
Nicht nur bei Baukrediten, sondern auch bei immer mehr Ratenkrediten können Banken sehr günstige Zinskonditionen anbieten. Zwar gibt es bisher noch kein Kreditinstitut, welches einen Ratenkredit dauerhaft in Form einer Null-Prozent-Finanzierung anbietet, aber insbesondere bei einer Autofinanzierung über den Händler sind solche Angebote durchaus nicht selten.
Darüberhinaus gehen auch immer mehr sonstige Händler, wie zum Beispiel große Online-Händler oder auch größere Elektronikhäuser dazu über, Kunden mit einer solchen Null-Prozent-Finanzierung anzulocken. Kürzlich gab es allerdings einen Praxisfall, der aufhorchen lässt: Der Bundesgerichtshof urteilte nämlich, dass ein Kreditnehmer seine Verpflichtungen im Zuge einer Null-Prozent-Finanzierung erfüllen muss, obwohl er die so finanzierten Waren bereits zurückgegeben hatte.
Bundesgerichtshof-Urteil zur Null-Prozent-Finanzierung
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes beschäftigte sich damit, dass eine Bank auf die Erfüllung einer Null-Prozent-Finanzierung bestand, obwohl der Kreditnehmer die beim Händler erworben Waren bereits zurückgegeben hatte. Der BGH sah es als vorrangig an, dass Händler und Bank nicht so eng miteinander verknüpft sein, sodass es sich nicht um ein und denselben Vorgang handeln würde. Darüber hinaus war für das Urteil ganz entscheidend, dass der Kreditnehmer und Käufer der Waren eben keinerlei Zinsen für den erhaltenen Finanzierungsbetrag hatte zahlen müssen.
Konkreter Fall zum Urteil des Bundesgerichtshofes
Im verhandelten Fall war es so, dass der Verbraucher zwei Türen erworben hatte, deren Gegenwert inklusive Montage bei rund 6.000 Euro lag. Da er diesen Betrag nicht aus eigener Tasche zahlen konnte oder wollte, wurde ihm seitens des Baumarktes eine Null-Prozent-Finanzierung angeboten, die über eine Bank abgewickelt werden sollte. Es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut, mit dem der Baumarkt regelmäßig kooperiert.
Nachdem das Darlehen genehmigt und ausgezahlt wurde, konnten die Türen erworben werden. Diese gab der Käufer allerdings bereits nach kurzer Zeit zurück, da gravierende Mängel festzustellen waren. In dem Zusammenhang trat er ebenso vom Kaufvertrag zurück und wollte demzufolge natürlich die vereinbarten Kreditraten nicht weiterzahlen. Der BGH kann mit seinem Urteil allerdings zu der Erkenntnis, dass der Kredit weiter getilgt werden müsse, auch wenn der finanzierte Gegenwert in dem Sinne nicht mehr vorhanden sei.
Ausschließlich Null-Prozent-Finanzierungen vom Urteil betroffen
Das Urteil des BGH wird sicherlich zahlreiche Verbraucher aufhorchen lassen, die vielleicht ebenfalls schon einmal eine Null-Prozent-Finanzierung in Anspruch genommen haben oder zukünftig mit dem Gedanken spielen, dies zu tun. Der BGH sagt an dieser Stelle allerdings auch ganz klar, dass das Urteil ausschließlich auf Null-Prozent-Finanzierung bezogen werden darf. Dies bedeutet, dass ein „normaler“ Kredit, bei dem die Bank einen Zinssatz berechnet, nach Rückgabe der finanzierten Waren nicht hätte weiterlaufen müssen.
Darüber hinaus ist es wichtig zu betonen, dass der jeweilige Käufer natürlich die Option hat, sich an den Händler zu wenden und den gezahlten Kaufpreis zurück zu verlangen, was in aller Regel natürlich auch geschehen wird. Dennoch wird in solchen Fällen deshalb ein „Verlust“ entstehen, weil das Kreditinstitut normalerweise die erhaltene Provision, die durch die Kooperation mit dem Händler zustande kommt, nicht wieder zurückzahlen wird. Verbraucher sollten sich also über die Details und Kondition einer Null-Prozent-Finanzierung sehr gut informieren, falls damit der Kauf von Waren finanziert werden soll.
Auf eventuelle Gebühren achten
Ein weiterer Nachteil einer Null-Prozent-Finanzierung, der nichts mit dem aktuellen BGH-Urteil zu tun hat, können Gebühren sein. Den Zinssatz von null Prozent, an dem die kreditgebenden Banken natürlich nichts verdienen können, versuchen manche Händler bzw. Kreditgeber durch eine veranschlagte Gebühr zu kompensieren. Zwar sind Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten – ebenfalls laut BGH – nicht rechtmäßig, aber mitunter werden die Gebühren dann einfach anders bezeichnet. Daher sollten Verbraucher gerade bei einer Null-Prozent-Finanzierung etwaige Zusatzkosten hinterfragen.