
Wenn es um die Absicherung eines Privat- beziehungsweise Konsumentenkredites geht, so setzen zahlreiche Kreditinstitute auf die Miteinbeziehung von Bürgen. Die Bürgschaft ist in Deutschland eine sehr beliebte und hoch akzeptierte Kreditsicherheit, welche eine gewünschte Kreditaufnahme in zahlreichen Situationen überhaupt erst möglich macht. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dem Thema „Kredit mit Bürgen“ und geht auf zahlreiche Aspekte ein, welche vom Kreditnehmer als auch vom Bürgen beachtet werden müssen.
Die Bürgschaft als Kreditsicherheit
Unter dem Begriff „Bürgschaft“ wird grundsätzlich ein einseitig verpflichtender Vertrag verstanden, welcher zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten abgeschlossen wird. Im Falle einer Kreditaufnahme mit Bürgschaft handelt es sich beim Gläubiger im Regelfall um eine Bank beziehungsweise ein Kreditinstitut, während die dritte Person für welche der Bürge haftbar gemacht wird – der Kreditnehmer ist. Mit Blick auf den Umfang einer Bürgschaft muss grundsätzlich zwischen einer so genannten „Ausfallbürgschaft“ und einer „selbstschuldnerischen Bürgschaft“ unterschieden werden. Banken erkennen eine Bürgschaft grundsätzlich nur dann an, wenn sie das Gefühl haben, dass der Bürge bei Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers auch tatsächlich einspringen kann. Hierfür ist es natürlich wichtig, dass der Bürge stets eine solvente Person mit guter Bonität und ausreichender Kapitaldienstfähigkeit ist. Eine Bürgschaft wird bankenseitig immer dann gefordert, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht oder nur bedingt kreditwürdig ist. Dies kann beispielsweise bei Studenten, Arbeitslosen oder Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsvertrag passieren, welche die Auszahlung eines Kredites wünschen.
Was muss man als Kreditnehmer beachten?
Als Kreditnehmer sollte man beachten, dass man zur gewünschten Anerkennung der Bürgschaft einen Bürgen benötigt, welcher nachweislich kreditwürdig ist und diesbezüglich über eine gute Bonität verfügt. Häufig werden Familienmitglieder, beispielsweise Eltern oder Geschwister, als Bürgen gewählt, was dazu führt, dass man als Kreditnehmer natürlich die große Verantwortung besitzt, sich dauerhaft um eine reibungslose Kreditrückzahlung zu kümmern. Gemäß dem bekannten Sprichwort „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ sollte dringend vermieden werden, dass der ausgewählte Bürge aktiv in Erscheinung treten muss und darüber hinaus können Geldgeschäfte innerhalb der Familie noch einmal besonders prekär sein. Auf der einen Seite darf man als Kreditnehmer natürlich froh darüber sein, dass der ausgewählte Bürge für die gewünschte Kreditzusage helfend zur Seite steht, auf der anderen Seite sollte moralisch jedoch klar sein, dass die Hilfsbereitschaft des Bürgen auf keinen Fall ausgenutzt werden darf.
Diese Aspekte sind wichtig für den Bürgen
Wer von einem Kreditinteressenten mit Bonitätsproblemen, einem guten Freund oder Familienmitglied, gefragt wird, ob er für einen gewünschten Kreditvertrag die Bürgschaft übernimmt, der sollte seine Entscheidung reiflich überdenken. Natürlich ist die Bürgschaft in den meisten Fällen von elementarer Bedeutung für die Kreditzusage, man darf jedoch nicht vergessen, dass man als Bürge eine große Verpflichtung eingeht. Bürgschaften sollten in diesem Zusammenhang nur für dritte Personen übernommen werden, denen man aufgrund langjähriger Erfahrungen quasi „blind“ vertrauen kann. Als Bürge steht man bei Zahlungsproblemen des Schuldners in der Pflicht, die monatliche Kreditrate zu übernehmen und im Falle einer selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet man zu hundert Prozent mit dem eigenen Privatvermögen. Als Bürge sollte man ausführlich mit dem Kreditnehmer sprechen, bevor man sich dazu entscheidet den benötigten Bürgschaftsvertrag zu übernommen. Im persönlichen Gespräch sollte man unbedingt kritisch prüfen, ob der Kreditnehmer es überhaupt schaffen kann, den Verpflichtungen des Kreditvertrages dauerhaft nachzukommen.
Tipps und Tricks rund um die Kreditaufnahme mit Bürgen
Wenn ein Kreditnehmer einen Kredit beantragen möchte und die Bank die Miteinbeziehung eines Bürgen fordert, so steht man erst einmal vor einer schwierigen Aufgabe. Es ist häufig nicht leicht, einen Freund oder ein Familienmitglied zu finden, welches sich dazu bereit erklärt, im schlimmsten Fall fremde Schulden zu übernehmen. Dazu kommt die Problemstellung, dass es für die meisten Personen auch nicht einfach ist, auf potenzielle Bürgen zuzugehen, von der eigenen finanziellen Situation zu sprechen und einzugestehen, dass man den benötigten Kredit ohne Hilfe nicht bekommen würde. Erfahrungen zeigen, dass es jedoch absolut wichtig ist, dass zwischen Kreditnehmer und Bürge ein offener und ehrlicher Austausch stattfindet. Bürgschaften waren schon oft der Grund dafür, dass eine Freundschaft zerbricht oder ein ehemals gutes Verhältnis zwischen Verwandten kaputt geht. Gemäß dem Motto „Ehrlichkeit währt am längsten“ ist es wichtig, dass der Bürge überhaupt eine faire Chance bekommt, die Risiken der von ihm gewünschten Bürgschaft einzuschätzen.
Fazit: Die Bürgschaft ist eine beliebte Kreditsicherheit, welche von Banken oftmals Grundvoraussetzung für eine gewünschte Kreditvergabe ist. Bei einer Bürgschaft wird ein Bürgschaftsvertrag zwischen der Bank und einem Bürgen abgeschlossen, welcher bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Kreditverpflichtungen übernimmt. Rechtlich wird der Bürge damit selbst zum Schuldner, was der Bank eine gewisse Sicherheit gibt, schließlich muss der Bürge mit seinem kompletten Einkommen und Vermögen haften. Um als Bürge in Erscheinung treten zu können, benötigt man selbst eine uneingeschränkte Kreditfähigkeit und eine positive Bonität, welche problemlos gegenüber der Bank nachgewiesen werden kann. Am häufigsten werden Familienangehörige als Bürgen gewählt, was neben der Chance auf die gewünschte Kreditvergabe, für den Kreditnehmer jedoch auch große Verantwortung und Risiken mit sich bringt.