Was haben der neue Ebay-Account, der Handyvertrag, der Sofortkredit, das Leasing- oder Mietfahrzeug, die neue Wohnung und der Ratenkauf gemeinsam? Die Schufa-Abfrage. Im Kleingedruckten steht nahezu immer, dass man sich bereitwillig entsprechend auf Zahlungsfähigkeit überprüfen lässt und der Vertrag hinfällig wird, sofern diese Prüfung ein negatives Ergebnis ergeben sollte. Die Schufa wirbt auf ihrer eigenen Webseite, zwar zu Recht damit, dass viele dieser Anbieter, die ohne Schufa-Abfrage arbeiten, unseriös und teilweise sogar betrügerisch vorgehen.
Was ist Schufa und ist eine Schufa Abfrage nötig?
Hier gilt es, die Spreu sorgfältig vom Weizen zu trennen. Die gebräuchlichste Masche besteht darin, dem Kunden Abonnements für Zeitschriften oder ähnlich billige Produkte zu überteuerten Preisen „anzudrehen“, als Voraussetzung eines Auftrags. Zusammengerechnet kommen derlei Angebote dann leicht auf den doppelten oder dreifachen Preis, verglichen mit einem regulären, aber von einer Schufa-Prüfung abhängigen Angebots.
Wie kann man sich vor Betrügern schützen?
Die einfachste Möglichkeit, solchen Betrügern nicht auf den Leim zu gehen, besteht darin, nichts zu unterschreiben oder zu bezahlen, was erstens nicht dem eigentliche Vertrag entspricht und zweitens was man vollständig durchgelesen und / oder verstanden hat.
Nebenklauseln, die zu Abonnements oder dem Kauf von Gegenständen verpflichten, die nicht direkt mit dem Vertrag zu tun haben, kann man kurzerhand streichen. Außerdem sollte man mindestens einen Zeugen bei Vertragsschließung bei sich haben, der dies bestätigen kann – ansonsten sind Seiten mit Streichungen schnell ausgetauscht. Wer sich trotzdem nicht ganz sicher ist, kann auch die örtliche Verbraucherzentrale um Hilfe bitten.
Wer sich nicht sicher ist, ob ihm ein (un)rechtmäßiger Gläubiger einen Schufa-Eintrag verpasst hat, kann sich bei der Schufa-Hotline eine Selbstauskunft einholen. Es ist übrigens auch möglich, einen unbegründeten Schufa-Eintrag auch ohne Beteiligung des Gläubigers, wieder löschen zu lassen – allerdings bedarf es dazu des Nachweises eines Forderungswiderspruchs, den vorzugsweise ein Anwalt formuliert hat.