
Wer eine geringfügige Beschäftigung, einen so genannten „Minijob“, besitzt, erhält hierfür ein monatliches Einkommen, welches bei maximal 450,00 Euro liegt. Natürlich kommt es auch im Leben eines „Minijobbers“ zu verschiedenen Situationen, bei denen ein Kapitalbedarf besteht, welcher nur durch die Aufnahme eines Kredites gestillt werden kann. Bei einem niedrigen monatlichen Einkommen von maximal 450,00 Euro, stellt sich jedoch die Frage wie und unter welchen Umständen die Kreditaufnahme für einen „Minijobber“ möglich ist? Der folgende Artikel thematisiert die Kreditaufnahme für Personen mit einem Minijob und geht dabei auf wichtige Kriterien und Voraussetzungen ein.
Das Problem der Kapitaldienstfähigkeit bei einem Minijob
Bei jeder Kreditbeantragung ist es ein absolutes Pflichtkriterium, das der Kreditnehmer eine positive und für den gewünschten Kredit ausreichende Kapitaldienstfähigkeit nachweisen kann. Der Kreditgeber möchte sich schließlich sicher sein, dass die Höhe der monatlichen Kreditrate vom Kreditnehmer auch dauerhaft und ohne Komplikationen getragen werden kann. Bei einem geringen Monatseinkommen von bis zu 450,00 Euro, welches aus einer geringfügigen Beschäftigung resultiert, kommt es bei der Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit natürlich sofort zu Problemen. Banken errechnen die Kapitaldienstfähigkeit im Regelfall indem das monatliche Einkommen minus laufender Verpflichtungen, beispielsweise aus Mietzahlungen, sowie einer festgelegten Lebenshaltungskostenpauschale gerechnet wird.
Diese Lebenshaltungskostenpauschale liegt bei alleinstehenden Personen häufig bei 700,00 Euro oder sogar höher, sodass eine klassische Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit bei Einnahmen aus einem Minijob nicht möglich ist. Ein „Minijobber“ hat in diesem Zusammenhang nur Aussichten auf einen Kredit, wenn er beispielsweise keine Miete bezahlen muss und die Kosten für den monatlichen Lebensunterhalt bereits anderweitig getragen werden, beispielsweise durch das monatliche Einkommen des Lebensgefährten. Nur in einem solchen Fall können die Einnahmen aus einem Minijob überhaupt als freie, monatliche Liquidität, welche zur Rückzahlung eines Kredites verwendet werden kann, angesehen werden.
Klare Grenzen für den Kreditbetrag sowie die Kreditrate
Auf der einen Seite ist die Kreditaufnahme bei einer geringfügigen Beschäftigung nur bei gewissen Rahmenbedingungen und einer speziellen, persönlichen Lebenssituation möglich, beispielsweise wenn der Kreditnehmer noch zuhause wohnt und daher keine Mietverpflichtungen sowie Aufwendungen für den Lebensunterhalt zu tragen hat. Auf der anderen Seite ist die Kreditaufnahme bei einem Minijob ebenfalls nur dann möglich, wenn gewisse Grenzen hinsichtlich des Kreditbetrags sowie der Kreditrate eingehalten werden. Ein Autokredit mit einem Kreditbetrag von 10.000,00 Euro wird in Deutschland von keiner seriösen Bank an einen „Minijobber“ vergeben. Es ist hingegen durchaus machbar, dass auch Personen, welche einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, Konsumkredite mit einem Betrag von 500,00 bis 2.000,00 Euro aufnehmen können. Kredite im Kleinkreditbereich können oftmals schon mit einer monatlichen Rate von 50,00 bis 100,00 Euro zurückgeführt werden. Bei derartig niedrigen Raten kann auch ein „Minijobber“, beispielsweise durch die Einreichung von Kontoauszügen, nachweisen, dass er für den Zeitraum der vereinbarten Kreditlaufzeit in der Lage sein wird, die monatliche Rate zu tragen.
