine im Kreditvertrag geregelten Verpflichtungen verstoßen hat. Der am häufigsten vorliegende Grund für die Kreditkündigung ist dabei ein Zahlungsrückstand von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kreditraten. In der Praxis wird jedoch keine Bank bei Zahlungsproblemen direkt eine Kündigung aussprechen. Wenn der Kreditnehmer jedoch nicht mit sich reden lässt und beispielsweise auch nicht auf Briefe der Bank reagiert, dann reicht ein Verzug von mindestens zwei Monatsraten bereits aus. Darüber hinaus kann die Bank einen Kredit kündigen und fällig stellen, wenn sich die Einkommenssituation des Kreditnehmers drastisch verschlechtert hat und dieser zum Beispiel arbeitslos wird. In einer solchen Situation ist eine Kreditkündigung zwar besonders kontraproduktiv, das ursprüngliche Einkommen stellte aus Bankensicht jedoch die Grundlage für die Kreditvergabe dar.
Gleiches gilt, wenn vereinbarte Kreditsicherheiten nicht gestellt werden oder während der Kreditlaufzeit stark an Wert verlieren. Eine Kreditkündigung ist rechtlich betrachtet in diesen Fällen zwar sicherlich nicht so klar, wie bei einem mehrmonatigen Ratenrückstand, vertraglich vereinbarte Sicherheiten waren bei Vertragsabschluss jedoch eine klare Bedingung, weshalb ein Verstoß gegen Vorgaben im Bereich der Sicherheiten die Bank ebenfalls zur Kündigung berechtigt. Eine Kreditkündigung kommt jedoch niemals aus „heiterem Himmel“ und hat im Regelfall immer eine gewisse Vorgeschichte. In der Praxis wird die Kündigung immer erst schriftlich angedroht, doch wenn dann keine Reaktion des Kreditnehmers kommt oder man sich nicht auf eine Lösung einigen kann, muss der Kreditnehmer die Kündigung seines Kredites hinnehmen.
Wie darf eine fristlose Kündigung aussehen und welche Kosten können entstehen?
Auch wenn Banken ihren Kunden eine fristlose Kreditkündigung schicken, so müssen hinsichtlich des Adjektivs „fristlos“ stets gewisse Spielregeln eingehalten werden. Eine fristlose Kündigung bedeutet zwar, dass der laufende Kreditvertrag unmittelbar und direkt beendet wird, die Rückzahlung des offenen Kreditbetrags darf eine Bank jedoch maximal mit Monatsfrist (30 Tage) einfordern. Der Kreditnehmer muss schließlich die Zeit bekommen, um entweder liquide Mittel zu mobilisieren oder einen Ablösekredit bei einer anderen Bank zu beantragen. Im Zuge der Kreditkündigung erlischt natürlich der Zinsanspruch der Bank, sodass diese nicht berechtigt ist, die Zinsen vom Kunden einzufordern, welche normalerweise in der vorgesehenen Vertragslaufzeit angefallen wären. Eine so genannte „Vorfälligkeitsentschädigung“, wie man sie aus dem Bereich der Umschuldungen kennt, darf von der Bank im Rahmen einer eigens veranlassten Kreditkündigung also nicht erhoben werden. Grundsätzlich kann die Bank bei klarem Fehlverhalten des Kreditnehmers jedoch eine Schadensersatzforderung stellen. Wie hoch diese ausfallen darf, wurde durch den Bundesgerichtshof mittlerweile klar geregelt. Schadensersatzansprüche dürfen demnach in ihrer Höhe maximal 2,50% über dem, von der Bundesbank veröffentlichten, aktuellen Basiszinssatz liegen.
Beispiel: Der Kreditnehmer hat einen offenen Restsaldo von 20.000,00 Euro, der Basiszinssatz liegt bei -0,83% – die Bank darf maximal einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 334,00 Euro (1,67% der Restschuld) fordern.
Was können Kreditnehmer tun, wenn ihnen ein Kredit gekündigt wurde?
Wer von seiner Bank eine Kreditkündigung erhält, der sollte zuerst einmal Ruhe bewahren. Die Bank sollte anschließend kontaktiert werden, um ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Im Rahmen dieses Gesprächs kann dann nach der Kündigungsursache gefragt werden und unter Umständen ergeben sich bereits Wege und Möglichkeiten, welche dafür sorgen, dass die Bank ihre Kreditkündigung zurücknimmt. Man sollte sich offen und ehrlich mit dem jeweiligen Bankberater austauschen und erst wenn alle „Stricke“ reißen, dann sollte über rechtliche Schritte, einen Anwalt und Co., nachgedacht werden. Dazu ist es natürlich sinnvoll, im Falle einer Kreditkündigung direkt mit anderen Banken bezüglich eines Ablösekredits zu sprechen. Dies sorgt für ein sicheres Gefühl, damit man weiß, dass man den fälligen Kreditbetrag ohne Probleme im Rahmen der eingeräumten Frist zurückzahlen kann. Es ist zudem möglich mit der Bank über eine Stundung des Kredites(zeitweises Aussetzen von Kreditraten) zu sprechen oder über eine Umschuldung.
Fazit: Wenn ein Kredit gekündigt wird, beispielsweise da zwei aufeinanderfolgende Raten nicht gezahlt wurden, so sollte man unmittelbar das persönliche Gespräch mit der jeweiligen Bank suchen. Häufig kann noch gemeinsam an Lösungen gearbeitet werden, welche für eine Rücknahme der Kündigung sorgen. Grundsätzlich darf keine Bank einen Kredit willkürlich kündigen, sodass es im Vorfeld immer zu einem Fehlverhalten des Kreditnehmers gekommen sein muss. Auch im Falle einer fristlosen Kündigung hat jeder Kreditnehmer mindestens 30 Tage Zeit den offenen Kreditbetrag zurückzuzahlen. Hierzu sollte man sich direkt nach Erhalt der Kreditkündigung mit anderen Kreditinstituten in Verbindung setzen, damit eine mögliche Kreditablösung rechtzeitig geplant werden kann.