
In den meisten Fällen verläuft die Rückzahlung eines aufgenommenen Immobilienkredites glatt. Das bedeutet, dass die zwischen Bank und Kreditnehmer vereinbarte Darlehensrate ordnungsgemäß Monat für Monat gezahlt wird. Dennoch gibt es auf der anderen Seite nicht wenige Fälle, in denen es dazu gekommen ist, dass die Darlehensrate nicht mehr tragbar ist.
In dieser Situation geraten viele Kreditnehmer leicht in Panik, denn immerhin ist landläufig bekannt, dass die Banken nach einer gewissen Zeit, innerhalb derer die Kreditkarte nicht mehr gezahlt wurde, die Zwangsversteigerung der Immobilie veranlassen. Bis dahin muss allerdings schon einiges passiert sein. Zuvor gibt es jedoch einige Möglichkeiten und Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um dieses Horrorszenario zu vermeiden. Wichtig dabei ist es immer proaktiv auf die Banken zuzugehen und mit diesen zu sprechen. Dies sollten Sie frühzeitig tun.
Welche Gründe führen dazu, dass die Darlehensrate nicht mehr tragbar ist?
Nicht selten kommt es schleichend dazu, dass die einmal vereinbarte Darlehensrate für den Immobilienkredit nicht mehr tragbar ist. In diesem Fall sind beispielsweise die monatlichen Ausgaben immer größer geworden, ohne dass es dabei ein einzelner gravierender Posten ist, der dazu geführt hat. Manchmal wird einfach der eigene Lebensstandard so gestaltet, dass er im Verhältnis zum vorhandenen Einkommen nicht mehr angemessen ist. Diese Situation ist sicherlich am leichtesten zu bewältigen, denn die entstandenen Mehrausgaben lassen sich häufig auch wieder reduzieren. So muss es vielleicht nicht mehr der wöchentliche Restaurantbesuch sein, sondern stattdessen ist es ausreichend, einmal im Monat auswärts essen zu gehen. Allerdings sind die langsam gestiegenen Ausgaben bei Weitem nicht der einzige Grund, der dazu führen kann, dass die Darlehensrate nicht mehr tragbar ist.
Besonders einschneidend ist sicherlich der Wegfall des Einkommens, unabhängig davon, ob dieser nur vorübergehend oder dauerhaft eintritt. Durch den Einkommenswegfall werden die Ausgaben fast immer höher als das verbleibende Einkommen oder Einkommensersatzleistung, sodass der Immobilienkredit tatsächlich in Gefahr ist. In diese Situation kommt es relativ häufig dazu, dass auch die Darlehensrate auf Dauer gesehen nicht mehr tragbar ist. Gründe dafür, dass das Einkommen vorübergehend oder dauerhaft wegfallen kann, gibt es einige, insbesondere:
- Längere Krankheit (sieben Wochen und mehr)
- Berufsunfähigkeit
- Erwerbsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit
- Wechsel der Arbeitsstelle in Verbindung mit geringerem Einkommen
Besonders einschneidend sind natürlich sowohl die Berufsunfähigkeit als auch die Erwerbsunfähigkeit, denn dann ist meistens abzusehen, dass das Einkommen tatsächlich dauerhaft fehlen wird. In diesem Fall ist es sehr wichtig und von großem Vorteil, wenn zumindest eine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Diese Versicherung zahlt dann nämlich eine zuvor vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, sodass davon eventuell auch wieder die Rate für den Immobilienkredit gezahlt werden kann. Bei der Arbeitslosigkeit kommt es natürlich sehr darauf an, wie lange diese anhält und ob finanzielle Rücklagen vorhanden sind. Manchmal kann es aber bereits nach Wochen passieren, dass die Darlehensrate nicht mehr tragbar ist, denn immerhin beläuft sich das Arbeitslosengeld I nur aufgrund 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens.
Ähnliches gilt für eine längere Erkrankung, die sieben Wochen oder darüber hinaus andauert. In diesem Fall findet die Lohnfortzahlung des Arbeitnehmers nämlich nur für sechs Wochen statt, während dann das ebenfalls reduzierte Krankengeld in Höhe von rund zwei Dritteln des Einkommens gezahlt wird, allerdings maximal für zwei Jahre. Sowohl Berufsunfähigkeit als auch Krankheit und meistens ebenso Arbeitslosigkeit sind natürlich Ursachen, an denen Sie als Betroffener zunächst einmal nichts ändern können. Daher gilt es in solchen Fällen, wenn durch den Wegfall des Einkommens die Tragfähigkeit der Kreditrate nicht mehr gegeben ist, das Gespräch mit der Bank zu suchen.
