
Wenn ein Geld- oder Investitionsbedarf die Aufnahme eines Kredites erfordert, so muss dieser nicht zwingend bei einem Kreditinstitut beantragt werden. Auch private Geldgeber können als Kreditgeber fungieren und dafür sorgen, dass ein Kreditgeschäft unter Privatpersonen entsteht. Ein Kredit von Privatpersonen ist hinsichtlich seiner Bedingungen vollkommen frei verhandelbar, sodass man Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlung und vieles mehr in Abstimmung mit dem privaten Geldgeber gestalten kann.
Viele Dinge sollten jedoch beachtet werden, wenn man sich beispielsweise von einem Freund oder innerhalb der Familie Geld leiht, ansonsten kann es schnell zu Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Was wird unter einem Kredit von Privatpersonen verstanden?
Ist der Kreditgeber kein Kreditinstitut, sondern eine Privatperson – so wird im Kreditjargon von einem Kreditgeschäft zwischen Privatpersonen gesprochen. Jede volljährige und rechtsfähige Person kann sich von einer anderen Privatperson Geld leihen oder auch als privater Geldgeber einen Kredit herausgeben. Kredite von privaten Geldgebern gibt es vor allem innerhalb der Familie, wenn Eltern beispielsweise ihrem Sohn oder ihrer Tochter Geld für den Hausbau leihen. Die Kredite der Privatpersonen können entweder zinsfrei oder mit einem beliebig hohen Zinssatz vereinbart werden. Dies ist besonders attraktiv, da die privaten Geldgeber sich unabhängig vom Zinsmarkt für eine Kondition entscheiden können. Darüber hinaus muss es bei einem Kreditgeschäft unter Privatpersonen keine SCHUFA– oder Bonitätsprüfung geben. Das gesamte Kreditgeschäft kann zu 100% frei gestaltet werden, ganz egal ob es sich beim privaten Geldgeber um einen Familienangehörigen, Freund, Arbeitskollegen oder eine bis dato unbekannte Privatperson handelt.
Wie sehen die rechtlichen Bestimmungen für einen privaten Kredit aus?
Rechtlich betrachtet sind private Kredite weitestgehend unreguliert, sodass es keine expliziten Gesetze für diese Kreditart gibt. Ein Kreditgeschäft unter Privatpersonen kann grundsätzlich mündlich beziehungsweise per Handschlag abgeschlossen werden, wobei es für Kreditnehmer als auch Kreditgeber ohne schriftlichen Vertrag natürlich keine Sicherheiten und Nachweismöglichkeiten gibt. Auch der Verbraucherschutz ist für die privaten Kredite nicht zuständig, sodass private Kredite zwar legal und rechtlich zulässig sind, der Geldverleih von privat zu privat jedoch stets mit einem gewissen Risiko behaftet ist. So kann es sein, dass Ihnen ein Kredit an Familienmitlieder ohne Vertrag als Schenkung ausgelegt wird. Im Zweifelsfall sind Sie in der Beweispflicht. Schon aus diesem Grundempfehlen wir den Kreditvertrag.
Diese Dinge gilt es bei einem Kreditgeschäft zwischen Privatpersonen zu beachten
Wer sich beispielsweise von seiner Tante oder einem Freund einen Betrag von 10.000 Euro leihen möchte, der sollte dieses private Kreditgeschäft gemeinsam mit dem jeweiligen Kreditgeber gut vorbereiten. Dies bedeutet, dass man unter Einbeziehung eines Notars in jedem Fall einen rechtskräftigen Vertrag erstellen sollte, der sämtliche „Eckdaten“ zum geplanten Kreditgeschäft beinhaltet. Hierbei sind typische Dinge wie die Höhe des Kreditbetrags, die vereinbarte Laufzeit sowie die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate wichtig. Auch der Zinssatz muss selbstverständlich schriftlich fixiert werden, damit es später nicht zu Problemen kommen kann. Einigen sich beide Parteien auf einen zinsfreien Kredit, so sollte auch dies schriftlich festgehalten werden. Gemäß dem bekannten Sprichwort „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ stellt der beim Notar aufgesetzte Kreditvertrag für beide Parteien eine wichtige Sicherheit dar. Der private Geldverleih sorgt im Rahmen der Laufzeit nicht selten für Ärger, sodass es, auch wenn zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber ein vertrauenswürdiges Beziehungsverhältnis besteht, durchaus zu Problemen kommen kann. Dieses Risiko wird durch einen vorhandenen Kreditvertrag in jedem Fall reduziert, da sich beide Seiten während der Laufzeit auf die Rechte und Pflichten des Vertrages beruhen können.
Fünf Tipps für das Kreditgeschäft unter Privatpersonen
1) Ein privates Kreditgeschäft sollte auf keinen Fall ohne einen gültigen Notarvertrag geplant und durchgeführt werden.
2) Der private Geldgeber muss sich darüber im Klaren sein, dass er die Zinsen aus dem gewährten Kredit im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern muss.
3) Ein zinsfreier Privatkredit sollte nur in Ausnahmefällen gewählt werden. Während der Laufzeit kann schnell das Problem auftreten, dass der private Geldgeber eine Gegenleistung vermisst und sich wünscht, das Geld des jeweiligen Leihgeschäftes lieber normal angelegt zu haben. Bei einem Zinssatz von beispielsweise 1,00% spart der Kreditnehmer immer noch jede Menge Geld, der Kreditgeber hat jedoch auch eine in Euro messbare Gegenleistung, welche aktuell auch deutlich über dem Niveau der konservativen Sparverzinsung liegt.
4) Es sollte immer ein vollständiges Sondertilgungsrecht eingeräumt werden. Der Kreditnehmer sollte jederzeit über die Möglichkeit verfügen, den privaten Kredit zu „kündigen“, indem er den jeweiligen Restbetrag an den privaten Geldgeber zurückgibt. Die Bindung an eine feste Laufzeit kann für viel Ärger sorgen, was man mit Blick auf die zwischenmenschliche Beziehung in jedem Fall verhindern sollte.
5) Bevor das private Kreditgeschäft zu Stande kommt, sollten sich beide Seiten zusammensetzen und ähnlich wie bei einem herkömmlichen Kreditgespräch, die Bonität des Kreditnehmers überprüfen und über die monatlichen Ein- und Ausgaben sprechen. So erhält der Kreditgeber ein besseres Gefühl und die Sicherheit, dass die vereinbarte monatliche Rate in jedem Fall tragbar ist. Wenn man sich schon so stark untereinander vertraut, dass man einem privaten Kredit zustimmt, dann sollten beide Seiten auch offen und ehrlich miteinander umgehen.
Mit der richtigen Vorbereitung
Ein Kredit von Privatpersonen kann gut funktionieren, er erfordert jedoch in jedem Fall eine gewisse Vorbereitung. Beide Parteien sollten sich ehrlich und offen über den geplanten Geldverleih austauschen, unabhängig davon, ob es sich bei den Beteiligten um Familienmitglieder, Freunde oder sonstige Privatpersonen handelt. Dazu sollte stets ein Notartermin vereinbart werden, um einen rechtsgültigen Vertrag zu erstellen. Dieser Vertrag sollte sämtliche Daten zum Kredit enthalten, beispielsweise Kreditbetrag und Zinssatz. Nur so haben beide Parteien eine gewisse Sicherheit und können den privaten Geldverleih mit einem guten Gefühl angehen.