Sie planen eine größere Anschaffungen? Sie benötigen schnell Geld? Dann ist aber Abschluss eines Kreditvertrages oft die beste Möglichkeiten. In der Praxis kann es aber nun vorkommen, dass Sie sich im Anschluss doch nochmals gegen einen Kauf entscheiden, beispielsweise wenn der Händler ihr Wunschauto schon an einen anderen Kunden verkauft hat. Was also tun? Haben Sie nun trotzdem ein Darlehen „an der Backe“, welches Sie abzahlen müssen oder können Sie ihren Kredit widerrufen.
Wir haben ihnen in unseren kleinen Ratgeber die wichtigsten Details zum Widerrufsrecht bei Darlehen zusammengestellt.
Verbraucherkredite sind immer innerhalb von 14 Tagen widerrufbar
Der wichtigste Punkt im deutschen Widerrufsrecht für Darlehen ist, dass Sie grundsätzlich alle Darlehen innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen können. Sie haben ein gesetzliches verankertes Darlehens-Widerrufsrecht. Sie müssen gegen über der Bank, dem Online Kreditinstitut oder der Sparkasse keinen Rücktrittsgrund vom Kreditvertrag angegeben. Sie können ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen immer widerrufen.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Widerrufs
Wesentlich ist, dass Sie sich beim Widerruf eines Darlehens an die vorgegebene Frist halten, also an die zwei Wochen. Wissen sollten Sie, dass diese Frist aber nicht mit der Unterzeichnung des Darlehensvertrages beginnt. Die 14 Tagen laufen erst ab zudem Zeitpunkt, wenn ihnen die offizielle Kreditdokument (also zum Beispiel die Krediturkunde) zugestellt wurde. Das Papier muss alle wesentlichen Kreditinformationen enthalten, konkret:
- Kreditsumme
- Kreditlaufzeit
- Nominaler Zins
- Effektiver Zins
- Monatliche Darlehensrate
- Möglichkeiten der vorzeitigen Kreditablösung
- Verzugszinsen bei Raten-Nichtzahlung
- Widerrufsbelehrung
Sollte ein Punkt fehlen, so verschiebt sich ihre Widerrufszeit automatisch. Erst wenn ihnen tatsächlich alle relevanten Kreditdaten zur Verfügung stehen, setzt die Widerrufszeit ein. Sollte relevante Informationen von der Bank verspätet bereitgestellt werden, greift zudem der § 492 Absatz 6 BGB. Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt dann, das sich die Zeit ihrer gesetzlichen Widerrufsmöglichkeit verdoppelt, auf einen Monat (30 Tage).
Praxis: So wird der Kredit widerrufen
Wer von einem bestehenden Kreditvertrag zurücktreten will, muss seinen Widerruf zwingend und immer schriftlich erklären. Ein Anruf bei der Sparkasse oder der Bank ist nicht ausreichend. Der Widerruf muss in Briefform erfolgen.
Genau hier kommt dann nochmals die Frist zum Tragen. Entscheidend für die Wahrung ihrer Ansprüche ist das Absenden des Briefes, nicht der Eingang bei der Bank. Sie wissen ihren Widerruf also fristgerecht zur Post bringen. Wann das Kreditinstitut ihren Widerruf dann erhält, ist irrelevant.
Sie sollten ein Darlehen immer via Einschreiben widerrufen, um einen Nachweis der Posteinlieferung und Überstellung zu haben. Zwingend vorgeschrieben ist das Einschreiben zwar nicht, in der Praxis aber in jedem Fall sinnvoll.
Diese Kredite können Sie immer widerrufen
Wer nun glaubt, dass er grundsätzlich alle Darlehen innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann, irrt sich ein wenig. Wie in jeder gesetzlichen Regel gibt’s Ausnahmen und Besonderheiten. Wir haben ihnen folgend die Kredite zusammengestellt, die kündbar (widerrufbar) sind und die Darlehen, bei es keine derartige Möglichkeit gibt.
Die widerrufbaren Kredite
Das Widerrufsrecht gilt generell für die Verbraucherkredite, also für Ratenkredite, Autokaufkredite, aber auch für Baufinanzierungen im privaten Sektor. Wer also beispielsweise ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will und kurzfristig von einem anderen Kreditgeber einen besseres Angebot erhält, kann den schon unterschriebenen Kreditvertrag widerrufen, unter Beachtung der beschriebenen Regeln.
