
Wer einen Online Kredit abgeschlossen hat und diesen zwischen Beantragung und Auszahlung oder unmittelbar nach der Auszahlung widerrufen möchte, der muss hierbei einiges beachten. Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb ein Online Kredit widerrufen werden soll, beispielsweise da der Kreditbedarf nicht mehr besteht oder der Kreditnehmer zwischenzeitlich ein zinsgünstigeres Angebot gefunden hat.
Einen Online Kredit richtig widerrufen
Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass der gewünschte Widerruf auch richtig durchgeführt wird, ansonsten behält der zustande gekommene Kreditvertrag seine Gültigkeit. Dieses Szenario wäre besonders fatal, wenn der Kreditnehmer nicht über ein uneingeschränktes Sondertilgungsrecht verfügen würde. Doch welche Dinge sind beim Kredit-Widerruf wichtig? Wie muss man vorgehen um einen Online Kredit richtig zu widerrufen?
Wie sieht das Widerrufsrecht aus und welche Fristen gibt es?
Rechtlich betrachtet gehören Online Kredite zur Kategorie der „Verbraucherdarlehen“, sodass der Kreditnehmer im Rahmen des Abschlusses über ein Widerrufsrecht verfügt. Dieses wird im § 495 des BGB geregelt und sieht eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen zu. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Kreditnehmer seine Vertragskopie mit sämtlichen kreditrelevanten Daten zuzüglich einer Widerrufsbelehrung erhalten hat. Die kreditrelevanten Daten müssen unter anderem die Kredithöhe, die Vertragslaufzeit, die Höhe der monatlichen Rate sowie den effektiven Jahreszins beinhalten. Fehlt eine dieser so genannten „Pflichtangaben“ oder wird sie dem Kreditnehmer erst durch ein weiteres Schreiben und zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, so verlängert sich das gesetzliche Widerrufsrecht auf 30 Tage. Viele Banken bieten ihren Kunden aus diesem Grund schon von vornherein eine 30-tägige Widerrufsfrist. Online Kredite gehören nur dann nicht zur Kategorie der Verbraucherdarlehen, wenn es sich um einen Kredit gegen Pfand handelt oder der Kreditbetrag geringer als 200 Euro beziehungsweise die Vertragslaufzeit kürzer als drei Monate ist. Können diese Punkte verneint werden, so verfügt der Kreditnehmer immer über ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 beziehungsweise 30 Tagen.
In manchen Fällen ist eine nachträgliche Zinsanpassung möglich
Der häufigste Grund für einen Kredit-Widerruf ist die Sichtung eines besseren beziehungsweise zinsgünstigeren Kreditangebotes – dies wissen natürlich auch die Banken. Um die Widerrufs-Quote zu verbessern, bieten zahlreiche Banken bei ihrem Online Kredit die Möglichkeit einer nachträglichen Zinsanpassung an, welche auch als „Preisgarantie“ oder „Zinsgarantie“ ausgeschrieben wird. Von dieser Option können Kreditnehmer innerhalb einer gewissen Frist Gebrauch machen, welche in der Regel mit der Kreditauszahlung beginnt. Der Service der „Preisgarantie“ kann beispielsweise besagen, dass der Kreditzins des Kunden verändert beziehungsweise reduziert wird, wenn der Kreditnehmer innerhalb von 30 Tagen ein zinsgünstigeres Kreditangebot von einer anderen Bank erhält. Es kann sich also auch nach dem Abschluss eines Online Kredits immer noch lohnen die „Augen offen“ zu halten und nicht nur im Rahmen des vorherigen Kreditvergleichs. Banken, welche für ihren Online Kredit beispielsweise eine „Preisgarantie“ bieten, sind die Norisbank (mit 30-tägiger Frist) oder die Santander Bank (mit 15-tägiger Frist).