Auch Ratenkaufverträge oder die sehr populären „Null-Prozent-Finanzierungen“ können oftmals von Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung abgeschlossen werden. Wichtig ist den Finanzierungsunternehmen dabei vor allem, dass das Minijobverhältnis schon seit einem gewissen Zeitraum besteht und dass der Kreditnehmer anhand der Abrechnung nachweisen kann, dass er auch beispielsweise jeden Monat die vollen 450,00 Euro von seinem Arbeitgeber bezieht. Die Arbeitsstunden können bei einem Minijobverhältnis schließlich von Monat zu Monat variieren, was schnell dazu führen könnte, dass dem „Minijobber“ bis zu 50% seiner monatlichen Einnahmen fehlen. Gegen derartige Risiken können sich Banken zwar nur begrenzt absichern, aber die Kreditwürdigkeit eines geringfügig Beschäftigten steigt in jedem Fall, wenn er Abrechnungen aus der Vergangenheit oder auch einen Arbeitsvertrag mit festgeschriebener Stundenanzahl vorlegen kann.
Tipps für die Kreditaufnahme bei einem Minijob
Wie bei jeder anderen Kreditbeantragung haben natürlich auch „Minijobber“ die Möglichkeit, ihre Kreditwürdigkeit durch die Bereitstellung von Zusatzsicherheiten zu steigern. Wer beispielsweise über Guthaben in einer Lebensversicherung oder auf einem Bausparvertrag verfügt, kann dieses für den Zeitraum des gewünschten Kredits vollständig oder zum Teil an den Kreditgeber abtreten.
Darüber hinaus sind selbstschuldnerische Bürgschaften von solventen Privatpersonen ein gutes Argument, um eine positive Kreditentscheidung von der Bank zu erhalten. Wer noch eine Stufe höher gehen möchte, der sucht sich beispielsweise in seiner Familie einen Mitantragssteller, welcher gemeinsam mit ihm den Kreditvertrag eingeht. In einem solchen Fall erfüllen auch „Minijobber“ schnell die gängigen Kriterien für die Kreditvergabe.
Eine weitere Möglichkeit zur Steigerung der Kreditwürdigkeit als „Minijobber“ ist der Nachweis von bestehenden Daueraufträgen, welche beispielsweise zwecks Rücklagenbildung Monat für Monat auf ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto gingen. Wenn ein Kreditinteressent mit Minijob derartige Daueraufträge über einen gewissen Zeitraum ausgeführt hat, so kann er seiner Bank schnell nachweisen, dass er nachhaltig in der Lage ist einen Kreditbetrag von beispielsweise 50,00 Euro zu tragen. Natürlich muss sich eine Bank immer auf Zusatzsicherheiten und derartige Nachweise einlassen, insbesondere bei geringen Kreditbeträgen ist die Kreditentscheidung jedoch häufig „Verhandlungssache“.
Keine Pauschale Aussage für Minijobber möglich
Die Frage, ob und wie die Kreditaufnahme bei einem Minijob möglich ist, kann nicht pauschal mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Fakt ist, dass immer individuell geschaut werden muss, wie die jeweilige Situation des „Minijobbers“ aussieht. Generell ist es so, dass Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung nur dann die Chance auf eine Kreditzusage besitzen, wenn die Einnahmen des Minijobs auch wirklich eine freie Liquidität darstellen. Hierzu ist es wichtig, dass der „Minijobber“ keine anderweitigen, monatlichen Verpflichtungen besitzt und beispielsweise keine Miete zahlen muss. Darüber hinaus ist es extrem wichtig, dass der Kreditbetrag innerhalb einer gewissen Grenze liegt und die gewünschte Kreditrate für den „Minijobber“ angemessen und tragbar ist. Durch das Stellen von Sicherheiten sowie die Einreichung einiger Nachweise wie Einkommensabrechnungen und dem Arbeitsvertrag haben Kreditinteressenten mit Minijob die Möglichkeit, ihre Kreditwürdigkeit nachhaltig zu verbessern.