
Schon seit vielen Jahren zählt das so genannte „Sondertilgungsrecht“ zu den beliebten Ausgestaltungsmöglichkeiten von Kreditverträgen. Sondertilgungen sorgen für Flexibilität und ermöglichen dem Kreditnehmer, je nach Entwicklung des Zinsniveaus sowie der eigenen finanziellen Verhältnisse, gezielt Einfluss auf die Kreditrückzahlung zu nehmen. Doch welche Aspekte sollten in Verbindung mit dem Sondertilgungsrecht beachtet werden? Wann lohnen sich Sondertilgungen und wann nicht? Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dem Thema „Kredit mit Sondertilgungsrecht“ und geht dabei auf die genannten Fragestellungen ein.
Was versteht man unter dem Begriff „Sondertilgung“?
Unter dem Begriff „Sondertilgung“ werden außerplanmäßige Zahlungen des Kreditnehmers verstanden, welche unabhängig von der im Kreditvertrag festgelegten monatlichen Rückzahlungsrate getätigt werden. Die Sondertilgungen beeinflussen den Tilgungsverlauf und sorgen beispielsweise dafür, dass die Laufzeit eines Kredites gezielt verkürzt werden kann. Der Kreditnehmer erhält im Kreditvertrag ein so genanntes „Sondertilgungsrecht“, welches vorgibt wie und auf welche Weise Sondertilgungen getätigt werden dürfen. In diesem Zusammenhang existieren von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedliche Vorgaben, welche beispielsweise festlegen können, dass Sondertilgungen nur zu festen Stichtagen oder ab einer gewissen Höhe (z.B. 1.000,00 Euro) angenommen werden. Rein technisch ist eine Sondertilgung eine normale Überweisung, welche vom Kreditnehmer auf das jeweilige Kredit- beziehungsweise Darlehenskonto veranlasst wird.
Welche Banken bieten einen Kredit mit Sondertilgungsrecht?
Durch zahlreiche Vorgaben des Verbraucherschutzes gehört die Einräumung von Sondertilgungsmöglichkeiten in der Bankenbranche mittlerweile zum „guten Ton“. Fast jede Filial- beziehungsweise Direktbank bietet ihren Kunden daher an, einen Kreditvertrag mit integriertem Sondertilgungsrecht abzuschließen. Große Unterschiede gibt es allerdings hinsichtlich der entstehenden Kosten oder der Höchstgrenzen für Sondertilgungen. Grundsätzlich muss allerdings erst einmal unterschieden werden, ob es sich um einen Privat- beziehungsweise Verbraucherkredit oder einen Immobilienkredit handelt. Im Bereich der Privatkredite sind Sondertilgungen im Regelfall immer und in unbegrenzter Höhe möglich (gleiches gilt beispielsweise auch für klassische Bauspardarlehen, welche von einer Bausparkasse aufgenommen werden). Bei den Baufinanzierungskrediten sieht die Welt jedoch vollkommen anders aus, sodass man als Kreditnehmer hier nur Sondertilgungen tätigen darf, wenn das hierfür notwendige Sondertilgungsrecht auch im Kreditvertrag erwähnt wird. Erfahrungen zeigen, dass Sondertilgungsoptionen im Bereich von 5,00 bis 10,00% des ursprünglichen Kreditbetrages im Regelfall kostenfrei ausgehandelt werden können. Wünscht ein Kreditnehmer jedoch bei einem Immobilienkredit ein uneingeschränktes Sondertilgungsrecht, sodass er den Kredit zu jederzeit zurückzahlen oder auch ablösen kann, so können für diesen Wunsch hohe Kosten entstehen.
Vorteile von Sondertilgungen
Sondertilgungen können je nach Entwicklung des Zinsniveaus sehr vorteilhaft für den Kreditnehmer sein. In der aktuellen Niedrigzinsphase lohnen sich Sondertilgungen bei älteren Krediten, welche noch mit einem Darlehenszins von 4,00%, 5,00% oder höher laufen, sehr stark, da durch die schnellere Rückzahlung wesentlich mehr Zinskosten gespart werden können als man im gleichen Zeitraum durch Verzinsung auf einem Sparbuch beziehungsweise Tagesgeldkonto verdienen könnte. Darüber hinaus können Kreditnehmer durch Sondertilgungen die ursprüngliche Kreditlaufzeit deutlich verkürzen. Dies ist besonders interessant, wenn der Kreditnehmer schneller schuldenfrei werden und eine „lastenfreie“ Immobilie sein Eigen nennen möchte. Letztendlich kann man durch Sondertilgungen nicht nur viel Geld (Zinsersparnis) sowie viel Zeit (Laufzeitverkürzung) sparen – man kann ebenfalls dafür sorgen, dass „emotionale Ziele“ wie beispielsweise „Schuldenfreiheit bis zum 60. Lebensjahr“ erreicht werden können.
