Bei jedem Kreditgeschäft regelt der Kreditvertrag die Rechte und Pflichten des beteiligten Darlehensgebers sowie des Darlehensnehmers. In einigen Fällen kann es dazu kommen, unabhängig ob es sich um einen Verbraucherkredit oder ein gesichertes Baudarlehen handelt, dass der Kreditgeber seinem Kreditnehmer den Kredit kündigt. In einem solchen Fall wird die offene Kreditsumme „endfällig“ gestellt, sodass die gesamte Restschuld auf einen Schlag vom Kreditnehmer gezahlt werden muss. Dies ist natürlich eine prekäre Situation – doch wie kann es überhaupt dazu kommen? Wann darf der Kreditgeber beziehungsweise die Bank ihrem Kreditnehmer einen Kredit kündigen und welche Möglichkeiten hat der Kreditnehmer im Zuge der ausgesprochenen Kündigung?
Kündigungsvoraussetzungen – Unterscheidung zwischen Privatkrediten und Baudarlehen
Natürlich darf eine Bank einen laufenden Kreditvertrag nicht aus „heiterem Himmel“ kündigen. Bei jeder Kündigung müssen diverse Kündigungsvoraussetzungen erfüllt werden, welche der Bank einen rechtmäßigen Anlass zur Kündigung geben. Diese Voraussetzungen werden nur dann erfüllt, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Rechten und Pflichten nicht nachkommt und sich mit Hinblick auf den Kreditvertrag nicht vertragskonform verhalten hat. Die wichtigste Pflicht des Kreditnehmers ist die Zahlung der vereinbarten Zins- und Tilgungsraten an den Kreditgeber.
Die Raten müssen in vereinbarter Höhe sowie stets pünktlich im ebenfalls vertraglich geregelten Turnus gezahlt werden. Eine einmalige Nichtzahlung beziehungsweise ein einmaliger Zahlungsverzug berechtigt die Bank jedoch nicht gleich zur Kündigung des Kredits. Dazu muss wesentlich „mehr“ passieren, um im Rahmen der Paragraphe § 498 BGB und § 503 BGB einen Kredit rechtskräftig zu kündigen. Zur Beleuchtung der genauen Voraussetzungen muss vor allem zwischen den Kreditkategorien „Privat- beziehungsweise Konsumentenkredit“ sowie „Baudarlehen beziehungsweise Immobilienkredit“ unterschieden werden.
Bei einem Privatkredit muss der Kreditnehmer beispielsweise mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen in Rückstand sein. Dazu muss die Bank den Kreditnehmer im Vorfeld anschreiben und ihm eine zweiwöchige Frist zur Zahlung der rückständigen Beträge einräumen. Der Kreditnehmer muss darüber informiert werden, dass es bei Nichtbeachtung dieser Frist zur sofortigen Fälligstellung des Kredites kommt. Nur dann kann eine Bank die einseitige Willenserklärung zur Kündigung eines Privatkredites aussprechen. Bei einem gesicherten Baudarlehen beziehungsweise eines Immobilienkredites muss der Kreditnehmer ebenfalls mit mindestens zwei Raten oder Raten in Höhe von 2,50% des Ursprungsbetrags in Rückstand sein. Je nach der Konstellation von Zins und Tilgung können diese 2,50% erst nach einem Zeitraum von beispielsweise fünf Monaten erreicht werden.
Ein Kredit wird gekündigt – welche Möglichkeiten hat der Kreditnehmer?
Wenn ein Kredit von der eigenen Bank gekündigt wird – so ist der Schock bei den meisten Kreditnehmern groß. Zwar muss im Vorfeld Kontakt per Schriftverkehr stattgefunden haben, dennoch rechnen viele Kreditnehmer nicht mit diesem Schritt ihrer Bank. Zuerst hat jeder Kreditnehmer natürlich die Chance, noch einmal Kontakt mit seiner Bank aufzunehmen und um die Fortführung des Kreditvertrags zu bitten. Hierzu ist es in der Regel Grundvoraussetzung, dass der Kreditnehmer sein schlechtes Zahlungsverhalten erklärt und den entstandenen Rückstand unmittelbar ausgleicht.
In vielen Fällen kann aus Kulanz auch eine „saubere“ Stundung des Kredits vereinbart werden. Dies sorgt dafür, dass die Kündigung zurückgenommen wird und der Kreditnehmer erhält zusätzliche Zeit, um beispielsweise seine berufliche Situation, im Falle einer plötzlichen Arbeitslosigkeit, zu ändern. Wenn alle Stricke reißen und der Kreditgeber nicht mehr mit sich reden lässt, bietet es sich an, andere Banken zwecks Umschuldung zu kontaktieren. Natürlich möchte jede Bank wissen, wie der aktuelle Ratenrückstand zustande kam und dazu müssen bei der neuen Bank natürlich ausgiebige Angaben zur Bonität gemacht werden. In vielen Fällen ist eine Umschuldung, insbesondere bei Konsumentenkrediten, jedoch ohne weiteres möglich. Hierbei müssen jedoch die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden, wie bei der Aufnahme des ursprünglichen Kredits. Der Kreditnehmer benötigt also eine ordentliche SCHUFA sowie regelmäßige Einkünfte, welche in einem angemessenen Verhältnis zur Rate und den weiteren Lebenshaltungskosten stehen.