Auch im Alter kann es unterschiedliche Gründe für einen Bedarf an Fremdkapital geben. Die Kreditvergabe an Rentner ist jedoch an gewisse Voraussetzungen geknüpft, welche von den pensionierten Kreditnehmern zwingend erfüllt werden müssen. Der folgende Artikel geht auf das Thema „Kredit für Rentner“ ein und beinhaltet dabei zahlreiche Tipps und Ratschläge.
Welche Personengruppe wird unter dem Begriff „Rentner“ geführt?
Grundsätzlich zählen zur Personengruppe der Rentner, vor allem Personen, welche sich im Altersruhestand befinden und eine Pension beziehungsweise Altersrente beziehen. Klassischerweise beginnen Personen mit dem Erreichen des 63. beziehungsweise 65. Lebensjahres ihr Dasein als Rentner beziehungsweise Pensionär.
Natürlich gibt es aus unterschiedlichen Gründen, beispielsweise einem sehr hohen Einkommen als Berufstätiger oder eine Erkrankung, auch Personen, welche in die so genannte „Frührente“ gehen oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Altersmäßig ist die Personengruppe der Rentner breit gefächert und beinhaltet allein im Bereich der Altersrentner Personen mit einem Alter von 63 bis über 90 Jahren. In der Kategorie der „Frührentner“ können Kreditinteressenten auch wesentlich jünger und beispielsweise 40, 50 oder 60 Jahre alt sein. Bei Frührentnern gibt es hinsichtlich des Alters keine Besonderheiten, was die Aufnahme eines Kredites leichter gestaltet.
Haben Rentner Chancen auf eine Kreditvergabe?
Diese Frage kann definitiv mit einem klaren „Ja“ beantwortet werden. Aus Bankensicht zählt als Kriterium für die Kreditvergabe vor allem, dass Rentner in Form ihrer Rente regelmäßige und gleichbleibende Einkünfte beziehen. Ähnlich wie bei der Kreditvergabe an Arbeitnehmer wird natürlich auch bei Rentnern eine Bonitätsprüfung inklusive Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit durchgeführt. Wer beispielsweise durch eine Kombination aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente sowie einem Baustein der privaten Altersvorsorge monatliche Einkünfte in Höhe von 1.500,00 bis 2.000,00 Euro bezieht, der ist auch als Rentner als überaus kreditwürdig zu bezeichnen. Um zu ermitteln, welche Kreditbeträge und Kreditraten für einen Rentner zu vertreten sind, wird die monatliche Rente mit einer Pauschale für die Lebenshaltung (je nach Haushaltskonstellation) sowie den bisherigen monatlichen Verpflichtungen subtrahiert (beispielsweise Mietzahlungen oder bereits bestehende Kreditverpflichtungen).

Bei größeren Kreditwünschen ist es natürlich von Vorteil, wenn man als Rentner gewisse Sicherheiten vorweisen kann. Abbezahltes und schuldenfreies Wohneigentum ist hierbei besonders vorteilhaft, zumal der gewünschte Kredit grundschuldlich abgesichert werden kann, was zu deutlich geringeren Kreditzinsen führt (Baufinanzierungs- statt Privatkreditzinsniveau). Auch vorhandenes Sparguthaben kann gezielt als Kreditsicherheit verwendet und an die kreditgebende Bank abgetreten werden. Wenn keine freien Sicherheiten vorhanden sind, bleibt Rentnern natürlich die Möglichkeit, den gewünschten Kredit gemeinsam mit einem solventen Mitantragssteller aufzunehmen. Der Mitantragssteller kann aus der Familie kommen (beispielsweise Sohn oder Tochter) und haftet in vollem Umfang für den gewünschten Kredit. Bei Hinzunahme eines Mitantragsstellers gestaltet sich die Kreditaufnahme oftmals sehr einfach, da die Risiken der Bank deutlich reduziert werden.
Wichtige Aspekte aus Sicht der Bank
Natürlich gibt es bei der Kreditvergabe an Rentner eine klare Besonderheit: das hohe bis sehr hohe Alter der Kreditnehmer. Wenn ein Rentner beispielsweise mit einem Alter von 70 Jahren einen Kredit aufnehmen möchte, welcher ohne die Durchführung von Sondertilgungen eine Laufzeit von 72 Monaten haben würde, ist ein gewisses Todesfallrisiko natürlich nicht wegzudiskutieren. Aus Bankensicht ist das Thema Todesfallabsicherung daher von enormer Priorität. Im Todesfall möchte ein Kreditgeber sich schließlich nicht auf die Erben verlassen. Bei einem grundschuldlich besicherten Kredit ist das Todesfallrisiko kein Problem, da die Bank offene Verbindlichkeiten durch einen Verkauf des Wohneigentums begleichen kann. Bei einem Privatkredit, welcher ohne weitere Sicherheiten gewährt wird, sieht dies jedoch anders aus.
Zahlreiche Banken verlangen daher den Abschluss einer Restkreditversicherung beziehungsweise Risikolebensversicherung. Da es für die genannten Versicherungen jedoch Altershöchstgrenzen gibt, welche von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren, kann es passieren, dass die gewünschte Kreditabsicherung nicht abgeschlossen werden kann. Eine derartige Situation könnte trotz monatlicher Einkünfte in ausreichender Höhe der Grund für eine Kreditablehnung sein. Allgemein gibt es zahlreiche Banken, welche bei der Vergabe von Privatkrediten die Einhaltung von Altershöchstgrenzen fordern. Nicht jede Bank ist diesbezüglich bereit, einem 82 Jahre alten Rentner einen Kredit zu geben.
Voraussetzungen für einen Kredit als Rentner
Um als Rentner einen Kredit zu erhalten, ist es vor allem wichtig, dass eine positive und für den gewünschten Kreditbetrag ausreichende Kapitaldienstfähigkeit nachgewiesen werden kann. Im Falle einer lediglich mäßigen Bonität kann es wichtig sein, dass ein Rentner eine ordentliche Kontoführung und bestenfalls auch ein gewisses Sparguthaben nachweisen kann. Eine einwandfreie und „saubere“ SCHUFA-Auskunft ist auch bei der Kreditvergabe an Rentner ein absolutes Pflichtkriterium. Was das Alter der Rentner betrifft, so ist es wichtig, dass möglicherweise existierende Altershöchstgrenzen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht überschritten werden. Zur Absicherung des Kredites fordern viele Banken den Abschluss einer Restkredit- beziehungsweise Restschuldversicherung. Wenn es hinsichtlich der genannten Voraussetzungen keine Probleme gibt, so ist es sehr wahrscheinlich, dass die Bank „grünes Licht“ für die gewünschte Kreditvergabe gibt.
Fazit: Bei Erfüllung diverse Voraussetzungen ist die Kreditaufnahme für Rentner in jedem Fall möglich. Im ersten Schritt kommt es vor allem auf die Höhe der monatlichen Renteneinkünfte und die damit verbundene Kapitaldienstfähigkeit an. Darüber hinaus müssen auch Rentner eine einwandfreie SCHUFA-Auskunft vorweisen können. Wenn ein Rentner im Rahmen der Kreditvergabe Sicherheiten, beispielsweise freie Grundschulden, stellen kann, ist eine Kreditzusage jederzeit möglich. Ablehnungen bei Kreditanfragen von Rentnern gibt es zum Teil aufgrund festgelegter Altershöchstgrenzen, welche von Bank zu Bank unterschiedlich sind. Viele Banken fordern von älteren Kreditnehmern den Abschluss einer Restkreditversicherung, um das todesfallbedingte Ausfallrisiko zu minimieren.