Spätestens seitdem die Europäische Zentralbank den Leitzinssatz auf ein historisch niedriges Niveau gesenkt hat, ist die Diskussion um die nach wie vor hohen Dispozinsen in vielen Medien aufgekommen. Teilweise zahlen Kontoinhaber nach wie vor mehr als zehn Prozent dafür, dass sie ihr Girokonto überziehen. Selten wird in dem Zusammenhang allerdings über die Überziehungszinsen gesprochen, die noch einmal deutlich höher als die Dispozinsen sind. Wer nämlich einen zugesagten Kreditrahmen in Form des Dispositionskredites vorübergehend überzieht, der muss teilweise Zinsen in Höhe von 16 und mehr Prozent pro Jahr zahlen.
Überziehgungszinsen auf dem Prüfstand
Aktuell sind diese Überziehungszinsen in der Diskussion, allerdings in einer für Verbraucher durchaus positiven Art und Weise. Es sind nämlich immer mehr Kreditinstitute, die komplett auf die Berechnung von Überziehungszinsen verzichten. Allen voran sind es manche Sparkassen und Volksbanken- bzw. Raiffeisenbanken, die bereits damit begonnen haben, die Überziehungszinsen aus ihrer Gebührenordnung bzw. ihrem Preistableau zu entfernen.
In derartigen Fällen müssen die Kontoinhaber auch dann nur den vereinbarten Dispozins zahlen, falls sie über den zugesagten Kreditrahmen hinaus Verfügungen vornehmen. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, müssen Kontoinhaber zumindest keine sehr hohen Zinssätze von 15 Prozent aufwärts bezahlen, falls sie ihr Girokonto in gewissem Maße überzogen haben. Dennoch kritisieren die meisten Experten nach wie vor die zu hohen Dispozinsen, sodass es sich ohnehin in vielen Fällen anbietet, nach einer Alternative zum in Anspruch genommenen Dispositionskredit zu suchen.
Überziehung des Dispokredites sollte prinzipiell vermieden werden
Auch wenn immer mehr Banken jetzt dazu übergehen, die Überziehungszinsen nicht mehr zu berechnen, so sollten Kunden dennoch grundsätzlich darauf bedacht sein, es gar nicht zu einer Überschreitung der zugesagten Kreditlinie kommen zu lassen. Selbst wenn dafür keine zusätzlichen Zinsen anfallen, so bedeutet es dennoch in gewissem Sinne eine Art Vertrauensverlust seitens der Bank, wenn der Kunde nicht dazu in der Lage ist, die vereinbarte Kreditlinie einzuhalten. Darüber hinaus ist es natürlich so, dass die Bank keineswegs dazu verpflichtet ist, derartige Verfügungen, die über den zugesagten Kreditrahmen hinausgehen, zuzulassen.
Im schlimmsten Fall kann es also dazu kommen, dass beispielsweise eine Mietzahlung nicht erfolgt, weil der entsprechende Betrag dafür sorgen würde, dass eine Überziehung des Kreditrahmens stattfindet. Wer sein Girokonto ohnehin nahezu dauerhaft im Soll führt, der sollte grundsätzlich überlegen, ob nicht beispielsweise der Ratenkredit eine deutlich sinnvollere Alternative zum Dispositionskredit sein kann. Empfehlenswert ist eine derartige Umschuldung vom Dispokredit in den Ratenkredit vor allen Dingen dann, wenn das Konto über einen Zeitraum von einem Jahr oder länger im Bereich von mindestens 2.000 Euro überzogen ist. In diesen Fällen bietet es sich definitiv an, das Girokonto auszugleichen und stattdessen einen Ratenkredit aufzunehmen, der nach und nach abbezahlt wird.