Es gibt mehrere laufende Gerichtsverfahren (auch vor dem Europäischen Gerichtshof), die sich mit der Arbeitsweise der Schufa beschäftigen. Das Sammeln und Speichern von Finanz-Informationen steht gewaltig in der Kritik. Es ist absehbar, dass mehrere Gerichtsverfahren zuungunsten der Schufa verlaufen werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass man intern bei der Kreditauskunftstelle nun bereits reagiert hat.
Die Schufa wird kunden- und verbraucherfreundlicher. Die Speicherdaten nach einer Privatinsolvenz werden herabgesetzt. Wir haben die wichtigsten Information zur Schufa-Speicheränderung zusammengefasst.
Privatinsolvenzen wichtig für Verbraucher
Die Privatinsolvenzen sind für die Verbraucher ein wichtiges Mittel, um sich aus einer Überschuldung zu befreien. Selbst wenn die Person während Insolvenzphase nicht alle Schulden zurückzahlen kann, gilt sie nach Ablauf der Wohlverhaltensphase als schuldenfrei.
Die entsprechenden Informationen zu den Schuldner können auf den Portalen der Insolvenz-Gerichte abgerufen werden. Lieferanten, Geschäftspartner und Banken können die Verbraucher kontrollieren und sich über deren Bonität informieren. Nach Ablauf vom Insolvenz-Verfahren bleiben die personenbezogenen Informationen noch sechs Monate gespeichert. Die Vorgabe ist in gewisser Form auch als Schutz der betreffenden Personen zu sehen, die sich nicht sofort wieder in eine Schuldenfalle begeben sollen. Nach einem halben Jahr sind dann aber alle Informationen erloschen, der ehemalige Schuldner quasi wieder frei.
Schufa hat Informationen drei Jahre gespeichert und weitergeben
Die Schufa hat die Informationen aus den Insolvenz-Registern übernommen, jedoch in der Vergangenheit für komplette drei Jahre gespeichert. Die Verbraucher waren somit weiterhin mit einem Handicap versehen, obwohl sie offiziell bereits schuldenfrei waren.
Ehemaliger Selbständiger erhält keine Mietwohnung
Betroffen von der Schufa-Arbeitsweise war ein ehemaliger Selbständiger aus Hamburg, gegen den 2013 das Privatinsolvenz-Verfahren eröffnet wurde. 2019 wurde dem Ex-Geschäftsmann die Restschuld-Befreiung erteilt. In ein geregeltes Leben konnte der Norddeutsche aufgrund seiner Schufa-Auskunft aber nicht zurückkehren. Ihm wurde beispielsweise das Anmieten einer Wohnung verweigert, da der Inhaber eine Schufa-Abfrage vollzogen hat.
Der Hamburger beantragte daraufhin die Löschung seiner Daten in der Schufa-Datei, wurde aber zurückgewiesen. Die Schufa berief sich in ihrer Argumentation auf die üblichen Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfts-Unternehmen. Die Insolvenz-Infos bleiben aber auch bei Bürgel, Creditreform und anderen Firmen für drei Jahre gespeichert und werden erst dann automatisch gelöst. Letztlich landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, welches dem ehemaligen Geschäftsmann Recht gab. Die Schufa sollte ihre Regeln anpassen. Das Auskunftsunternehmen zeigte sich aber uneinsichtig und zog vor den BGH.
Dieser hat nun in der Vorwoche ein Urteil im Fall vorerst ausgesetzt, um noch eine Entscheidung in einem ähnlichen Fall vom europäischen Gerichtshof abzuwarten. Dort steht der Termin der Urteilsverkündung noch aus. Fakt ist aber, dass der Generalanwalt bereits ein Gutachten vorlegt hat, welches sich klar gegen die Schufa-Arbeitsweise ausspricht.
Veränderung kann als Schufa Revolution gesehen werden
Nach dem der Bundesgerichtshof sich vertagt hat, ist die Schufa nun überraschend an die Öffentlichkeit gegangen. In einer offiziellen Mitteilung des Hauses wurde mitgeteilt, dass man die Speicherzeiten für Privatinsolvenzen sofort von drei Jahren auf sechs Monate herabsetzen wird. Die Daten bleiben somit nicht länger als im Insolvenz-Register gespeichert.
Blickt man aus der Verhalten der Auskunftei in den zurückliegenden Monaten und Jahren, kann die Anpassung tatsächlich als Revolution gesehen werden. Freuen werden sich die Verbraucher, die nun schneller wieder Kredit aufnehmen oder Handyverträge abschließen können. Ob sich die Herabsetzung der Frist jedoch direkt auf das Schufa-Scoring der entsprechenden Personen auswirken wird, bleibt abzuwarten. Die Verbraucherschützer und die Gerichte werden der Schufa vermutlich weiterhin auf die Finger schauen müssen.
Vorsicht vor schufafreien Krediten
Abschließend sei noch ein Wort zu den schufafreien Krediten gesagt, die für einige Bürger oft der letzte Weg sind, um an frisches Geld zu kommen. Wir raten in den überwiegenden Fällen von einer entsprechenden Kreditaufnahme bzw. vom Versuch sich ein Darlehen zu beschaffen ab. Wissen sollten Sie, dass kein Geldgeber einen Kredit ohne Bonitätsprüfung vornehmen wird. Wird die Schufa-Auskunft nicht abgefragt, so gibt’s in der Regel eine Kooperation mit anderen Wirtschaftsauskunftstellen. Oft verstecken sich hinter den schufafreien Krediten sogar Betrugsangebote. Sie gehen zum Beispiel eine Versicherungsverpflichtung ein, erhalten aber im Anschluss kein Darlehen ausgezahlt.