So läuft die Rückabwicklung beim Kredit-Widerruf
Wenn ein Online Kredit im Rahmen der hierzu vorgesehenen Frist widerrufen wird, so sieht die Rückabwicklung wie folgt aus: Im Rahmen des § 357 BGB sind Kreditgeber und Kreditnehmer nicht mehr länger an den ursprünglichen Vertrag gebunden – was bedeutet, dass alles wird wieder auf „Anfang“ gestellt wird, als ob niemals ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen worden wäre. Befand sich der Kredit noch in der Beantragungsphase, kommt die Auszahlung des Kreditbetrags dementsprechend nicht zustande. Der Kreditnehmer kann seine Ausfertigung des Kreditvertrags, nachdem er eine Bestätigung der Bank bekommen hat, vernichten und der Widerruf ist erledigt. Wenn die Kreditmittel jedoch bereits ausgezahlt wurden, sieht die Rückabwicklung vor, dass der gesamte Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden muss. Der Kreditgeber stellt den Kreditbetrag jedoch nicht nur fällig, er berechnet für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung natürlich auch Zinsen. Diese „Widerrufs-Zinsen“ werden Tag genau, entsprechend dem jeweiligen Kreditzins berechnet. Wie hoch die jeweilige Tagesverzinsung ausfällt, kann entweder ausgerechnet oder dem Kreditvertrag unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“ entnommen werden.
Diese Aspekte sind für einen reibungslosen Widerruf wichtig
Wer einen reibungslosen Widerruf anstrebt, der sollte unbedingt einige Dinge beachten. Zuerst einmal ist es wichtig, dass das Widerrufsschreiben innerhalb der gesetzlichen oder der von der jeweiligen Bank eingeräumten Widerrufsfrist beim jeweiligen Kreditinstitut eingeht. Der Widerruf kann per Brief, Fax oder E-Mail an den jeweiligen Kreditgeber geschickt werden. Empfehlenswert ist immer noch die Variante Brief per Einschreiben, da man dadurch als Kreditnehmer den besten Nachweis hat. Unabhängig von der Variante für welche man sich entscheidet, sollte man immer einige Tage später beim Kreditgeber anrufen und fragen, ob das Widerrufsschreiben angekommen ist und sich dementsprechend in der Bearbeitung befindet. Einen Grund für den Kredit-Widerruf muss der Kreditnehmer nicht liefern, es kommt einzig und allein darauf an, dass der Poststempel von einem Datum ist, welches sich innerhalb der jeweiligen Widerrufsfrist befindet. Wer beispielsweise einen Kredit bei Bank A widerruft, um einen neuen Kredit bei Bank B aufzunehmen und die von Bank A gewährten Kreditmittel auch bereits investiert hat, der sollte sich unmittelbar nach dem Widerruf um die weitere Beantragung bei Bank B kümmern. Bank A wird den Kreditbetrag nach Bearbeitung des Widerrufs mit einer Frist von 30 Tagen fällig stellen und es wäre natürlich fatal, wenn der jeweilige Kreditbetrag dann nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen würde (Bank B wird für die Bearbeitung von Kreditanfrage und Auszahlung schließlich auch eine gewisse Zeit benötigen).
Was passiert im Falle eines Widerrufs mit der Restkreditversicherung?
Online Kredite werden häufig in Kombination mit einer Restkredit- oder auch Restschuldversicherung abgeschlossen. Diese sichert Kreditnehmer und Kreditgeber vor typischen „Ausfallrisiken“ wie Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab und ist daher der Grund, weshalb Online Kredite mit zinssubventionierten Konditionen angeboten werden. Im Falle eines Kredit-Widerrufs muss natürlich auch die dazugehörige Restkreditversicherung gekündigt werden. Dies sollte man als Kreditnehmer in jedem Fall im Widerrufsschreiben vermerken, da die Restkreditversicherung meist nicht direkt vom Kreditgeber, sondern von einem Versicherungspartner angeboten wird. Der Kreditgeber leitet den Widerruf beziehungsweise die Kündigung der Restkreditversicherung dann an den jeweiligen Partner weiter. In der Vergangenheit kam es bei der Kündigung von Restkreditversicherungen häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, da Versicherungspartner den jeweiligen Vertrag nicht so einfach auflösen wollten. Hierbei zählt vor allem der Aspekt, ob die jeweilige Restkreditversicherung auch unabhängig vom Kredit abgeschlossen wurde oder ob es sich um ein „verbundenes Geschäft“ handelte. Bei einem verbundenen Geschäft (Kredit und Restkreditversicherung wurden dem Kunden als „Gesamtpaket“ angeboten) gilt der Widerruf gemäß § 358 Absatz 3 BGB nicht nur für den Kredit, sondern auch für die Restkreditversicherung.