
Wenn es um die Kreditaufnahme geht, so gibt es, auch über den Zinssatz hinaus, diverse Kosten, welche vom Kreditnehmer beachtet werden müssen. Sämtliche Kreditnebenkosten müssen dabei, sofern sie direkt vom jeweiligen Kreditinstitut erhoben werden, im Kreditvertrag ausgewiesen werden. Dazu haben die einzelnen Kreditkosten Einfluss auf den effektiven Jahreszins, welcher gemäß der Preisangabenverordnung (PangV) ebenfalls Bestandteil des Kreditvertrags sein muss.
Diese Kosten können im Rahmen der Kreditaufnahme entstehen
Kosten können im Rahmen der Kreditaufnahme überhaupt anfallen? Wie unterscheiden sich die einzelnen Kreditkosten voneinander und können sie unter Umständen sogar vermieden werden?
Zinskosten
Zinskosten entstehen im Rahmen eines jeden Kreditgeschäftes und werden über den Zinssatz gesteuert. Je nach Kreditbetrag, Ratenhöhe und der daraus resultierenden Kreditlaufzeit zahlt der Kreditnehmer bis zur Kreditrückzahlung einen unterschiedlich hohen Betrag an Zinskosten.
Optionsprämie
Unter dem Begriff „Optionsprämie“ wird eine einmalige Gebühr verstanden, welche eine Bank verlangen kann, wenn einem Kreditnehmer besondere Rechte und Möglichkeiten im Rahmen eines Kreditvertrags eingeräumt werden. Bei einem Privatkredit könnte es beispielsweise die Berechnung einer Optionsprämie dafür geben, dass der Kreditnehmer die Höhe der monatlichen Kreditrate beliebig oft wechseln darf. Im Bereich der Baufinanzierung werden Optionsprämien vor allem berechnet, wenn ein Kreditnehmer ein außerordentlich hohes oder unter Umständen sogar ein unbeschränktes Sondertilgungsrecht wünscht.
Bearbeitungsgebühr
Die allgemeine Kreditbearbeitungsgebühr war jahrelanger Bestandteil eines nahezu jeden Privatkredits. Im Jahr 2014 gab es verschiedene BGH-Urteile, welche die Berechnung von allgemeinen und abstrakten Bearbeitungsgebühren rückwirkend als unzulässig erklärt haben. In der Vergangenheit haben Banken Bearbeitungsgebühren berechnet, um den Aufwand für die Kreditprüfung, Vertragserstellung und Kreditabwicklung gegenüber dem Kreditnehmer geltend zu machen. Da Banken die genannten Dienstleistungen jedoch ebenfalls im Zinssatz einpreisen, hat der BGH die allgemeine Bearbeitungsgebühr als unzulässig erklärt. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Privatkredite ohne festen Verwendungszweck. Bei Baufinanzierungsdarlehen oder Bausparkrediten dürfen die Banken demnach weiterhin mit Bearbeitungsgebühren arbeiten.
Agio
Unter dem Begriff „Agio“ wird ein „Aufgeld“ verstanden, also ein Betrag, welcher dem Kreditbetrag zu Beginn der Kreditaufnahme hinzugerechnet wird. Ein Agio wird stets in Prozent angegeben und orientiert sich in seiner Höhe am jeweiligen Kreditbetrag. Der Kreditnehmer bekommt dabei lediglich den vereinbarten Kreditbetrag ausgezahlt, beginnt bei der Rückzahlung jedoch bei einer um das Agio erhöhten Summe.
Disagio
Wie namentlich zu erwarten ist das Disagio das Gegenteil vom Agio und in diesem Zusammenhang ein so genanntes „Abgeld“. Das Disagio wird ebenfalls in Prozent angegeben und orientiert sich am jeweiligen Kreditbetrag. Beim Anfallen eines Disagios erhält der Kreditnehmer bei Auszahlung nicht den vollen Kreditbetrag, sondern eine um das Disagio reduzierte Summe. Die Rückzahlung beginnt allerdings beim ursprünglich vereinbarten Kreditbetrag, weshalb höhere Kosten für den Kreditnehmer entstehen.
