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Kann ich als Bürge einen Kredit aufnehmen?

Michael Müller
Michael Müller
Veröffentlicht am: November 9, 2025

Viele Menschen übernehmen eine Bürgschaft, um Angehörigen oder Freunden bei einem Kredit zu helfen. Doch sobald sie selbst finanzielle Unterstützung benötigen, stellt sich die Frage, ob sie trotz bestehender Bürgschaft einen eigenen Kredit aufnehmen können. Grundsätzlich kann eine Person, die als Bürge eingetragen ist, einen Kredit aufnehmen – jedoch nur, wenn ihre finanzielle Belastbarkeit dies zulässt.

Die Rolle als Bürge beeinflusst die eigene Kreditwürdigkeit, weil Banken die potenzielle Haftung aus der Bürgschaft als zusätzliches Risiko bewerten. Wer bereits für einen anderen Kredit haftet, muss nachweisen, dass er auch bei einer möglichen Inanspruchnahme als Bürge seine eigenen Verpflichtungen erfüllen kann. Das kann die Kreditvergabe erschweren oder zu strengeren Konditionen führen.

Im weiteren Verlauf wird erläutert, welche rechtlichen und finanziellen Faktoren hierbei eine Rolle spielen, welche Schutzmöglichkeiten bestehen und welche Alternativen sinnvoll sein können. So lässt sich besser einschätzen, welche Optionen offenstehen, wenn man als Bürge selbst einen Kredit benötigt.

Was bedeutet es, Bürge zu sein?

Eine Bürgschaft verpflichtet eine Person, für die Schulden eines anderen einzustehen, wenn dieser nicht mehr zahlen kann. Sie schafft für den Gläubiger zusätzliche Sicherheit und beeinflusst die finanzielle Verantwortung und Bonität des Bürgen erheblich.

Rechte und Pflichten eines Bürgen

Ein Bürge haftet gegenüber dem Gläubiger für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners. Er tritt ein, wenn der Schuldner seine Zahlungen nicht mehr leisten kann. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einem Bürgschaftsvertrag gemäß § 765 BGB.

Der Bürge hat das Recht, über alle relevanten Vertragsbedingungen informiert zu werden. Er darf Nachweise über die Forderung verlangen und prüfen, ob die Hauptschuld tatsächlich besteht.

Pflichten entstehen mit der Unterschrift: Er muss die offene Schuld begleichen, sobald der Gläubiger ihn in Anspruch nimmt. Nach der Zahlung kann der Bürge die Rückerstattung vom ursprünglichen Schuldner verlangen (Regressanspruch).

Wesentliche Punkte:

  • Vertragliche Bindung an den Gläubiger
  • Informations- und Prüfungsrechte
  • Zahlungspflicht bei Ausfall des Schuldners
  • Rückgriffsrecht gegenüber dem Hauptschuldner

Unterschiede zwischen Bürgschaft und Kreditaufnahme

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, für die Schulden eines anderen einzustehen. Sie erhält selbst kein Geld und profitiert nicht direkt vom Kredit.

Bei einer Kreditaufnahme ist die Person selbst der Schuldner. Sie bekommt den Kreditbetrag ausgezahlt und ist allein für Rückzahlung und Zinsen verantwortlich.

Merkmal Bürgschaft Kreditaufnahme
Vertragspartner Bürge, Gläubiger, Schuldner Kreditnehmer, Bank
Auszahlung von Geld Nein Ja
Hauptverpflichtung Haftung für fremde Schuld Eigene Rückzahlungspflicht
Nutzen Keine direkte finanzielle Nutzung Direkter Kapitalzugang

Dieser Unterschied ist entscheidend: Der Bürge trägt das Risiko, ohne selbst einen finanziellen Vorteil zu haben.

Risiken und Haftung als Bürge

Die Haftung eines Bürgen kann vollständig sein. Wenn der Hauptschuldner ausfällt, darf der Gläubiger den gesamten offenen Betrag vom Bürgen verlangen.

Die Bürgschaft wirkt sich auf die Bonität des Bürgen aus, da Banken mögliche Haftungsrisiken berücksichtigen. Eine Bürgschaft kann daher die eigene Kreditwürdigkeit verringern.