Kreditrate reduzieren steht im Vordergrund
In vielen Fällen ist es so, dass Sie an den Ursachen, die dazu geführt haben, dass die einmal vereinbarte Kreditrate für den Immobilienkredit nicht mehr tragbar ist, nichts ändern können. Dies gilt beispielsweise für Arbeitslosigkeit, eine längere Erkrankung und erst recht für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. In diesen Fällen haben Sie meistens keine Möglichkeit, entweder Ihre Einnahmen zu erhöhen oder die Ausgaben zu reduzieren, abgesehen von kleineren Einsparungen. Daher heißt es an dieser Stelle, unbedingt sofort das Gespräch mit der Bank zu suchen und nicht darauf zu warten, dass Mahnungen ins Haus flattern oder gar bereits eine Zwangsversteigerung veranlasst wurde. Sie müssen immer im Hinterkopf haben, dass natürlich auch die Bank nicht daran interessiert ist, dass der Kredit komplett ausfällt. Daher sind die meisten Kreditgeber durchaus gesprächsbereit, wenn es darum geht, etwas an den Darlehenskonditionen zu ändern, damit die Kreditrate vielleicht doch wieder tragbar wird.
Abb. Versuchen Sie die Kreditrate Ihren Einkünften entsprechend anzupassen
Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vor allem davon ab, ob die bestehenden Zahlungsprobleme voraussichtlich dauerhaft sind oder nur von vorübergehender Natur. Letzteres wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie zwar arbeitslos geworden sind, die Chancen andererseits aber relativ gut sind, dass Sie in absehbarer Zeit wieder einen neuen Job finden. In diesem Fall oder auch bei einer längeren Krankheit, bei der ebenfalls Besserung in Sicht ist, bietet sich vor allem die vorübergehende Tilgungsaussetzung an. In diesem Fall wird der Tilgungsanteil an der monatlichen Kreditrate für einen gewissen Zeitraum, wie zum Beispiel ein Jahr, ausgesetzt und Sie zahlen nur noch die anfallenden Kreditzinsen. Mitunter kann die fällige Rate auch komplett für einen bestimmten Zeitraum gestundet werden, sodass Sie weder Zinsen noch Tilgung leisten müssen.
Nicht geeignet ist diese Maßnahme allerdings dann, wenn absehbar ist, dass die finanziellen Probleme dauerhaft vorhanden sein werden. Dies ist beispielsweise bei einer längeren Arbeitslosigkeit oder einer Berufsunfähigkeit der Fall. Selbst dann, wenn Sie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung als private Absicherung besitzen, dauert es meistens einige Monate, bis die erste Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Meistens reicht diese allerdings nicht aus, um den Wegfall des Einkommens zu 100 Prozent zu kompensieren. In solchen Fällen kann eine andere Maßnahme greifen, nämlich die Laufzeit des Kredites zu verlängern. Da Sie anschließend mehr Zeit für die gesamte Rückzahlungsdauer haben, mindert sich dadurch die monatliche Kreditrate. Über die Laufzeit können Sie somit eine Verringerung der monatlichen Belastung vornehmen, die im besten Fall bereits ausreicht, damit die Rate wieder tragbar wird.
In der Übersicht sind es also die folgenden Maßnahmen, die dazu beitragen können, dass die Rate für den Immobilienkredit doch wieder tragbar wird:
- Tilgung aussetzen
- Gesamte Rate stunden
- Laufzeit verlängern
- in günstigeren Kredit umschulden
All diese Maßnahmen können allerdings nur greifen wenn Sie frühzeitig zu den Banken oder dem Kreditgeber Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass diese auf solche Umstände vorbereitet sind und entpsrechend Maßnahmen ergreifen können Sie zu aktiv zu unterstützen. Eine „Vogel Strauß“ Taktik – abwarten und den Kopf in den Sand stecken – ist das schlimmste was Sie machen können.
Schuldenschnitt und Privatinsolvenz als letzte Auswege
In manchen Fällen reichen die zuvor erwähnten Maßnahmen nicht aus oder sind unzureichend. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, sich mit der Bank und vielleicht unter Zuhilfenahme eines Schuldnerberaters möglichst gütlich zu einigen. Auch hier gilt wieder die Devise, dass die meisten Kreditinstitute natürlich auch möchten, dass Sie Ihre Raten in möglichst großem Umfang weiter zahlen von. Wenn allerdings bereits eine Überschuldung eingetreten ist, kann meistens nur noch entweder ein Schuldenschnitt oder – als letzter Ausweg – der Gang in die Privatinsolvenz helfen. Der Schuldenschnitt beinhaltet meist, dass die Bank auf einen Teil der Darlehensforderung verzichtet. Daraus wiederum resultiert, dass die Restschuld geringer wird und in Kombination mit Verlängerung der Laufzeit vielleicht doch eine monatliche Rate gefunden werden kann, die dann wieder tragbar ist.
Die drastischste Maßnahme ist natürlich der Gang in die Privatinsolvenz. In diesem Fall muss eine Einigung mit den Gläubigern getroffen werden, die meistens vorsieht, dass Sie ab Beginn der Privatinsolvenz einen zumindest kleinen Beitrag leisten, um Ihre Schulden abzubauen. Verhalten Sie sich über einen Zeitraum von sechs Jahren korrekt, werden anschließend unter bestimmten Voraussetzungen alle Schulden erlassen. Dennoch ist es sicherlich kein erstrebenswertes Ziel, denn die Privatinsolvenz ist mit viel geforderter Disziplin und zahlreichen Entbehrungen verbunden. Daher ist es definitiv der bessere Weg, eine gute Einigung mit der Bank zu finden, damit Sie den Kredit weiter abzahlen und auch in Ihrer eigenen Immobilie wohnen bleiben können.