Restkreditversicherung
Die Restkreditversicherung sichert den Kreditnehmer gegen diverse Risiken wie beispielsweise Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab. Für die Bank stellt der Abschluss einer Restkreditversicherung eine große Sicherheit dar, da die Ratenzahlung durch die Versicherung auch im Falle von Zahlungsstörungen gesichert wird. Kostentechnisch werden Restkreditversicherungen im Regelfall über einen Einmalbetrag bezahlt, welcher dem Kreditnehmer zu Beginn der Kreditaufnahme auf den jeweiligen Kreditbetrag aufaddiert wird.
So lassen sich Kreditkosten zum Teil vermeiden
Wenn es um den Umgang mit Kreditkosten geht, so gibt es einige Tipps und Tricks, welche dafür sorgen können, dass im Rahmen der Kreditaufnahme gespart werden kann. Zuerst einmal ist es bereits beim Angebotsvergleich wichtig, jedes Kreditangebot im Detail zu prüfen und keinesfalls nur auf den nominalen Zinssatz zu gucken. Wenn der Zinssatz als Vergleichswert genutzt werden soll, dann muss unbedingt auf den Effektivzins geschaut werden. Dazu muss man sagen, dass viele Kreditkosten zum Teil verhandelbar sind, sodass man im Rahmen des Kreditgesprächs in jedem Fall mit der Bank sprechen sollte, wenn diese beispielsweise ein Agio oder eine Optionsprämie verlangt. Viele Banken geben im Kreditgespräch die Auskunft, dass sie der Vergabe eines ungesicherten Privatkredits nur zustimmen, wenn der Kunde parallel eine Restkreditversicherung abschließt. Derartige „Forderungen“ sind in der Regel „Ammenmärchen“ und werden von den Banken vor allem aus Ertragsgründen gestellt (die beteiligten Versicherer zahlen den Banken für den Abschluss einer Restkreditversicherung lukrative Provisionen). Um den Abschluss einer Restkreditversicherung zu vermeiden, kann man mit der Bank entweder über mögliche Ersatzsicherheiten, beispielsweise die Abtretung von vorhandenem Guthaben aus einer Lebensversicherung, sprechen oder in den Raum stellen, dass es andere Mitbewerber am Markt gibt, welche der Kreditvergabe auch ohne den Abschluss einer Restkreditversicherung zustimmen würden. Erst dann merkt man als Kreditnehmer, ob die nicht unbedingt günstige Versicherung für die Kreditgewährung wirklich von entscheidender Bedeutung ist.
Die Kreditbearbeitungsgebühr – allseits bekannt und dennoch unzulässig
Jahrelang haben Kreditnehmer allgemeine Bearbeitungsgebühren hingenommen, welche insbesondere bei Privatkrediten berechnet wurden. Aus Bankensicht dienten die abstrakten Gebühren dazu, den Aufwand auszugleichen, welcher beispielsweise für die Kreditsachbearbeitung sowie die Bonitätsprüfung anfällt. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren fiel dabei vollkommen abstrakt aus und war für den Kreditnehmer nicht nachvollziehbar. Dies sind unter anderem die Gründe dafür, dass der Bundesgerichtshof die allgemeine Kreditbearbeitungsgebühr in verschiedenen Rechtsurteilen mittlerweile als nichtig erklärt hat. Seit 2014 haben Kreditnehmer die Möglichkeit, in der Vergangenheit gezahlte Bearbeitungsgebühr von den jeweiligen Banken zurückzufordern. Hinsichtlich der Verjährung dieser Rückforderungsansprüche wurden verschiedene Fristen eingeführt, sodass Bearbeitungsgebühren von Krediten, welche zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, bis zum 31. Dezember 2014 schriftlich zurückgefordert werden mussten. Seit dem 01. Januar 2015 können Rückforderungsansprüche nur noch bei Privatkrediten, welche ab dem 01. Januar 2012 abgeschlossen wurden, geltend gemacht werden. In der Zukunft ist es aufgrund der Rechtsprechung eher unwahrscheinlich, dass Kreditnehmer im Privatkreditbereich weiterhin mit allgemeinen Bearbeitungsgebühren konfrontiert werden.