Besonders riskant sind selbstschuldnerische Bürgschaften, bei denen der Gläubiger den Bürgen sofort in Anspruch nehmen kann, ohne vorher den Schuldner zu mahnen.

Vor einer Unterschrift sollte der Bürge prüfen:

  • Höhe und Laufzeit der möglichen Haftung
  • Art der Bürgschaft (einfach oder selbstschuldnerisch)
  • Eigene finanzielle Belastbarkeit

Ein Bürge sollte sich der rechtlichen und finanziellen Tragweite bewusst sein, bevor er eine solche Verpflichtung eingeht.

Kreditaufnahme als Bürge: Ist das möglich?

Ob ein Bürge selbst einen Kredit aufnehmen kann, hängt von seiner finanziellen Situation, seiner bestehenden Bürgschaft und der Bewertung durch die Bank ab. Die Verpflichtung aus einer Bürgschaft beeinflusst die Kreditwürdigkeit direkt und kann die Chancen auf einen neuen Kredit verringern.

Auswirkungen der Bürgschaft auf die eigene Kreditwürdigkeit

Eine Bürgschaft stellt eine finanzielle Verpflichtung dar, auch wenn der Bürge zunächst kein Geld zahlt. Banken bewerten sie wie eine potenzielle Verbindlichkeit, da der Bürge im Ernstfall für den gesamten Kreditbetrag haftet.

Diese mögliche Belastung reduziert die Kreditwürdigkeit. Selbst wenn der Bürge über ein stabiles Einkommen verfügt, wird seine Bonität durch die Bürgschaft geschwächt.

Viele Kreditinstitute berücksichtigen Bürgschaften in der Haushaltsrechnung, um das verfügbare Einkommen zu ermitteln. Je höher der Bürgschaftsbetrag, desto geringer fällt der finanzielle Spielraum für neue Kredite aus.

Beispielhafte Auswirkungen:

Faktor Einfluss auf Kreditwürdigkeit
Höhe der Bürgschaft Verringerung des frei verfügbaren Einkommens
Laufzeit des Kredits Längere Laufzeit = längere Haftungsdauer
Rückzahlung des Hauptkredits Entlastung erst nach vollständiger Tilgung

Kriterien der Banken bei der Kreditvergabe an Bürgen

Banken prüfen bei einem Kreditwunsch eines Bürgen dieselben Kriterien wie bei jedem anderen Antragsteller, berücksichtigen jedoch zusätzliche Risiken. Entscheidend sind Einkommen, Beschäftigungsdauer, bestehende Verpflichtungen und die Höhe der Bürgschaft.

Wenn ein Bürge bereits für einen laufenden Kredit haftet, bewertet die Bank diese Bürgschaft als finanzielle Verpflichtung. Sie kann den Kreditrahmen entsprechend reduzieren oder den Antrag ablehnen.

Einige Banken verlangen Nachweise über die Rückzahlung des Hauptkredits, um das Risiko besser einzuschätzen. Andere setzen eine Mindestzeit seit Abschluss der Bürgschaft voraus, bevor ein neuer Kredit genehmigt wird.

Wichtige Prüfkriterien:

  • Regelmäßiges Nettoeinkommen
  • Verhältnis von Einkommen zu bestehenden Verpflichtungen
  • Art der Bürgschaft (selbstschuldnerisch oder einfach)
  • Stabilität der finanziellen Verhältnisse

Schufa-Eintrag und Bonitätsprüfung

Eine Bürgschaft wird in der Regel nicht als eigener Kredit in der Schufa vermerkt, kann aber indirekte Auswirkungen haben. Banken melden häufig, dass eine Bürgschaft besteht, wodurch sie bei zukünftigen Bonitätsprüfungen sichtbar wird.

Die Schufa bewertet diese Information als potenzielles Risiko. Selbst ohne Zahlungspflicht kann die Bürgschaft die Bonitätseinstufung leicht verschlechtern. Das kann zu höheren Zinssätzen oder strengeren Kreditbedingungen führen.

Bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Bürgschaft, etwa wenn der Hauptschuldner nicht zahlt, erfolgt ein Eintrag über die Zahlungspflicht. Dieser wirkt sich deutlich negativ auf den Score aus.

