Wer einen laufenden Kredit beziehungsweise ein Darlehen besitzt, welches er gerne vorzeitig und in einer Summe zurückzahlen möchte, der sollte unbedingt darauf achten, ob im Zusammenhang mit der geplanten Ablösung eine so genannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ anfällt. Im Zusammenhang mit Privat- beziehungsweise Verbraucherkrediten ist eine vorzeitige Rückzahlung in der Regel kein Problem und frei von Gebühren wie einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Ähnlichem.
Vorzeitige Kreditrückzahlung: Hinweise zur Vorfälligkeitsentschädigung
Dies sieht bei Baufinanzierungskrediten beziehungsweise Darlehen mit einer dinglichen Sicherung jedoch anders aus. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es bei der Baufinanzierung üblich ist die Zinsen für einen gewissen Zeitraum festzuschreiben, sodass eine genaue Planbarkeit für Kreditnehmer und Kreditgeber entsteht. Die Rede ist von der so genannten Sollzinsbindung, welche die Hauptursache für die Forderung von Vorfälligkeitsentschädigungen ist.
Weshalb kann eine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditnehmer verlangen?
Bei Krediten und Darlehen bei denen der Zins für einen gewissen Zeitraum festgeschrieben ist und es bei Ablauf der Zinsbindung gegebenenfalls noch eine zu verlängernde Restschuld gibt, planen die Banken mit einem festen Zinsertrag. Außerordentliche Rückzahlungen können kostenfrei und ohne eine explizite Zustimmung der jeweiligen Bank nur in einem vereinbarten Rahmen durchgeführt werden. Die Rede ist von einem so genannten „Sondertilgungsrecht“, welches jeder Kreditnehmer zu Beginn der Finanzierung mit seiner Bank aushandeln und in den Kreditvertrag integrieren lassen kann. Außerplanmäßige Rückzahlungen über das vereinbarte Sondertilgungsrecht hinaus, sind zustimmungs- und in der Regel kostenpflichtig.
Dies hängt damit zusammen, dass die Bank feste Zinsen für das Leihgeschäft kalkuliert hat und im Falle einer hohen Sondertilgung oder gar einer kompletten Kreditrückzahlung natürlich einen Teil des prognostizierten Zinsertrages verliert. Banken können, müssen jedoch nicht, dem Kunden dennoch eine Möglichkeit bieten, um den jeweiligen Kredit vorzeitig in vollständiger Form zu tilgen. Hierbei erhöht sich der Betrag der offenen Restschuld jedoch um die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung, welche den entstehenden Zinsverlust für die Bank ausgleicht. Bei der Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es von Bank zu Bank große Unterschiede. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass eine Bank aufgrund von Kulanz auf die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet, beispielsweise bei einem Todesfall des Kreditnehmers.
In der aktuellen Niedrigzinsphase ist ein derartiges Verhalten jedoch nicht zu erwarten, da die Zinsspanne zwischen dem vorherigen und dem aktuellen Zinsniveau viel zu groß ist. Die Bank kann das Geld, welches sie unerwartet früh vom Kreditnehmer zurückbekommt, demnach nicht zum ursprünglichen Zinssatz erneut verleihen. Ein Verlust ist dadurch vorprogrammiert, weshalb die Banken auf die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgreifen.
Kündigungsmöglichkeit bei einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren
Um einen Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückzuführen gibt es aus Sicht des Kreditnehmers neben möglicher Kulanz nur ein weiteres „Hintertürchen“. Dies hängt damit zusammen, dass bei Zinsfestschreibungen, welche länger als 10 Jahre laufen wie zum Beispiel 15 Jahre, der Kreditnehmer nach 10 abgelaufenen Jahren von einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht aufgrund der Zinsveränderungen am Markt, welche für einen Verbraucher bei einem Zeitraum von mehr als 10 Jahren nicht absehbar sind. Wer sich also in der Vergangenheit für einen längeren Zeitraum als 10 Jahre zinstechnisch gebunden hat, kann nach spätestens 10 Jahren sein Darlehen ablösen, beispielsweise durch ein neues und zinsgünstigeres Darlehen einer anderen Bank.