Nachteile von Sondertilgungen
Was die Nachteile von Sondertilgungen betrifft, so muss man sich als Kreditnehmer lediglich über zwei Dinge im Klaren sein. Geldmittel, welche als Sondertilgung auf ein Kreditkonto eingezahlt werden, sind gebunden und können nicht wieder „zurückgeholt“ werden. Die Durchführung einer Sondertilgung ist daher immer mit Bindung von Liquidität verbunden, weshalb man als Kreditnehmer prüfen sollte, ob auch nach der Durchführung einer Sondertilgung noch ausreichend finanzielle Reserven für ungeplante Ausgaben oder Ähnliches vorhanden sind. Darüber hinaus können Kosten bei der Einräumung des Sondertilgungsrechtes entstehen, weshalb man bei der Gestaltung des Kreditvertrages immer darauf achten sollte, dass ein Sondertilgungsrecht in einer geeigneten und realistischen Höhe gewählt wird. Beispiel: Bei einer Finanzierungssumme von 300.000,00 Euro erhalten Kreditnehmer häufig kostenfreie Sondertilgungsoptionen im Bereich von 5,00% (15.000,00 Euro jährlich) sowie 10,00% (30.000,00 Euro) jährlich. Als Kunde sollte man sich gut überlegen, ob die kostenfreien Sondertilgungsmöglichkeiten nicht ausreichen, bevor man mit der Bank über eine kostenpflichtige Erweiterung des Sondertilgungsrechtes spricht. Für höhere Sondertilgungsoptionen können Banken entweder eine einmalige Bearbeitungsgebühr, die so genannte „Optionsprämie“, berechnen oder es gibt einen Zinsaufschlag auf die ursprüngliche Kreditkondition (z.B. +0,10% oder +0,20% – je nach Höhe der gewünschten Sondertilgungen).
Tipps rund um das Thema „Sondertilgung“
Im Zusammenhang mit dem Thema „Sondertilgungen“ gibt es viele Dinge, welche man als Kreditnehmer richtig machen kann. Je nach Zinsniveau ist es sehr lukrativ, wenn jährliche Sondertilgungen bei einem Kredit mit verhältnismäßig hohem Zinssatz getätigt werden (vor allem wenn eine große Differenz zwischen dem im Kreditvertrag festgelegten Kreditzins und dem aktuellen Niveau der Guthabenverzinsung liegt – beispielsweise 4,00% Darlehenszins und 0,10% Guthabenverzinsung auf dem Tagesgeldkonto). Die bereits erwähnte Kapitalbindung darf dabei jedoch nicht außer Acht gelassen werden, sodass Sondertilgungen nur dann durchgeführt werden sollten, wenn finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, welche langfristig nicht benötigt werden. Um Kosten zu sparen, sollte man beim Abschluss eines Kreditvertrages erst einmal erfragen, welches das höchstmögliche, kostenfreie Sondertilgungsrecht ist. In den meisten Fällen sind jährliche Sondertilgungsrechte von 5,00 bis 10,00% des ursprünglichen Darlehensbetrages absolut ausreichend. Als Kreditnehmer möchte man in den meisten Fällen schließlich auch noch ein schönes Auto fahren, regelmäßig Urlaub machen sowie einen guten Lebensstandard haben. „Extrem“ hohe Sondertilgungsrechte machen in der Praxis nur dann Sinn, wenn innerhalb der Sollzinsbindung mit einem außerordentlichen und hohen Geldeingang zu rechnen ist, beispielsweise durch die Fälligkeit einer Lebensversicherung oder einer zu erwartenden Erbschaft.
Fazit: Ein Kredit mit Sondertilgungsrecht ist für den Kreditnehmer sehr vorteilhaft, um eine möglichst hohe Flexibilität zu haben. Durch Sondertilgungen können Kreditnehmer Zinskosten sparen sowie die Kreditlaufzeit gezielt verkürzen. Aus Verbraucherschutzgründen werden Kredite mit Sondertilgungsoptionen mittlerweile von fast allen Banken angeboten. Unterschiede gibt es dabei, hinsichtlich der maximalen Höhe oder der entstehenden Kosten. Ein Sondertilgungsrecht von 5,00 bis 10,00% des ursprünglichen Darlehensbetrages kann dabei in den meisten Fällen kostenfrei vereinbart werden.