Tipp: Bürgen sollten regelmäßig ihre Schufa-Daten prüfen, um eventuelle Einträge oder fehlerhafte Informationen frühzeitig zu erkennen.

Grenzen der Kreditaufnahme für Bürgen

Die Kreditaufnahme eines Bürgen ist grundsätzlich möglich, aber eingeschränkt. Banken sehen in einer bestehenden Bürgschaft ein zusätzliches Risiko, das die maximale Kreditsumme begrenzt.

Je nach Höhe und Art der Bürgschaft kann die Bank den Antrag nur unter strengen Bedingungen bewilligen, etwa mit höheren Sicherheiten oder einem zweiten Kreditnehmer.

Wenn der Bürge bereits für mehrere Kredite haftet, sinkt die Chance auf neue Finanzierungen deutlich. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, erst nach Ablauf oder Entlassung aus der Bürgschaft einen neuen Kredit zu beantragen.

Grenzbeispiele:

  • Bürge für hohen Kreditbetrag: Genehmigung meist nur mit zusätzlicher Sicherheit
  • Bürge mit geringem Einkommen: Hohe Ablehnungswahrscheinlichkeit
  • Bürge ohne laufende Verpflichtungen: Bessere Chancen auf Kreditbewilligung

Herausforderungen und Besonderheiten bei der Kreditaufnahme

Eine Person, die bereits als Bürge auftritt, steht bei einer eigenen Kreditaufnahme oft vor zusätzlichen Hürden. Banken prüfen ihre finanzielle Belastbarkeit besonders genau, bewerten bestehende Verpflichtungen kritisch und reagieren sensibel auf Veränderungen im Einkommen oder Vermögen.

Mögliche Ablehnungsgründe durch Banken

Banken sehen in bestehenden Bürgschaften ein erhöhtes Risiko. Selbst wenn der Bürge bisher nicht zahlen musste, gilt die potenzielle Haftung als verbindliche Verpflichtung. Diese wird bei der Bonitätsprüfung wie ein Schuldenrisiko berücksichtigt.

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist eine verringerte Kreditwürdigkeit durch die mögliche Inanspruchnahme aus der Bürgschaft. Auch ein negativer Schufa-Eintrag oder eine bereits hohe Verschuldung können zur Ablehnung führen.

Zudem achten Kreditinstitute auf die Einkommensstabilität. Unsichere Arbeitsverhältnisse oder unregelmäßige Einnahmen machen eine Kreditbewilligung unwahrscheinlicher. In solchen Fällen verlangen Banken oft zusätzliche Sicherheiten oder lehnen den Antrag vollständig ab.

Beispielhafte Ablehnungsgründe:

Grund Beschreibung
Bestehende Bürgschaft Belastet die Bonität durch potenzielle Haftung
Niedriges Einkommen Reicht nicht zur Deckung möglicher Verpflichtungen
Negative Schufa Signalisiert erhöhtes Ausfallrisiko

Auswirkungen mehrerer Bürgschaften

Wer mehrere Bürgschaften übernommen hat, gilt für Banken als stärker finanziell gebunden. Jede Bürgschaft erhöht das theoretische Risiko, dass der Bürge gleichzeitig für mehrere Kredite einstehen muss.

Selbst wenn keine Zahlungen fällig sind, mindern mehrere Bürgschaften den finanziellen Spielraum. Kreditgeber berechnen die mögliche Belastung oft konservativ und reduzieren den maximalen Kreditbetrag entsprechend.

Ein weiterer Effekt betrifft die Bonitätsbewertung in der Schufa. Mehrere Bürgschaften können dort als Risiko vermerkt werden, was zukünftige Kreditanfragen erschwert. Banken prüfen daher genau, ob der Antragsteller trotz dieser Verpflichtungen noch über ausreichende Rückzahlungsfähigkeit verfügt.

Veränderung der finanziellen Situation

Ändert sich die finanzielle Lage eines Bürgen, wirkt sich das direkt auf seine Kreditwürdigkeit aus. Ein Einkommensrückgang, Arbeitsplatzverlust oder steigende Lebenshaltungskosten können die Fähigkeit zur Kreditrückzahlung deutlich einschränken.

Banken reagieren auf solche Veränderungen mit neuen Bonitätsprüfungen. Auch bestehende Kredite können davon betroffen sein, etwa wenn eine Nachbesicherung verlangt wird.