Grundsätzlich nicht widerrufbar
Das Widerrufsrecht der Darlehen bezieht sich grundsätzlich nicht auf Geschäftskredite jeglicher Art. Sie werden vom Verbrauchergesetz nicht abgedeckt. Wer also eine Investition für einen Geschäftsstart oder für ein laufendes Unternehmen benötigt, kann die Kredite nicht so einfach widerrufen. Nach unseren Erfahrungen haben die Banken zwar Widerrufs-Möglichkeiten für Geschäftskredite, die jedoch je nach Kreditinstitut sehr unterschiedlich sein können.
Ausnahmen im privaten Bereich
Im BGB sind zudem einige Ausnahmen aufgeführt, die auch das Widerrufen von privaten Krediten unmöglich machen. Das Widerrufsrecht besagt, dass folgende Darlehen nicht mehr rückgängig gemacht werden können:
- Kleinkredite: Ausgeschlossen vom Darlehens-Widerruf sind alle Kleinkredite, deren Wert unterhalb von 200 Euro liegt.
- Pfandkredite: Keine Möglichkeit des Rücktritts vom Kredit gibt’s beim Pfandkredit. Die Pfandleihhäuser sind grundsätzlich vom Verbraucher-Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit ihre verpfändeten Wertgegenstände vorzeitig auszulösen. Sie bezahlen dann eine Gebühr oder den Zins bis zum Rückgabe- und Rückzahlungszeitpunkt.
- Kurzkredite: Ausgeschlossen sind zudem sogenannte Kurzkredite. Als Frist setzt der Gesetzgeber hier drei Monate an. Haben Sie sich verpflichtet, die Schuld innerhalb von 90 Tagen zurückzuzahlen, so kann das Darlehen nicht widerrufen werden. Der Grund hierfür ist, dass ihnen verhältnismäßig geringe Kosten (Zinsen) entstehen.
- Arbeitgeberdarlehen: Hat ihnen der Arbeitgeber einen Kredit zu Konditionen gewährt, die unter dem üblichen Marktangeboten liegen, so können diese ebenfalls nicht widerrufen werden. Dies ist jedoch nur die gesetzliche Vorgabe. Es wird kaum einen Arbeitgeber geben, der sich gegen ein vorzeitige Darlehensrückzahlung oder gegen eine Nichtinanspruchnahme ausspricht.
- Günstiger Förderkredite: Nicht widerrufbar sind vergünstige Förderkredite, beispielsweise für den Wohnungsbau oder für die Berufsausbildung. An dieser Stelle ist immer etwas Vorsicht angesagt, sollten Sie ihr Bau- oder Immobilienkaufvorhaben kurzfristig ad acta legen. Sie können die Förderkredite zurückzahlen, jedoch nie schadlos.
Der Darlehens-Widerruf – die Folgen
Welche Rechtsfolgen hat ein Darlehens-Widerruf? Rein auf dem Papier muss die Darlehensvereinbarung rückabgewickelt werden. Dies heißt, dass Sie den Kreditbetrag in voller Höhe an die Bank zahlen. Das Kreditinstitut wiederum muss ihnen das Geld zurückerstatten, welches Sie bereits getilgt oder für Zinsen aufgebracht haben.
Sollte der Kredit-Widerruf vor der Darlehens-Ausreichung erfolgen, passiert in der Praxis nichts. Die Bank wird ihr Ansinnen zur Kenntnis nehmen und das Geld nicht auszahlen. Sie müssen sich um nichts kümmern. Ratsam ist es im Zuge des schriftlichen Widerrufs von der Bank trotzdem eine Eingangsbestätigung und Anerkenntnis zu fordern. Sie sind dann immer auf der sicheren Seite.
Haben Sie das Geld von der Bank bereits erhalten, wird’s etwas schwieriger. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet den Schuldbetrag innerhalb von einem Monat an die Bank vollständig zurückzuzahlen. Lassen Sie sich hier nicht aus der Ruhe bringen, sollte das Kreditinstitut Druck ausüben. Die Monatsfrist ist gesetzlich verankert.
Wir empfehlen ihnen aber trotzdem das Darlehen aus dem Widerruf sofort an die Bank zu zahlen. Das Geld gehört nicht ihnen und ist auch nicht kostenfrei. Das Kreditinstitut ist berechtigt, für die verfügte Zeit tagesgenaue Zinsen zu berechnen. War das Geld beispielsweise 10 Tage auf ihrem Konto, müssen Sie für diese 10 Tage Zinsen bezahlen, unabhängig davon ob Sie das Geld für irgendetwas eingesetzt haben.
