
Wer einen Kreditvertrag abschließt, der besitzt grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die gesetzlichen Vorgaben an die Widerrufsbelehrung eines Kreditvertrages sehen vor, dass der Verbraucher nach Abschluss des Kreditvertrages mindestens 14 Tage lang von diesem zurücktreten kann. Doch welche Dinge müssen mit Blick auf den Widerruf eines Kreditvertrages beachtet werden? Welche Informationen stehen in der Widerrufsbelehrung und wie sollte der Widerruf am besten durchgeführt werden? Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dem Thema „Widerrufsbelehrung bei Kreditverträgen“ und beinhaltet neben den Antworten auf die genannten Fragen, zusätzlich einige Tipps und Tricks.
So sieht die Widerrufsbelehrung bei einem Kreditvertrag aus
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen Kreditnehmer in der Widerrufsbelehrung alle wichtigen Informationen vorfinden können, welche rund um einen möglichen Kredit-Widerruf erforderlich sind. Hierzu zählt erst einmal, dass die Widerrufsbelehrung den Kreditnehmer über sein bestehendes Widerrufsrecht informiert. Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob sich der Kreditnehmer für das Schreiben eines Briefes oder den Versand von Fax oder Mail entscheidet. Wichtig ist nur, dass der Kredit-Widerruf rechtzeitig, im Rahmen der genannten Frist, vorliegt. Die Widerrufsfrist darf dabei frühestens bei Erhalt der Widerrufsbelehrung beginnen (im Regelfall beginnt die Frist am Tag der Vertragsunterzeichnung). Im nächsten Schritt muss jede Bank beziehungsweise jeder Kreditgeber den Verbraucher darüber aufklären, an welche Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Kredit-Widerruf zu richten ist. Darüber hinaus können Widerrufsbelehrungen noch „besondere Hinweise“ beinhalten, beispielsweise dann, wenn es sich nicht um einen Standardkreditvertrag handelte und das Kreditgeschäft an andere Verträge gekoppelt wurde. In jedem Fall muss die Widerrufsbelehrung jedoch die so genannten „Widerrufsfolgen“ beinhalten, welche den Kreditnehmer darüber aufklären, welche Auswirkungen die Durchführung des Kredit-Widerrufs nach sich zieht.
Wichtig: Die Widerrufsfolgen müssen unbedingt beachtet werden
Die Widerrufsfolgen sind ein sehr wichtiger Punkt, welcher in jedem Fall bei einem geplanten Kredit-Widerruf beachtet werden muss. Je nachdem, ob der abgeschlossene Kredit bereits ausgezahlt wurde oder nicht, bringt ein Widerruf unterschiedliche Konsequenzen für den Kreditnehmer mit sich. Zuerst einmal sorgt der Kredit-Widerruf für die sofortige Aufhebung des Kreditvertrages, sodass ein Kreditnehmer nach einem ausgesprochenen Widerruf natürlich kein Recht mehr auf die Auszahlung des Kreditbetrages besitzt. Ein Widerruf vom Widerruf ist rechtlich nicht zulässig, da hierfür erst ein neuer Kreditvertrag erstellt und von beiden Vertragspartnern ordnungsgemäß unterschrieben werden muss. Etwas komplizierter wird die Abwicklung eines Kredit-Widerrufs, wenn der beantragte Kreditbetrag dem Kreditnehmer bereits zur Verfügung gestellt wurde (beispielsweise Kreditauszahlung am Tag der Vertragsunterzeichnung, Kredit-Widerruf am achten Tag der Widerrufsfrist). In einem solchen Fall hat der Kreditgeber durch die Kreditauszahlung und die Bereitstellung der Kreditmittel bereits eine Dienstleistung erbracht, welche natürlich bezahlt werden muss. Jeder Kreditvertrag enthält daher unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“ einen konkreten Euro-Betrag, welcher vom Kreditnehmer gezahlt werden muss, sofern eine Auszahlung des Kreditbetrages bereits stattgefunden hat. Der errechnete Betrag fällt an, um angefallene Zinskosten zu begleichen und wird diesbezüglich anhand des Kreditbetrages und dem im Kreditvertrag festgelegten Zinssatz errechnet.
Wie sollte der Widerruf eines Kreditvertrages durchgeführt werden?
Zuerst einmal muss jeder Kredit-Widerruf rechtzeitig und innerhalb der geltenden Widerrufsfrist durchgeführt werden. Mit Blick auf die Widerrufsfrist ist es wichtig zu wissen, dass jeder Kalendertag zählt und dementsprechend nicht zwischen Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen differenziert wird. Als Verbraucher sollte man die Erklärung des Widerrufs möglichst sicher und nachhaltig an den Kreditgeber senden. Dies soll bedeuten, dass man einen Briefversand beispielsweise stets per Einschreiben durchführen sollte, um einen stichhaltigen Nachweis zum Versandtag in der Hand zu haben. Gleiches gilt, wenn ein Widerruf per E-Mail oder Fax an den Kreditgeber adressiert werden soll. Bei einem Widerruf per Mail sollten man sich stets eine elektronische Empfangsbestätigung schicken lassen (kann bei den meisten E-Mail-Hostern als kostenfreie Option ausgewählt werden). Auch wenn ein Kredit-Widerruf weitestgehend formfrei formuliert werden darf, sollte man sich als Verbraucher stets ein Muster-Schreiben holen, welches im Internet im Rahmen einer kurzen Google-Suche gefunden werden kann. Dies hat den Vorteil, dass man als Kreditnehmer die Sicherheit besitzt, nichts „vergessen“ zu haben – beispielsweise die Nummer des Kreditvertrages oder Ähnliches. Was das Thema „Angabe von Gründen“ betrifft, so braucht man sich als Verbraucher tatsächlich keinerlei Sorgen zu machen. Natürlich entscheidet jeder Kreditnehmer selbst, ob er dem Vertragspartner beispielsweise mitteilen möchte, dass er woanders ein günstigeres Angebot gefunden hat oder Ähnliches – dies ist für die Gültigkeit des Kredit-Widerrufs jedoch nicht entscheidend (kann allerdings hilfreich sein, wenn weiterhin eine aktive und gute Geschäftsbeziehung zur jeweiligen Bank beziehungsweise zum Kreditgeber bestehen soll).
Fazit: Bei jedem Kreditvertrag besitzt der Kreditnehmer ein Widerrufsrecht, welches gesetzlich mindestens eine Frist von 14 Tagen haben muss. Die Widerrufsfrist beginnt im Regelfall am Tag der Vertragsunterzeichnung beziehungsweise an dem Tag, an welchem der Kreditnehmer erstmalig die geltende Widerrufsbelehrung erhalten hat. Innerhalb der geltenden Frist kann ein Widerruf jederzeit und ohne Angabe von Gründen per Brief, Mail oder Fax an den Kreditgeber adressiert werden. Für den Verbraucher ist es vor allem wichtig, dass die in der Widerrufsbelehrung genannten Widerrufsfolgen beachtet werden. Für die Abwicklung des Kredit-Widerrufs kommt es insbesondere darauf an, ob der Kreditbetrag dem Kreditnehmer bereits zur Verfügung gestellt wurde oder die Auszahlung noch fehlte. Beim Versand des Kredit-Widerrufs sollte man als Verbraucher, vor allem darauf achten, dass der Widerruf sicher und beweisbar an den Kreditgeber geschickt wird.