Wer als Bürge bereits Verpflichtungen trägt, sollte bei finanziellen Veränderungen frühzeitig mit der Bank sprechen. Eine offene Kommunikation kann helfen, Zahlungsausfälle oder Vertragskündigungen zu vermeiden und mögliche Anpassungen rechtzeitig zu vereinbaren.

Rechtliche Aspekte und Schutzmöglichkeiten

Eine Bürgschaft unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben, die sowohl den Kreditgeber als auch den Bürgen betreffen. Wer eine Bürgschaft übernimmt, sollte die rechtlichen Grenzen, mögliche Widerrufsrechte und verfügbare Beratungsangebote kennen, um finanzielle Risiken zu begrenzen.

Gesetzliche Regelungen zur Bürgschaft

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Bürgschaft in den §§ 765 ff. BGB. Eine Bürgschaft ist nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen wird. Der Bürge verpflichtet sich, für die Schuld des Kreditnehmers einzustehen, falls dieser nicht zahlt.

Es gibt verschiedene Formen, etwa die selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der die Bank den Bürgen direkt in Anspruch nehmen kann, und die Ausfallbürgschaft, bei der erst nach erfolgloser Vollstreckung gegen den Hauptschuldner gezahlt werden muss.

Gerichte prüfen Bürgschaften auf Sittenwidrigkeit, wenn sie den Bürgen wirtschaftlich überfordern. Besonders bei familiären Bürgschaften kann ein Vertrag unwirksam sein, wenn eine emotionale Abhängigkeit ausgenutzt wurde. Diese Schutzregelung soll verhindern, dass Privatpersonen unangemessen hohe Risiken eingehen.

Widerrufsrecht und Kündigung der Bürgschaft

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Bürge als Verbraucher handelt und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder online abgeschlossen wurde. In solchen Fällen gilt die übliche 14‑tägige Widerrufsfrist.

Eine Kündigung der Bürgschaft ist grundsätzlich nicht möglich, da sie an die zugrunde liegende Schuld gebunden ist. Endet das Darlehen, erlischt auch die Bürgschaft. Bei Höchstbetragsbürgschaften kann der Bürge jedoch verlangen, dass seine Haftung auf den vereinbarten Betrag beschränkt bleibt.

Wird die Hauptschuld verändert, etwa durch eine Kreditaufstockung, ohne Zustimmung des Bürgen, kann die Bürgschaft in diesem Umfang unwirksam werden. Daher sollte jede Vertragsänderung schriftlich bestätigt werden.

Beratung und Unterstützung durch Experten

Vor der Unterschrift empfiehlt sich eine rechtliche oder finanzielle Beratung. Fachanwälte für Bank‑ und Kapitalmarktrecht oder Schuldnerberatungen können die Vertragsbedingungen prüfen und auf Risiken hinweisen.

Auch Verbraucherzentralen bieten Informationen zu typischen Bürgschaftsfallen. Sie helfen, Vertragsklauseln zu verstehen und mögliche Alternativen wie Sicherungsabtretungen oder Mithaftungen zu prüfen.

Ein Experte kann zudem die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Bürgschaft bewerten. So lässt sich vermeiden, dass der Bürge Verpflichtungen eingeht, die seine eigene Kreditwürdigkeit gefährden.

Alternativen zur Kreditaufnahme als Bürge

Wer nicht als Bürge auftreten möchte, kann andere Wege finden, um eine Finanzierung zu ermöglichen oder finanzielle Unterstützung zu leisten. Dabei spielen gemeinsame Kredite, zusätzliche Sicherheiten und private Darlehensformen eine wichtige Rolle, um Risiken zu minimieren und die eigene Bonität zu schützen.

Gemeinsamer Kredit mit dem Hauptschuldner

Ein gemeinsamer Kredit mit dem Hauptschuldner kann die Verantwortung gleichmäßig verteilen. Beide Kreditnehmer haften gemeinsam und profitieren oft von besseren Konditionen, da die Bank zwei Einkommen berücksichtigt. Diese Lösung ist besonders sinnvoll, wenn beide Parteien ein stabiles Einkommen und eine gute Bonität nachweisen können.