Fazit und Tipp: Kreditaufnahme vorher genau überlegen und notfalls Anwalt hinzuziehen
Grundsätzlich kann im Fazit gesagt werden, dass Sie sich vor jedem Kreditantrag sehr genau nachdenken sollten. Muss die Anschaffung wirklich zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen? Kann sie eventuell verschoben werden? Kann die Investition aus Eigenmitteln erbracht werden, beispielsweise durch das Auflösen eines Tagesgeldes oder eines Sparbuches? Erst wenn diese Dinge für Sie geklärt sind, sollten Sie einen Kreditvertrag unterschreiben. Lassen Sie sich in der Bank immer die eine genaue Widerrufsbelehrung geben. Normalerweise müssen Sie diese im Zuge der Krediterteilung sogar unterschreiben. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Darlehensvertrag ein Manko, welches für Sie sogar zu einem wenigen Widerrufsrecht führen kann.
Wer einen Kredit widerrufen will, kann sogar einen Fachanwalt für Finanzrecht hinzuziehen. Es gibt Spezialisten, die auf den Darlehens-Widerruf oder auf die Kündigung spezialisiert sind. Im Normalfall werden Sie anwaltliche Hilfe zwar nicht benötigen, ein Informations- bzw. Beratungsgespräch kann aber schon nützlich sein. Im besten Fall ziehen Sie einen Fachanwalt schon vor der Vertragsunterschrift hinzu, der ihnen die genauen Details im Darlehensvertrag erläutert und schon im Vorfeld den einen oder anderen Fallstrick ausräumen kann. Nicht alle Banken sind bei der Gestaltung ihre Kreditvertragsbedingungen wirklich kundenorientiert aufgestellt.
6 FAQs zum Widerrufen von Krediten
In unserem abschließenden FAQ-Bereich haben wir ihnen nochmals sechs häufig gestellte Fragen von Verbrauchern zum Widerruf von Darlehen zusammengestellt.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Darlehenswiderruf?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einem fristgerechten Darlehens-Widerruf gibt es nicht. Entsprechende Kosten können von den Kreditinstituten nur beim Krediten berechnet werden, die bereits über einen längeren Zeitraum laufen.
Genügt eine Anruf bei der Bank um meinen Kreditvertrag zu widerrufen?
Nein. Ein Anruf ist nie ausreichend. Jeder Darlehens-Widerruf muss schriftlich erfolgen.
Was ist das ewige Widerrufsrecht?
Über das ewige Widerrufsrecht von Kreditverträgen wurde in den zurückliegenden Jahren viel diskutiert, geschrieben und auch vor Gericht verhandelt. Es gibt in den Kreditverträgen der Banken immer wieder Paragrafen, die nicht mit dem deutschen bzw. mit dem europäischen Recht vereinbar sind. Genau diese Klauseln ziehen dann ein ewiges Widerrufsrecht nach sich. Wir können an dieser Stelle nicht auf jede Eventualität eingehen. Sinnvoll ist eine Beratung. Fachanwälte (auch in den Verbraucherschutz-Zentralen) prüfen ihre bestehenden Darlehensverträge.
Was passiert, wenn ich einen Teil des Kredites schon verbraucht habe?
Wer Geld von der Bank oder der Sparkasse erhalten und schon ausgegeben hat, sollte auf einen Widerruf verzichten. Sie müssen die Schuldsumme nach dem Widerruf immer innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen.
Kann ich als Selbständiger meinen Bankkredit ebenfalls widerrufen?
Nein, sofern das Geld für geschäftliche Zwecke eingesetzt wurde. Das 14tägige Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf Verbraucherkredite. In den Darlehensverträgen zur Finanzierung von Geschäftsvorhaben können die Banken mit ihren Kunden individuelle Fristen vereinbaren.
Gibt es Banken, mit einem längeren Widerrufsrecht für Darlehen?
Ja. Es gibt nach unseren Erfahrungen einige Kreditinstitute, die gesetzliche Widerrufszeit auf einen Monat in den Verträgen verlängert haben. Es handelt sich hierbei aber um kein Muss, sondern um eine Kulanz-Bedingung der Banken.