In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es für Verbraucher sehr reizvoll, vor einigen Jahren aufgenommene Kreditmittel vorzeitig bei ihrer Bank abzulösen. Dies gilt für Privatkredite, aber zum Teil auch für Baufinanzierungsdarlehen, welche sich noch in der Zinsbindung befinden.
Vorzeitige Kreditablösung – welche Aspekte sollten beachtet werden?
Bei der vorzeitigen Kreditablösung muss grundsätzlich zwischen zwei möglichen Vorgehensweisen unterschieden werden: Auf der einen Seite ist es möglich, einen bestehenden Kredit mit einem neuen Kredit abzulösen beziehungsweise umzuschulden. Der Verbraucher profitiert hier von einer möglichen Zinsdifferenz, da aktuelle Kreditmittel aufgrund des Zinstiefs sehr günstig sind. Auf der anderen Seite können Kreditnehmer alte Kredite natürlich auch mit angespartem Guthaben abzulösen.
Dies ist aktuell besonders lukrativ, da die derzeitige Guthabenverzinsung, auch bei der noch so zinsstarken Direktbank, bei maximal 1,00% liegt. Wer beispielsweise 7.000,00 Euro von seinem Tagesgeldkonto nutzt, um einen Privatkredit mit 4,99%-Verzinsung vollständig abzuzahlen, hat mit Blick auf die eingesparten Sollzinsen eine attraktive Rendite. Dazu wird die vorherige Kreditrate frei, was Monat für Monat natürlich für zusätzliche Flexibilität bei der Haushaltsführung sorgt.
Welche Aspekte müssen bei der Ablösung eines Privatkredits beachtet werden?
Bei Privatkrediten, welche in der Regel ohne Zinsbindung abgeschlossen werden, haben Kreditnehmer das Recht, ihren aufgenommenen Kredit jederzeit sonderzutilgen oder vollständig abzulösen. Bei einer Sondertilgung überweist man einfach einen individuellen Betrag auf das jeweilige Kreditkonto, während man sich bei einer Vollablösung den offenen Kreditsaldo zu einem bestimmten Stichtag berechnen lässt. Besonderheiten kann es beispielsweise mit Blick auf eine vorhandene Restkreditversicherung geben. Bei einer Restkreditversicherung zahlt der Kreditnehmer einen Versicherungsbeitrag, welcher den Kredit gegen verschiedene Risiken wie Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit versichert.
Der Versicherungsbeitrag wird bei Kreditaufnahme für die gesamte Laufzeit des Kredits eingepreist. Bei einer vorzeitigen Kreditablösung hat der Kreditnehmer einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Betrags der Restkreditversicherung. Kreditnehmer sollten aus diesem Grund unbedingt in ihrem Kreditvertrag prüfen, ob und in welchem Umfang ein Beitrag für eine Restkreditversicherung angefallen ist.
Bei Baufinanzierungsdarlehen muss das Thema „Vorfälligkeit“ berücksichtigt werden
Bei Baufinanzierungsdarlehen mit fester Zinsbindung haben nur die wenigstens Kreditnehmer ein uneingeschränktes Sondertilgungsrecht, welches eine unkomplizierte Vollablösung ermöglichen würde. Wer ein Baufinanzierungsdarlehen vorzeitig ablösen möchte, muss in den meisten Fällen eine so genannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ bezahlen. Der Kreditgeber hat schließlich mit den bis zum Ablauf der Zinsbindung entstehenden Zinserträgen geplant und hierfür möchte er im Rahmen der gewünschten Ablösung eine Entschädigung haben. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird von jeder Bank individuell und zum Teil auch etwas intransparent kalkuliert. Fakt ist, dass es vor allem auf den Aspekt der Zinsdifferenz (alte Kondition des Kreditvertrags im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau) sowie die noch offenen Jahre der Sollzinsbindung ankommt.
Ob sich eine Ablösung mit Vorfälligkeitsentschädigung lohnt, dass muss situativ und von jedem Kunden individuell entschieden werden. Emotional weiß der Kunde natürlich, dass sein Objekt schon eher den begehrten Status der „Schuldenfreiheit“ erreicht, rechnerisch lässt sich bei einer Vorfälligkeitsentschädigung jedoch meist nicht viel sparen. Es gibt einige Banken, welche ihren Kunden bei Todesfällen oder Zwangsversteigerungen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung entgegenkommen, aufgrund der angespannten Situation am Zinsmarkt werden derartige Kulanzfälle jedoch immer seltener.