Die Haftung erfolgt solidarisch. Das bedeutet, dass die Bank im Zahlungsfall beide Kreditnehmer gleichermaßen in Anspruch nehmen kann. Im Gegensatz zur Bürgschaft entsteht jedoch ein eigener Kreditvertrag für beide, was rechtlich klarer und transparenter ist.

Ein gemeinsamer Kredit kann auch helfen, die SCHUFA-Einträge korrekt zuzuordnen. Da beide als Kreditnehmer auftreten, wird die Verpflichtung offen ausgewiesen und wirkt sich nachvollziehbar auf die Kreditwürdigkeit aus. Diese Variante eignet sich besonders für Ehepartner oder enge Familienangehörige.

Andere Sicherheiten anbieten

Statt einer Bürgschaft kann der Kreditnehmer materielle oder finanzielle Sicherheiten hinterlegen. Typische Beispiele sind Sparguthaben, Lebensversicherungen, Wertpapiere oder Immobilien. Diese reduzieren das Risiko der Bank und können zu günstigeren Zinsen führen.

Eine Übersicht möglicher Sicherheiten:

Sicherheitstyp Beispiel Vorteil für Kreditnehmer
Sachwerte Fahrzeug, Immobilie Bleibt im Eigentum, aber verpfändet
Finanzwerte Sparbuch, Depot Flexible Verfügbarkeit
Versicherungen Lebensversicherung Langfristige Absicherung

Diese Option ist besonders geeignet, wenn der Kreditnehmer über Vermögen verfügt, aber keine Person in die Haftung nehmen möchte. Sie vermeidet persönliche Verpflichtungen Dritter und bleibt wirtschaftlich überschaubar.

Finanzielle Unterstützung ohne Bürgschaft

Manchmal kann direkte Hilfe sinnvoller sein als eine Bürgschaft. Eine Möglichkeit besteht darin, ein privates Darlehen zu gewähren. Dabei leiht eine Person dem Kreditnehmer Geld zu individuell vereinbarten Konditionen, ohne dass eine Bank eingeschaltet ist.

Diese Variante schafft klare Verhältnisse zwischen den Beteiligten. Ein schriftlicher Vertrag sollte Laufzeit, Zinssatz und Rückzahlungsmodalitäten festhalten. Das schützt beide Seiten vor Missverständnissen.

Alternativ kann finanzielle Unterstützung auch in Form von Zuschüssen oder Beteiligungen erfolgen. So bleibt die Hilfe flexibel und ohne rechtliche Verpflichtung gegenüber einer Bank. Diese Ansätze reduzieren persönliche Risiken und erhalten gleichzeitig die finanzielle Handlungsfreiheit.

Fazit

Ein Bürge kann grundsätzlich selbst einen Kredit aufnehmen, wenn seine Bonität und Einkommenssituation dies zulassen. Banken prüfen dabei genau, ob bestehende Bürgschaften seine finanzielle Belastbarkeit beeinflussen.

Wird eine laufende Bürgschaft festgestellt, kann dies die Kreditwürdigkeit mindern. Die Bank bewertet das Risiko, dass der Bürge im Ernstfall für die Schulden des ursprünglichen Kreditnehmers aufkommen muss.

Wichtige Punkte für potenzielle Kreditnehmer:

  • Eine bestehende Bürgschaft zählt als mögliche Verbindlichkeit.
  • Eine gute Bonität und ein stabiles Einkommen bleiben entscheidend.
  • Offenheit gegenüber der Bank schafft Vertrauen und verhindert spätere Probleme.
Faktor Bedeutung für den Kredit
Bonität Bestimmt die Kreditkonditionen und Genehmigungschancen
Bürgschaft Kann Risiko erhöhen und Kreditrahmen einschränken
Einkommen Dient als Nachweis der Rückzahlungsfähigkeit

Wer trotz Bürgschaft einen Kredit beantragen möchte, sollte seine finanzielle Lage realistisch einschätzen. Eine ehrliche Selbstauskunft und eine transparente Kommunikation mit der Bank erhöhen die Chancen auf faire Konditionen.

Letztlich hängt die Entscheidung davon ab, ob die Bank das Risiko als tragbar einstuft und der Bürge seine Verpflichtungen klar trennen kann.

Filed Under: Lebenslagen, News

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